Bachelorarbeit, 2015
21 Seiten
1. Grundlegende Erläuterungen zu Kapitalgesellschaften
2. Aufsichtsrat – gesetzliche Grundlagen
2.1.Aufsichtsratspflicht in einer AG
2.2. Aufsichtsratspflicht in einer GmbH
2.3. Aufsichtsratspflicht aufgrund von Sondergesetzen
2.4. Fakultativer Aufsichtsrat
3.Beirat - Allgemeines
3.1. Der Beirat in der GmbH
3.2. Der Beirat in der AG
4. Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates
4.1.Aufgaben des fakultativen Aufsichtsrates
4.2. Unterschiede zwischen AG – GmbH
5. Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
5.1.Verwaltungsstrafrechtliche Haftung
5.2. Strafrechtliche Haftung
5.3 Zivilrechtliche Haftung
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die verschiedenen Haftungsrisiken von Aufsichtsratsmitgliedern in Kapitalgesellschaften. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung gegenüber der Gesellschaft oder Dritten eintritt und inwieweit strafrechtliche sowie zivilrechtliche Konsequenzen drohen.
5.2. Strafrechtliche Haftung
Ganz allgemein besteht für Mitglieder des Aufsichtsrates ein hohes Risiko sich als Beitragstäter der Unternehmensführung strafbar zu machen. Die meisten (relevanten) Delikte des Strafrechts erfordern nicht Absicht oder Wissentlichkeit, sondern es genügt dolus eventualis, also das bloße „für möglich halten und damit abfinden“.
Eine Strafbarkeit als Beitragstäter kommt meistens bei zustimmungspflichtigen Geschäften des Aufsichtsrates in Betracht oder wenn eine Pflicht zum Einschreiten der Aufsichtsratsmitglieder bestand.
5.2.1. „Insidertatbestand“ (§48b (1) BörseG)
Unter Insiderinformationen versteht man „noch nicht bekannte kursrelevante Informationen“. Unterschieden werden muss zwischen Primär- und Sekundärinsidern. Als Primärinsider versteht der Gesetzgeber ein „Mitglied eines Verwaltungs-, Leitungs oder Aufsichtsorgans des Emittenten oder sonst […] zu einer Insider-Information Zugang hat [oder] sich die Information durch die Begehung strafbarer Handlungen verschafft hat.“
1. Grundlegende Erläuterungen zu Kapitalgesellschaften: Einführung in die rechtliche Natur von Kapitalgesellschaften als juristische Personen und ihre Organstruktur.
2. Aufsichtsrat – gesetzliche Grundlagen: Erläuterung der gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Aufsichtsrats in AG und GmbH sowie Sonderfällen und fakultativen Modellen.
3.Beirat - Allgemeines: Analyse der Rolle des Beirats als Überwachungsorgan, insbesondere in Hinblick auf Kompetenzabgrenzungen zur GmbH und AG.
4. Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates: Detaillierte Darstellung der Überwachungs- und Kontrollrechte sowie der Berichtspflichten gegenüber der Hauptversammlung.
5. Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern: Umfassende Untersuchung der verwaltungsstrafrechtlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken bei Pflichtverletzungen.
Aufsichtsrat, Kapitalgesellschaft, Aktiengesellschaft, GmbH, Haftung, Strafrecht, Zivilrecht, Wirtschaftsdelikte, Insiderhandel, Marktmanipulation, Betrug, Untreue, Schadenersatz, Überwachung, Kontrollpflicht
Die Arbeit behandelt die rechtliche Position, die Aufgaben und insbesondere die Haftungsszenarien von Aufsichtsratsmitgliedern in österreichischen Kapitalgesellschaften.
Zentrale Themen sind die gesetzliche Aufsichtsratspflicht, die Abgrenzung zum Beirat, die Aufgaben des Aufsichtsrats sowie die straf- und zivilrechtliche Verantwortung der Mitglieder.
Ziel ist es aufzuzeigen, dass die Tätigkeit im Aufsichtsrat mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden ist und zu klären, unter welchen Bedingungen Mitglieder für Fehlentwicklungen oder Pflichtverletzungen haften.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten rechtswissenschaftlichen Analyse unter Einbeziehung relevanter Gesetze (AktG, GmbHG, StGB, BörseG) und der aktuellen Rechtsprechung sowie Lehrmeinungen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Grundlagen der Kapitalgesellschaft, rechtliche Basis des Aufsichtsrats, Beiratsfunktionen, spezifische Aufgaben und Rechte sowie eine detaillierte Prüfung der Haftungskategorien.
Die Arbeit lässt sich am besten mit Begriffen wie Aufsichtsratshaftung, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Pflichtverletzung und Corporate Governance charakterisieren.
Ein Aufsichtsrat ist unter anderem dann verpflichtend, wenn das Stammkapital 70.000 Euro und die Gesellschafteranzahl 50 übersteigen, oder wenn die Anzahl der Arbeitnehmer dauerhaft den gesetzlichen Grenzwert von 300 überschreitet.
Es gibt keinen Unterschied: Ein freiwillig eingerichteter Aufsichtsrat unterliegt rechtlich denselben Pflichten und Haftungsregeln wie ein gesetzlich zwingend vorgeschriebener Aufsichtsrat.
Nein, die Entlastung durch die Hauptversammlung stellt lediglich eine Vertrauenskundgebung dar und ist kein rechtsgültiger Verzicht auf Ersatzansprüche bei schuldhaften Pflichtverletzungen.
Eine Haftungsentziehung ist möglich, wenn das Mitglied nachweisen kann, dass es gegen eine riskante Entscheidung gestimmt hat und dies ausdrücklich im Sitzungsprotokoll festgehalten wurde.
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