Bachelorarbeit, 2012
38 Seiten, Note: 2,3
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
1.Einleitung
2.Hauptteil
2.1 Rawls' „Theorie der Gerechtigkeit“
2.1.1 Leitgedanke
2.1.2 Urzustand
2.1.3 Überlegungsgleichgewicht
2.1.4 Die beiden Grundsätze der Gerechtigkeit
2.1.5 Deutung und Kritik
2.2 Die Divergenz der Gerechtigkeitskonzepte
2.2.1 Kriterien der Wohlfahrtsprinzipien
2.2.2 Arrow Theorem
2.2.3 Flöttenbeispiel
2.2.4 Fehlende Universalisierbarkeit des Differenzprinzips
2.3 Utilitarismus als minimaler Konsens
2.3.1 Bedeutung von Neumann-Morgenstern-Nutzenfunktionen
2.3.2 Harsanyis Gleichwahrscheinlichkeitsmodell
2.3.3 Rationalität als minimaler Konsens
3.Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht das Problem der Verteilungsgerechtigkeit und hinterfragt, ob sich Individuen im hypothetischen Urzustand auf eine allgemein anerkannte Gerechtigkeitsvorstellung einigen können. Dabei wird insbesondere John Rawls' „Theorie der Gerechtigkeit“ kritisch analysiert und mit dem utilitaristischen Ansatz von John Harsanyi verglichen, um eine konsensfähigere Grundlage für eine gerechte Gesellschaftsordnung zu erarbeiten.
2.1.1 Leitgedanke
Der Leitgedanke Rawls' „Theorie der Gerechtigkeit“ besteht darin, eine systematische Analyse der Gerechtigkeit zu vollziehen. Dabei bediente sich Rawls einerseits Argumenten aus der Vertragstheorie, als auch Argumenten aus der Spiel- und Entscheidungstheorie. Es wurde der Versuch unternommen, die Vertragstheorien von Hobbes, Locke und Rousseau allgemeiner zu fassen und auf eine höhere Abstraktionsebene zu bringen. Dies gelingt ihm, indem er einen fiktiven Vertrag, ausgehend von einem fiktiven Urzustand bei Vertragsabschluss, der natürliche Zufälle beseitigen soll, formuliert.
Eine brauchbare Alternative zu Utilitarismus und Intuitionismus sollte verfasst werden, die klärt was die beste moralische Grundlage für eine Gesellschaft ist. Dabei sollte die Klarheit und Systematik vom Utilitarismus übernommen werden, aber gleichzeitig eine bessere Deutung unserer sittlichen Überzeugungen enthalten sein. Rawls will eine brauchbare Alternative zum Utilitarismus entwickeln, da er der Meinung ist, eine wohlgeordnete Gesellschaft sei nicht auf dessen Prinzipien reduzierbar, da Grund und Menschenrechte unbedingt gültig sein müssen. Im Folgendem werden Grund und Menschenrechte nicht erörtert und inwieweit sie sich auch durch utilitaristisch rechtfertigen lassen, da dies über die Frage nach einer gerechten Verteilung hinausgeht. Am Ende steht in Rawls' „Theorie der Gerechtigkeit“ die Formulierung einer Gerechtigkeitsvorstellung, welche den Menschen gemeinsam ist und auf diese Weiße eine „wohlgeordnete Gesellschaft“ ermöglicht.
1.Einleitung: Dieses Kapitel führt in die historische Problematik der Verteilungsgerechtigkeit ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Konsensfähigkeit verschiedener Gerechtigkeitsmodelle im Urzustand.
2.Hauptteil: Dieser Teil analysiert Rawls' Theorie, stellt sie alternativen Gerechtigkeitskonzepten gegenüber und erarbeitet Harsanyis Modell als pragmatischen, konsensfähigen Lösungsansatz mittels Nutzenmaximierung.
2.1 Rawls' „Theorie der Gerechtigkeit“: Hier werden der theoretische Leitgedanke, der Urzustand und das Überlegungsgleichgewicht sowie die beiden Gerechtigkeitsprinzipien kritisch beleuchtet.
2.1.1 Leitgedanke: Dieses Kapitel expliziert Rawls' Bestreben, Vertragstheorien mit Spiel- und Entscheidungstheorie zu verknüpfen, um eine systematische, normative Grundlage für eine wohlgeordnete Gesellschaft zu schaffen.
2.1.2 Urzustand: Die Funktion des „Schleiers des Nichtwissens“ wird als Mittel zur Herstellung von Verfahrensgerechtigkeit und zur Ausschaltung individueller Interessen dargestellt.
2.1.3 Überlegungsgleichgewicht: Dieses Kapitel erläutert den Prozess der wechselseitigen Anpassung von Intuitionen und allgemeinen Prinzipien bis zum Erreichen eines widerspruchsfreien Gleichgewichts.
2.1.4 Die beiden Grundsätze der Gerechtigkeit: Hier werden Rawls' zwei Grundprinzipien definiert, wobei das Differenzprinzip als zentrales und zugleich umstrittenstes Element herausgearbeitet wird.
