Wissenschaftlicher Aufsatz, 2005
18 Seiten
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
I. Einleitung
II. Kompetenzen der Gemeinschaft gemäß Art. 152 EGV
III. Überblick über Gesundheitsschutzmaßnahmen auf EG-Ebene
IV. Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Krebsbekämpfung
1. Aktionsprogramme „Europa gegen den Krebs“
a) Europa gegen den Krebs: Aktionsplan 1987-1989
b) Europa gegen den Krebs: Aktionsplan 1990-1994
c) Europa gegen den Krebs: Aktionsplan 1996-2002
2. Rechtsakte zur Bekämpfung des Tabakkonsums
a) Richtlinie über Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen
b) Richtlinie über das Verbot von Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse
3. Sonstige Maßnahmen gegen den Tabakkonsum
a) Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen
b) Durchführungsverordnung der Kommission bezüglich des Tabakfonds
c) Empfehlung zur Prävention des Tabakkonsums
4. Das Aktionsprogramm zur Gesundheitsförderung (2003-2008)
V. Schlusswort
Diese Arbeit analysiert die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Krebsbekämpfung. Dabei wird untersucht, wie die Gemeinschaft trotz ihrer begrenzten Kompetenzen im Bereich des originären Gesundheitsschutzes durch Aktionsprogramme, Richtlinien und Empfehlungen koordinierend eingreift, um den Gesundheitsschutz auf EU-Ebene zu stärken.
IV. Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Krebsbekämpfung
Bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts hat sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit Maßnahmen gegen Krebserkrankungen befasst, obwohl ihr damals eigentlich noch keine Kompetenz im Bereich der öffentlichen Gesundheit eingeräumt worden war. Im Vordergrund des Programms „Europa gegen den Krebs (1987-1989)“ standen die Bekämpfung des Tabakkonsums, der Schutz vor karzinogenen Stoffen, die Epidemiologie, Ernährung und Alkohol, Prävention und Früherkennung, Gesundheitserziehung und die Kooperation mit internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der Welternährungsorganisation (FAO). Ziel des Aktionsprogramms war die Reduzierung der erwarteten Anzahl an Krebstoten bis zum Jahr 2000 von einer Million Menschen auf 850.000.
Dabei verfolgte die Gemeinschaft das Ziel der Krebsbekämpfung auf drei Ebenen: auf dem Gebiet der Primärprävention, also der Verhinderung des Entstehens von Krebs durch die Beseitigung der Risikofaktoren, der Früherkennung der Krankheit im Rahmen der Sekundärprävention sowie schließlich der Behandlung des erkrankten Patienten (sog. Kuration). Letztere Ebene war allerdings nur Gegenstand mittelbarer gemeinschaftlicher Unterstützungsmaßnahmen, z.B. durch Forschungsförderungen zur Erweiterung des Wissens über Krebserkrankungen und durch Ausbildungsförderungen zum Zweck des Erfahrungsaustauschs, da sich die Kompetenz der Gemeinschaft grundsätzlich auf den präventiven Bereich beschränken sollte.
I. Einleitung: Beschreibt die gesellschaftspolitische und ökonomische Bedeutung des Gesundheitswesens in der EU und die Notwendigkeit einer gemeinsamen Strategie angesichts wachsender Herausforderungen.
II. Kompetenzen der Gemeinschaft gemäß Art. 152 EGV: Erläutert den rechtlichen Rahmen, in dem die EG agiert, und betont, dass die Gesundheitspolitik primär eine ergänzende Funktion zur einzelstaatlichen Politik einnimmt.
III. Überblick über Gesundheitsschutzmaßnahmen auf EG-Ebene: Bietet einen historischen Abriss der EG-Gesundheitsinitiativen von den frühen informellen Ministertreffen bis hin zu den verschiedenen spezifischen Aktionsprogrammen.
IV. Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Krebsbekämpfung: Analysiert detailliert die Aktionspläne, die Rechtsakte zur Tabakkontrolle sowie die Rolle der Gesundheitsförderung als Kernsäulen der europäischen Krebsbekämpfung.
V. Schlusswort: Fasst zusammen, dass die EG trotz begrenzter Kompetenzen durch Kooperation, Fördermaßnahmen und punktuelle regulatorische Eingriffe einen wesentlichen Beitrag zur Prävention und zur Senkung der Tabakfolgeschäden leistet.
Europäische Gemeinschaft, Krebsbekämpfung, Gesundheitsschutz, Tabakkonsum, Aktionsprogramm, Prävention, Europäisches Recht, Gesundheitserziehung, Richtlinie, Früherkennung, Public Health, WHO, Tabakfonds, Gesundheitsförderung, Lebensqualität.
Die Arbeit befasst sich mit den gesundheitspolitischen Strategien und Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft, um Krebserkrankungen innerhalb der Mitgliedstaaten zu bekämpfen und das allgemeine Gesundheitsschutzniveau zu erhöhen.
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf der Krebsprävention, der Bekämpfung des Tabakkonsums durch regulatorische Maßnahmen sowie der Förderung von Gesundheitserziehung und wissenschaftlicher Forschung.
Es wird untersucht, wie die Europäische Gemeinschaft innerhalb ihres begrenzten rechtlichen Rahmens und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips effektiv zur Krebsbekämpfung beiträgt.
Die Arbeit basiert auf einer rechtswissenschaftlichen Analyse von EU-Rechtsakten, Verträgen (Art. 152 EGV, Art. 95 EGV) und der Auswertung der europäischen Aktionsprogramme.
Im Hauptteil werden die spezifischen Aktionspläne „Europa gegen den Krebs“, die Tabak-Richtlinien, Maßnahmen gegen Passivrauchen sowie die allgemeine Gesundheitsförderungsstrategie detailliert dargestellt.
Wichtige Begriffe sind Krebsbekämpfung, Tabakkontrolle, EU-Gesundheitspolitik, Prävention, Rechtssetzung der Gemeinschaft und Gesundheitsförderung.
Der Kodex dient als zentrales Instrument der Aufklärung, das wissenschaftlich fundierte Empfehlungen an die Bevölkerung gibt, um das individuelle Krebsrisiko durch Verhaltensänderungen zu senken.
Da Tabakkonsum die größte vermeidbare Todesursache in Europa darstellt, ist die Bekämpfung des Rauchens der wichtigste Gesundheitsaspekt in der europäischen Krebsbekämpfungsstrategie.
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