Diplomarbeit, 2004
138 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Diplomarbeit befasst sich mit der grenzüberschreitenden Mobilität von Kapitalgesellschaften innerhalb der Europäischen Union. Das Ziel der Arbeit ist es, die Vereinbarkeit des deutschen Rechts mit den Artikeln 43 und 48 EG-Vertrag im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften zu untersuchen. Dabei stehen insbesondere grenzüberschreitende Sitzverlegungen und Verschmelzungen im Fokus.
Das erste Kapitel führt in die Thematik der grenzüberschreitenden Mobilität von Kapitalgesellschaften ein. Im zweiten Kapitel werden relevante Grundbegriffe wie Sitz der Gesellschaft, grenzüberschreitende Verschmelzung und Sitzverlegung definiert und abgegrenzt. Das dritte Kapitel behandelt die Niederlassungsfreiheit im EG-Vertrag, ihre Abgrenzung zu anderen Grundfreiheiten und ihren Anwendungsbereich. Das vierte Kapitel analysiert die Rechtsprechung des EuGH zu den Grenzen der Niederlassungsfreiheit anhand von wichtigen Urteilen wie „Daily Mail“, „Centros“, „Überseering“ und „Inspire Art“. Das fünfte Kapitel befasst sich mit dem Verhältnis von EG-Recht und nationalem Recht im Bereich der Niederlassungsfreiheit. Im sechsten Kapitel wird die Vereinbarkeit des deutschen Rechts mit den Artikeln 43 und 48 EG-Vertrag im Hinblick auf die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften untersucht.
Grenzüberschreitende Mobilität, Kapitalgesellschaften, Niederlassungsfreiheit, EG-Vertrag, Sitztheorie, Gründungstheorie, Sitzverlegung, Verschmelzung, EuGH-Rechtsprechung, Internationales Privatrecht, Deutsches Recht, Europäischer Binnenmarkt.
Gemäß Art. 43 und 48 EG-Vertrag haben Gesellschaften das Recht, ihren Sitz innerhalb der EU zu verlegen oder Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten zu gründen.
Die Sitztheorie knüpft an den tatsächlichen Verwaltungssitz an, während die Gründungstheorie das Recht des Staates anwendet, in dem die Gesellschaft registriert wurde.
Diese Urteile haben die Niederlassungsfreiheit gestärkt, indem sie festlegten, dass Mitgliedstaaten die Rechtsfähigkeit von im EU-Ausland gegründeten Firmen anerkennen müssen.
Die Vereinigung von zwei Kapitalgesellschaften aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten zu einer einzigen rechtlichen Einheit.
Trotz EU-Recht gibt es oft noch nationale Hindernisse und komplizierte Umgehungskonstruktionen, die Zeit und Kosten verursachen.
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