2.1.5 Deutung und Kritik: Dieses Kapitel reflektiert die praktische Bedeutung und die Schwächen der rawlsschen Kohärenztheorie im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit und moralische Begründung.
2.2 Die Divergenz der Gerechtigkeitskonzepte: Hier werden die unterschiedlichen Anforderungen an Wohlfahrtsprinzipien gegenübergestellt, um die Problematik kollektiver Aggregationsverfahren aufzuzeigen.
2.2.1 Kriterien der Wohlfahrtsprinzipien: Dieses Kapitel analysiert verschiedene formale Bedingungen wie Nicht-Diktatur, Paretoprinzip und Anonymität, die für eine wohlfahrtsökonomische Bewertung entscheidend sind.
2.2.2 Arrow Theorem: Das Unmöglichkeitstheorem von Arrow wird als grundlegendes Problem der Sozialwahltheorie vorgestellt, das die Aggregation individueller Präferenzen erschwert.
2.2.3 Flöttenbeispiel: Am Beispiel des Flötenbeispiels von Sen wird verdeutlicht, dass unterschiedliche unparteiische Begründungen zu konkurrierenden, aber gleichermaßen plausiblen Ergebnissen führen können.
2.2.4 Fehlende Universalisierbarkeit des Differenzprinzips: Harsanyis Kritik am Maximin-Prinzip wird dargelegt, indem dessen Neigung zu irrationalen Entscheidungen bei extrem seltenen Ereignissen aufgezeigt wird.
2.3 Utilitarismus als minimaler Konsens: Dieses Kapitel begründet, warum die Nutzenmaximierung nach Neumann-Morgenstern einen geeigneten minimalen Konsens im Urzustand darstellt.
2.3.1 Bedeutung von Neumann-Morgenstern-Nutzenfunktionen: Anhand des St. Petersburg-Spiels wird die Notwendigkeit von Nutzenfunktionen zur Abbildung von Risikoaversion und Grenznutzen erklärt.
2.3.2 Harsanyis Gleichwahrscheinlichkeitsmodell: Dieses Kapitel stellt Harsanyis Modell eines unparteiischen Beobachters vor, der den Gesamtnutzen maximiert, anstatt Rawls' Maximin-Regel zu folgen.
2.3.3 Rationalität als minimaler Konsens: Die abschließende Argumentation zeigt auf, dass kollektive Rationalität als einzige konsensfähige Basis im Urzustand gelten kann, da Effizienz für alle Beteiligten nachvollziehbar ist.
3.Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und plädiert für eine pragmatische Ausrichtung an einem utilitaristischen Leitbild für eine effiziente und faire Verteilung.
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Die Arbeit befasst sich mit der zentralen Frage der Verteilungsgerechtigkeit in modernen Gesellschaften. Sie untersucht, welche normativen Prinzipien Individuen wählen würden, wenn sie unter fairen, hypothetischen Bedingungen entscheiden müssten.
Die thematischen Schwerpunkte liegen auf der Vertragstheorie, der Spiel- und Entscheidungstheorie, der Wohlfahrtsökonomie sowie den mathematischen Grundlagen von Nutzenfunktionen im Kontext sozialer Entscheidungen.
Das Ziel ist es zu erarbeiten, auf welche Form der Verteilung von materiellen Gütern sich rationale Individuen im Urzustand einigen könnten, um einen minimalen Konsens zu finden, der gegenüber Rawls' Differenzprinzip vorteilhafter und konsensfähiger ist.
Die Arbeit nutzt einen interdisziplinären Ansatz, der spieltheoretische Interpretationen mit wohlfahrtsökonomischen Modellen und sozialphilosophischer Kritik verknüpft, um die Konsistenz und Rationalität der behandelten Gerechtigkeitskonzepte zu prüfen.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Kritik von Rawls' Theorie, die Gegenüberstellung verschiedener Gerechtigkeitskonzepte (inklusive Arrow-Theorem und Flötenbeispiel) sowie die Herleitung des utilitaristischen Konzepts nach Harsanyi als minimalen Konsens.
Die Arbeit ist maßgeblich durch Konzepte wie den „Schleier des Nichtwissens“, das Maximin-Prinzip, Neumann-Morgenstern-Nutzenfunktionen, Risikoaversion, Pareto-Optimalität und die Idee der kollektiven Rationalität geprägt.
Während Rawls' Differenzprinzip auf einer Risikoaversion basiert, die zu einer Maximin-Strategie führt, schlägt Harsanyi eine Maximierung des Durchschnittsnutzens vor. Harsanyi argumentiert, dass seine rationale Nutzenmaximierung konsensfähiger ist, da Rawls' Ansatz in bestimmten Situationen zu irrationalen Ergebnissen führen könne.
Die Arbeit argumentiert, dass Effizienz ein leichter definierbarer und damit praktikablerer Maßstab für die Gestaltung realer Gesellschaften ist als der oft vage bleibende Begriff der Gerechtigkeit, weshalb sie als Leitbild für ein effizientes Verteilungssystem dient.
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