Diplomarbeit, 2004
97 Seiten, Note: 2,7
1. Einleitung
2. Niederlassungsfreiheit und Sitztheorie versus Gründungstheorie
3. Neue EuGH-Urteile – Öffnung des Marktes für Gesellschaftsformen in der EU
3.1. Daily Mail
3.2. Centros
3.3. Überseering
3.4. Inspire Art
3.5. Zwischenresümee
4. Gesellschaftsformen in England - Die privat limited company by shares
4.1. Gründung der Limited
4.2. Organe der Gesellschaft
4.2.1. Die Hauptversammlung
4.2.2. Der „board of directors“
4.2.3. Der „secretary“
4.2.4. Das „registered office“
4.2.5. Der „auditor“
4.3. Kapitalvorschriften
4.3.1. Kapitalaufbringung in der private limited company
4.3.2. Kapitalerhaltung in der private limited company
4.4. Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer
4.5. Anteilsübertragung
4.6. Buchführung und Jahresabschluss
4.7. Publizitätsvorschriften
4.8. Insolvenz in England
5. Die Zweigniederlassung in Deutschland als Verwaltungssitz der Gesellschaft
5.1. Zweigniederlassung in Deutschland
5.2. Eintragung der Zweigniederlassung in das Handelsregister
5.3. Der „Ständige Vertreter“
5.4. Haftung in der Zweigniederlassung
5.4.1. Kapitalerhaltungshaftung
5.4.2. Existenzvernichtungshaftung
5.5. Anteilsübertragung in der Zweigniederlassung
5.6. Mitbestimmung
5.7. Rechnungswesen und Publizität in der Zweigniederlassung
5.8. Insolvenz in Deutschland
6. Besteuerung der Limited
7. Vorteile und Nachteile gegenüber deutschen Gesellschaftsformen
7.1. Chancen und Einsatzmöglichkeiten der Limited in Deutschland
7.1.1. Vorteile der Limited
7.1.2. Ltd. & Co. KG
7.1.3. Körperschaftsteuerliche Organschaft
7.2. Mögliche Problemfelder der Limited in Deutschland
7.2.1. Problem – Laufende Kosten
7.2.2. Problem – Deutsches Handelsregister
7.2.3. Problem – Rechtsunsicherheit
7.2.4. Problem – Kreditwürdigkeit
7.2.5. Weitere Problemfelder
8. Weitere limited companies
8.1. Die irische private limited company
8.2. Die US-amerikanische Limited Liability Company
9. Fazit
Die Arbeit untersucht, inwieweit eine in Deutschland ansässige englische Limited eine praktikable Alternative zu den klassischen deutschen Rechtsformen für Unternehmensgründer darstellt, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen europäischen Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit.
4.2.4 Das „registered office“
Schon bei der Gründung der Limited muss eine Adresse als „registered office“ angegeben werden, an die die Post und eventuelle Klagen zugestellt werden können und an der alle bedeutsamen Dokumente der Gesellschaft sicher aufbewahrt werden müssen. Dazu gehören unter anderem (vgl. Punkt 4.7.) auch Buchungsunterlagen, die älter als ein halbes Jahr sind.
Zur Führung eines „registered office“ ist jede Limited verpflichtet, die in England registriert ist. Auch eine vorherrschend in Deutschland tätige Gesellschaft muss dieses aus Verwaltungsgründen notwendige Büro unterhalten, selbst wenn es sich dabei nur um einen reinen Briefkasten handelt. Dabei entstehen laufende Kosten für die Unterhaltung des „registered office“ sowie für die Weiterleitung der Post nach Deutschland, welche ein Zeit- und Verlustrisiko mit sich bringt. Viele der bereits oben angesprochenen spezialisierten Internetanbieter offerieren einen Service, die erforderliche Lagerung der Unterlagen sowie die Weiterleitung der Post für die in Deutschland tätige englische Limited zu übernehmen.
1. Einleitung: Vorstellung der Relevanz der englischen Limited für deutsche Unternehmensgründer im Kontext der europäischen Niederlassungsfreiheit.
2. Niederlassungsfreiheit und Sitztheorie versus Gründungstheorie: Theoretische Abgrenzung der europäischen Niederlassungsfreiheit und der damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Theorien.
3. Neue EuGH-Urteile – Öffnung des Marktes für Gesellschaftsformen in der EU: Analyse wegweisender Urteile wie Centros und Inspire Art, die den Wettbewerb der Rechtsformen in der EU maßgeblich beeinflusst haben.
4. Gesellschaftsformen in England - Die privat limited company by shares: Detaillierte Darstellung der Gründung, Organstruktur, Kapitalvorschriften und Haftungsregelungen der Limited.
5. Die Zweigniederlassung in Deutschland als Verwaltungssitz der Gesellschaft: Untersuchung der rechtlichen Anforderungen und Besonderheiten beim Betrieb einer englischen Limited in Deutschland.
6. Besteuerung der Limited: Erläuterung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Behandlung einer Limited mit inländischer Geschäftsleitung.
7. Vorteile und Nachteile gegenüber deutschen Gesellschaftsformen: Kritische Gegenüberstellung von Chancen, Kosten und rechtlichen Problemen im direkten Vergleich zur GmbH.
8. Weitere limited companies: Kurzer Exkurs zur irischen Limited und der amerikanischen Limited Liability Company.
9. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Limited als Rechtsformalternative und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung.
Limited, englische Limited, Niederlassungsfreiheit, EuGH, Sitztheorie, Gründungstheorie, GmbH, Zweigniederlassung, Haftungsbeschränkung, Unternehmensgründung, Kapitalaufbringung, Gesellschaftsrecht, Inspire Art, Centros, Limited Liability Company
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmensgründer, eine englische Limited anstatt traditioneller deutscher Rechtsformen zu nutzen.
Schwerpunkte sind die europäische Niederlassungsfreiheit, die Gründung und Führung einer Limited, steuerliche Aspekte in Deutschland sowie die Herausforderungen bei der Errichtung einer deutschen Zweigniederlassung.
Das Ziel ist aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen die englische Limited eine attraktive Alternative zur GmbH darstellt und welche praktischen Konsequenzen dies für den deutschen Rechtsverkehr hat.
Die Arbeit basiert auf einer rechtswissenschaftlichen Analyse der aktuellen EU-Rechtsprechung (EuGH) und einer rechtsvergleichenden Betrachtung zwischen dem englischen und dem deutschen Gesellschaftsrecht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Limited, die Einordnung von Zweigniederlassungen, steuerliche Pflichten sowie eine umfassende Diskussion von Vor- und Nachteilen gegenüber deutschen Rechtsformen.
Zentrale Begriffe sind neben der "Limited" vor allem "Niederlassungsfreiheit", "Sitztheorie", "Gründungstheorie" und die "Zweigniederlassung" im deutschen Handelsregister.
Im Gegensatz zur GmbH gibt es bei der Limited kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindeststammkapital; Einlagen können zudem flexibel, auch durch Dienstleistungen, erbracht werden.
Ja, insbesondere die Rechtsunsicherheit bei der Anwendung deutscher Haftungsnormen, die Komplexität bei der Eintragung von Zweigniederlassungen in das deutsche Handelsregister und ein teils skeptisches Image in der deutschen Wirtschaftspraxis.
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