Examensarbeit, 2014
24 Seiten, Note: 13.0
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Einleitung
B. Entstehung und Entwicklung der Menschenrechte in Europa
C. Menschenrechte im Islam
D. Zwischenbetrachtung
E. Glaubens- und Religionsfreiheit im internationalen Recht
F. Religionsfreiheit in islamischen Menschenrechtsdokumenten
1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1981
2. Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990
3. Arabische Charta der Menschenrechte
G. Das Problem der Scharia
H. Zwischenbetrachtung
I. Islamische Reformansätze
1. Vereinbarkeit von Menschenrechten und Islam
2. Unvereinbarkeit von Menschenrechten und Islam
J. Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem universellen Anspruch der Menschenrechte und dem islamischen Rechtsverständnis, insbesondere im Hinblick auf die Scharia. Dabei wird analysiert, inwieweit die Religionsfreiheit in verschiedenen islamischen Menschenrechtsdokumenten verankert ist und ob eine Synthese zwischen westlichen Menschenrechtskonzepten und islamischer Tradition möglich ist.
C. Menschenrechte im Islam
Die Idee der Grundrechte und Freiheiten ist jedoch möglicherweise nicht nur mit dem Christentum verbunden. Nach muslimischer Sichtweise gewährte der Islam von Beginn an Menschenrechte, die viel später erst von der westlichen Welt entdeckt worden seien15. Als entscheidender Ausgangspunkt wird der Koran selbst gesehen, der alle für den Menschen geltende Rechte enthalte und als „Ur-Menschenrechtskatalog“ bezeichnet wird16. Im islamischen Staat ist der Islam aber mehr als nur Religion, er ist eine allumfassende, das Leben einer Gesellschaft und eines Staates regelnde Gesamtordnung, die religiös bestimmt ist17. Der islamische Staat ist die politische Organisation der Gemeinde der Bekenner der islamischen Religion. Die rechtliche Grundlage des Zusammenlebens der Muslime ist das islamische Gesetz, die Scharia, die die Beziehungen des einzelnen Menschen zu den anderen Menschen, zum Staat und zu Gott regelt.
Die Scharia ist der unmittelbare Ausdruck des Willens Gottes, durch sie lenkt Gott selbst die Geschicke seiner Gemeinde. Gott selbst ist der Gesetzgeber, das von ihm ein für allemal im Koran gegeben worden ist. Auch die Exekutive liegt bei dem allmächtigen Gott. Er delegiert sie an einen Mittelsmann, das heißt an den Propheten und nach dessen Tod an den Imam oder den Kalifen, den Stellvertreter des Gesandten Gottes. In der religiös-politischen Konzeption des Islam kommt dem Staat als Träger des göttlichen Willens also eine, den einzelnen Menschen, überragende Bedeutung zu18. Die Aufrechterhaltung des Staates, als der irdischen Manifestation Gottes, hat Priorität vor der Wohlfahrt des einzelnen Bürgers. Dem Staat gegenüber bestehen dem einzelnen keine Rechte, die er jenem gegenüber geltend machen könnte und bei deren Nichtbeachtung er sich gegen ihn erheben könnte19.
A. Einleitung: Diese Einleitung stellt das Konzept der Menschenrechte als internationales Rechtsinstrument dar und betont die Notwendigkeit eines gemeinsamen Verständnisses für ein friedvolles Zusammenleben.
B. Entstehung und Entwicklung der Menschenrechte in Europa: Das Kapitel zeichnet die historischen Wurzeln der Menschenrechte von der jüdisch-christlichen Tradition bis zur Entwicklung der modernen Grundrechtskataloge in Amerika und Europa nach.
C. Menschenrechte im Islam: Hier wird das islamische Verständnis von Staat und Recht sowie die fundamentale Bedeutung der Scharia als göttlich legitimierte Gesamtordnung erläutert.
D. Zwischenbetrachtung: Dieses Kapitel vergleicht die westliche Trennung von Religion und Politik mit der islamischen Einheit von Glauben und Rechtsordnung.
E. Glaubens- und Religionsfreiheit im internationalen Recht: Die rechtliche Verankerung der Religionsfreiheit in internationalen Abkommen und ihre Bedeutung für die menschliche Identität stehen hier im Zentrum.
F. Religionsfreiheit in islamischen Menschenrechtsdokumenten: Dieses Kapitel analysiert verschiedene islamische Menschenrechtserklärungen und ihre abweichenden Interpretationen von Religionsfreiheit.
G. Das Problem der Scharia: Die Untersuchung befasst sich mit den Schwierigkeiten, die eine wörtliche Auslegung der Scharia für die Einhaltung universeller Menschenrechte mit sich bringt.
H. Zwischenbetrachtung: Das Kapitel fasst den Konflikt zusammen, vor dem Muslime stehen, wenn sie Scharia-Geltung und Menschenrechte vereinbaren wollen.
I. Islamische Reformansätze: Verschiedene zeitgenössische muslimische Denker werden vorgestellt, die eine Neuauslegung der religiösen Quellen fordern, um Demokratie und Menschenrechte im Islam zu begründen.
J. Schlussbetrachtung: Das Fazit unterstreicht, dass die Menschenwürde als gemeinsamer Nenner dienen kann, um Brücken zwischen der westlichen und islamischen Welt zu schlagen.
Menschenrechte, Islam, Scharia, Religionsfreiheit, Universalität, Demokratie, Rechtsordnung, Reformansätze, Grundrechte, Völkerrecht, Weltanschauung, Glaube, Minderheiten, Identität, Kulturkonflikt.
Die Arbeit analysiert das komplexe Verhältnis zwischen dem universellen Anspruch der Menschenrechte und dem religiös geprägten Rechtsverständnis im Islam.
Zu den Schwerpunkten zählen die historische Entwicklung der Menschenrechte, der Stellenwert der Scharia, die Religionsfreiheit im internationalen Recht sowie die Reformdebatten innerhalb islamischer Gesellschaften.
Das Ziel ist zu untersuchen, inwieweit das islamische Rechtsverständnis mit universellen Menschenrechtsstandards kompatibel ist und ob eine Harmonisierung unter Berücksichtigung der Scharia möglich erscheint.
Die Arbeit basiert auf einer rechtswissenschaftlichen und geistesgeschichtlichen Analyse internationaler Dokumente, verfassungsrechtlicher Texte sowie religiöser Schriften und reformorientierter Ansätze.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse, die Untersuchung spezieller islamischer Menschenrechtsdokumente, die Problematik der Scharia sowie die Vorstellung kritischer islamischer Reformstimmen.
Die zentralen Begriffe sind Menschenrechte, Islam, Scharia, Religionsfreiheit, Universalität und Demokratie.
Die Arbeit argumentiert, dass eine traditionelle, unkritische Auslegung der Scharia oft im Widerspruch zu universellen Werten steht, insbesondere bei der Religionsfreiheit und Gleichberechtigung.
Reformorientierte Denker plädieren für eine historisch-kritische Exegese des Korans, um eine Vereinbarkeit zwischen islamischen Werten und modernen demokratischen Rechtsvorstellungen zu ermöglichen.
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