Bachelorarbeit, 2016
66 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Einkommensteuer
2.1. Merkmale und Charakteristika von Steuern
2.2. Definition der Einkommensteuer
2.3. Persönliche Steuerpflicht
2.4. Sachliche Steuerpflicht
2.4.1. Sieben Einkunftsarten
2.4.2. Freibeträge und Freigrenzen
2.4.3. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
2.4.4. Verlustvortrag und Verlustrücktrag
2.4.5. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
2.4.6. Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer
3. Einschlägige Urteile aus der Rechtsprechung
3.1. Urteile zur Erst- und Zweitausbildung
3.2. Urteile zum Verlustvortrag von Ausbildungskosten
4. Studierende und die Besteuerung ihrer Einkünfte
4.1. Typische Einkünfte von Studierenden
4.1.1. Kindergeld und BAföG
4.1.2. Einnahmen aus beruflichen Tätigkeiten
4.1.3. Typische Werbungskosten
4.2. Möglichkeiten zum Absetzen von Studienkosten
4.3. Berechnung der Steuerlast in verschiedenen Fällen
4.3.1. Studierender, wohnhaft bei den Eltern, Erstausbildung, ohne Einkünfte
4.3.2. Studierender, Zweitwohnsitz, Zweitausbildung, ohne Einkünfte
4.3.3. Fernstudierender, Fahrtkosten, mit Einkünften
5. Fazit und Ausblick
Die vorliegende Bachelorarbeit untersucht, inwieweit Studierende durch die Geltendmachung von Studienkosten in einer Steuererklärung ihre Steuerlast mindern oder Steuererstattungen erwirken können, wobei insbesondere die steuerliche Differenzierung zwischen Erst- und Zweitausbildung im Fokus steht.
2.4.3. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Werbungskosten sind im § 9 Abs. 1 S. 1 EStG als „[…] Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ definiert. Aufwendungen bestehen aus einem Abfluss von Geld oder Gütern, aber nicht aus der selbst investierten Arbeitskraft und Arbeitszeit. Dieser Aufwand muss im Zusammenhang mit der Einnahmen erzielenden Tätigkeit stehen. Dazu zählen alle Aufwendungen die zur Ausübung der Tätigkeit notwendig sind. Bewerbungsmappen, Lehrgangsgebühren, Fortbildungskosten oder Fahrtkosten zur Arbeitsstätte können für die jeweiligen Jahre als Werbungskosten geltend gemacht werden. Übersteigen die Werbungskosten in einem Jahr die Einnahmen, entsteht ein negativer Betrag. Selbst wenn Aufwendungen nicht zu negativen Einkünften führen, sorgen diese zumindest für eine Verringerung der steuerpflichtigen Einkünfte.
Statt der tatsächlichen Werbungskosten können für bestimmte Aufwendungen so genannte Werbungskosten-Pauschbeträge angesetzt werden. In diesen ist zum Beispiel die Erstattung von Fahrtkosten auf 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit festgesetzt. Ähnlich ist dies bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro jährlich, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Nur diesen Betrag übersteigende Einkünfte werden versteuert. Hat der Steuerpflichtige jedoch geringere Einkünfte, verfällt der nicht aufgebrauchte Pauschbetrag am Jahresende. Negative Einkünfte durch Pauschbeträge sind nicht möglich.
Bei den Sonderausgaben handelt es sich um einen weiteren individuellen Betrag, der das zvE mindert. Dabei kann es sich um Ausbildungskosten, Unterhalts- oder Versorgungsleistungen handeln. Gesetzliche Regelungen zu den Sonderausgaben finden sich in den §§ 10 bis 10i EStG. Sonderausgaben sind durch das Gesetz privilegierte, vom Einkommen abzugsfähige Lebenshaltungskosten. Die Aufzählung der abzugsfähigen Sonderausgaben im Gesetz ist abschließend. Ausnahmen davon sind nicht zulässig.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Relevanz von Lohn- und Einkommensteuern für den Staatshaushalt ein und skizziert das Ziel der Arbeit, Studierenden Möglichkeiten der steuerlichen Entlastung durch ihre Studienkosten aufzuzeigen.
2. Einkommensteuer: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen der Einkommensteuer, einschließlich Steuerarten, persönlicher und sachlicher Steuerpflicht sowie der methodischen Ermittlung des zu versteuernden Einkommens.
3. Einschlägige Urteile aus der Rechtsprechung: Hier werden aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen und BFH-Urteile zur Unterscheidung von Erst- und Zweitausbildung sowie zur Problematik des Verlustvortrags von Ausbildungskosten dargestellt.
4. Studierende und die Besteuerung ihrer Einkünfte: Dieses Kapitel analysiert typische Einkunftsarten von Studierenden und erläutert anhand praktischer Berechnungsbeispiele, wie Studienaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
5. Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Studierende zusammen und betont die Bedeutung einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit der Steuererklärung zur Optimierung der finanziellen Situation.
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Die Arbeit befasst sich mit den steuerlichen Besonderheiten für Studierende in Deutschland und analysiert, wie diese ihre Studienkosten steuermindernd geltend machen können.
Die zentralen Themen sind das deutsche Einkommensteuerrecht, die Abgrenzung zwischen Erst- und Zweitausbildung sowie die steuerliche Geltendmachung von Ausgaben durch Werbungskosten oder Sonderausgaben.
Ziel ist es, Studierenden aufzuzeigen, wie sie durch das Einreichen einer Steuererklärung – auch bei geringem Einkommen – ihre Steuersituation optimieren und potenzielle Steuererstattungen nutzen können.
Es handelt sich um eine theoretische Abhandlung, die auf der Analyse von Gesetzestexten (EStG), Verwaltungsvorschriften und aktueller BFH-Rechtsprechung basiert, ergänzt durch beispielhafte Berechnungen.
Der Hauptteil behandelt die Grundlagen der Einkommensteuer, die juristische Unterscheidung von Bildungsmaßnahmen sowie die praktische Umsetzung der Steuererklärung anhand detaillierter Fallbeispiele (Lisa und Marco).
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Erstausbildung, Zweitausbildung, Werbungskosten, Sonderausgaben, Verlustvortrag und Einkommensteuer charakterisiert.
Sie ist entscheidend, da Ausgaben für eine Erstausbildung derzeit nur als Sonderausgaben (begrenzt und ohne Vortragsmöglichkeit) abziehbar sind, während Aufwendungen für eine Zweitausbildung als Werbungskosten (unbegrenzt vortragsfähig) deklariert werden können.
Ein Verlustvortrag erlaubt es, in studienbedingten Verlustjahren entstandene Kosten in spätere Berufsjahre mit positivem Einkommen zu übertragen, was zu einer erheblichen Steuerersparnis beim ersten "echten" Gehalt führen kann.
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