Masterarbeit, 2016
117 Seiten
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
1.2. Aufbau der Arbeit
2. Was ist Enforcement und warum ist es notwendig?
2.1. Ziele des Enforcements
2.2. Historische Entwicklung
2.3. Leitlinien für das Enforcement-Verfahren
2.4. Unterschiedliche Enforcement-Modelle
2.4.1. Rein staatliches Enforcement
2.4.2. Rein privatrechtliches Enforcement
2.4.3. Mischformen
2.5. Das deutsche und österreichische Enforcement
2.5.1. Entstehung
2.5.2. Aufbau
2.5.3. Home-Country Prinzip vs Listing Prinzip
2.5.4. Name and Shame-Prinzip
2.5.5. Finanzierung
3. Das Prüfverfahren
3.1. Stichprobenprüfung
3.2. Anlassprüfung
3.3. Gegenstand der Prüfung
3.4. Pre-Clearance
3.5. Durchführung der Prüfung
3.6. Prüfungsergebnis
4. Stand der Forschung
5. Empirische Untersuchung
5.1. Gang der Untersuchung
5.2. Erwartungen an das österreichische Enforcement-Verfahren
5.3. Analyse aller unter das Enforcement fallenden Unternehmen
5.3.1. Analyse der Grundgesamtheit
5.3.2. Durchschnittliche Kosten für die Implementierung des Enforcements
5.3.3. Unternehmenssitze der österreichischen Unternehmen
5.3.4. Branchen
5.3.5. Abschlussprüfer
5.3.6. Abweichendes Wirtschaftsjahr
5.4. Analyse der bisher geprüften Unternehmen
5.4.1. Stichprobenprüfungen
5.4.2. Anlassprüfungen
5.4.3. Beginn der inhaltlichen Prüfungstätigkeit
5.4.4. Prüfungsdauer
5.4.5. Prüfungskosten
5.5. Analyse der Unternehmen mit Fehlerfeststellungen
5.5.1. Fehlerquote
5.5.2. Fehlerakzeptanz
5.5.3. Rechnungslegungsnorm
5.5.4. Anzahl der Fehler pro Unternehmen
5.5.5. Branchen
5.5.6. Abschlussprüfer
5.6. Analyse der bisherigen Fehlerfeststellungen
5.6.1. Fundstellen
5.6.2. Fehlerhafte Rechnungslegungsstandards
5.6.3. Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften
5.6.4. Fehlerveröffentlichungen
6. Kritische Würdigung
7. Anhang
Ziel dieser Arbeit ist es, die ersten Erfahrungen mit dem Enforcement in Österreich im Rahmen des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes durch eine empirische Analyse der Daten des ersten Prüfungsjahres (2014) zu untersuchen und kritisch zu durchleuchten.
2.4.1. Rein staatliches Enforcement
Ein rein staatliches Enforcement zeichnet sich durch die Übertragung der Enforcement-Kompetenz an eine hoheitliche Verwaltungsbehörde aus, die regelmäßig über vielfältige Sanktions- und Durchsetzungsbefugnisse verfügt. Beispiele für derartige Systeme sind die Securities and Exchange Commission (SEC) in den USA und die Autorité des Marchés Financiers (AMF) in Frankreich.
Im Unterschied zu den meisten anderen Enforcement-Modellen nimmt die AMF keine Fehlerveröffentlichung vor. Dadurch kann die Strenge der Enforcement-Stelle, was die Fehlerfeststellung von wesentlichen Rechnungslegungsfehlern betrifft, kaum beurteilt werden. Obwohl die französische Behörde mit ihrem rein staatlichen Aufbau dem Kapitalmarkt nur wenige Informationen liefert, stehen ihr weitreichende Sanktionsmechanismen zur Verfügung. Die Sanktionen reichen von Verwarnungen, Berufsverboten und Geldstrafen bis zu Verbotsanordnungen für das gesamte oder teilweise Dienstleistungsspektrum des Unternehmens.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Notwendigkeit einer Überwachungsbehörde für Rechnungslegungsfragen in der EU und stellt die Einführung des Enforcement-Systems in Österreich dar.
2. Was ist Enforcement und warum ist es notwendig?: Dieses Kapitel erläutert die Ziele, die historische Entwicklung und verschiedene Enforcement-Modelle, wobei das deutsche "Drei-Säulen-Modell" als Vorbild für das österreichische System analysiert wird.
3. Das Prüfverfahren: Hier werden die prozessualen Abläufe, von der Auswahl der Unternehmen bis hin zur Durchführung der Prüfung und dem Verfahren zur Fehlerbehandlung, detailliert beschrieben.
4. Stand der Forschung: Dieser Abschnitt fasst relevante empirische Studien zusammen, die sich mit der Auswirkung der Enforcement-Tätigkeit auf die Qualität der Finanzberichterstattung und die Kapitalmärkte befassen.
5. Empirische Untersuchung: Das Kernkapitel analysiert das erste Jahr der Enforcement-Tätigkeit in Österreich, einschließlich der Grundgesamtheit, der Prüfungsdauer, der Kosten sowie der Art und Häufigkeit der festgestellten Fehler.
6. Kritische Würdigung: Die Arbeit endet mit einer Reflexion der gewonnenen Erfahrungen und einer kritischen Auseinandersetzung mit den Herausforderungen und dem Verbesserungspotenzial des österreichischen Systems.
Enforcement, Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, OePR, FMA, Bilanzpolizei, IFRS, UGB, Prüfverfahren, Abschlussprüfung, Fehlerveröffentlichung, Kapitalmarktaufsicht, Konsolidierung, Transparenzrichtlinie, Jahresabschluss, Wirtschaftsprüfer.
Die Arbeit analysiert die Einführung und die ersten praktischen Erfahrungen mit dem österreichischen Enforcement-System zur Überwachung der Rechnungslegung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen im Jahr 2014.
Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen des Enforcements, der Aufbau des österreichischen zweistufigen Modells (OePR und FMA) sowie die empirische Auswertung der ersten Prüfungsaktivitäten und Fehlerfeststellungen.
Das Ziel ist es, durch eine empirische Untersuchung der Daten des Jahres 2014 die bisherige Effektivität des österreichischen Systems zu beleuchten und Vergleiche zum deutschen Vorbild zu ziehen.
Es wird eine empirische Analyse durchgeführt, die auf öffentlich zugänglichen Informationen, Jahresabschlüssen, Berichten der FMA sowie relevanten Literaturquellen und regulatorischen Vorgaben basiert.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Grundgesamtheit der geprüften Unternehmen, der Dauer und den Kosten der Prüfungen sowie einer qualitativen Analyse der aufgedeckten Verstöße gegen Rechnungslegungsstandards.
Zu den zentralen Begriffen gehören unter anderem Enforcement, Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, OePR, FMA, Fehlerfeststellungen sowie die Rechnungslegungsnormen IFRS und UGB.
Das österreichische Modell sieht ein zweistufiges Verfahren vor: Die OePR agiert als privatrechtliche Prüfstelle erster Instanz, während die staatliche FMA als zweite Instanz bei Verweigerung der Mitwirkung oder bei begründeten Zweifeln an den Ergebnissen der OePR tätig wird.
Die Analyse zeigt eine im Vergleich zu Deutschland hohe Fehlerquote im ersten Jahr, wobei besonders Verstöße bei der Konsolidierung und im Bereich der Finanzinstrumente (IAS 39) häufig auftraten, was oft auf komplexe Bewertungsunsicherheiten zurückzuführen ist.
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