Bachelorarbeit, 2016
42 Seiten, Note: 1,0
I. Einleitung
II. Staffelkredite
1. Rechtshandlung vor Verfahrenseröffnung
2. Gläubigerbenachteiligung
a) Vorteilsanrechnung
aa) Differenzierte Betrachtung des BGH
bb) Einzelbetrachtung
cc) Generelle Vorteilsanrechnung
dd) Stellungnahme
b) Nachträgliche Beseitigung der Gläubigerbenachteiligung
3. Gesellschafterdarlehen
a) Bestimmung der Darlehensforderung(en)
aa) Nur ein revolvierendes Darlehen
bb) Durchschnittssaldo
cc) Zwischenergebnis
b) Ausnahme für kurzfristige Kredite
aa) Ausnahmslose Geltung
bb) Ausnahme für kurzfristige Überbrückungskredite
cc) Stellungnahme
4. Bargeschäftsprivileg des § 142
a) Anwendbarkeit des § 142 auf § 135 I
b) Voraussetzungen des § 142
5. Anfechtbarer Betrag
a) Zurückgeführter Darlehenshöchststand
b) Differenz zwischen Höchst- und Endsaldo
c) Stellungnahme
6. Zwischenergebnis
III. Cash Pooling
1. Begriff und rechtliche Qualifikation
2. Anfechtung nach § 135 I
a) Gläubigerbenachteiligung
b) Anfechtung nach § 135 I Nr. 1 oder Nr. 2
c) Gesellschafterdarlehen
d) Bargeschäftsprivileg des § 142
e) Teleologische Reduktion
f) Anfechtbarer Betrag
aa) Kreditlinie
bb) Gesamtsaldo der Rückführungen
cc) Zurückgeführter Sollsaldo
dd) Differenz zwischen Höchst- und Endsaldo
ee) Gesamtrückführungsbetrag
ff) Stellungnahme
g) Zwischenergebnis
IV. Ergebnis
Die Arbeit untersucht die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Gesellschafterdarlehen, insbesondere in der Konstellation von Staffelkrediten und Cash-Pooling-Systemen. Ziel ist es zu analysieren, inwieweit zwischenzeitliche Rückzahlungen anfechtungsrechtlich privilegiert werden können und ob die aktuelle Rechtslage den Zielen der gesetzgeberischen Vereinfachung sowie den wirtschaftlichen Interessen entspricht.
4. Bargeschäftsprivileg des § 142
Die nach den obigen Ausführungen bestehende Anfechtungsmöglichkeit könnte aber gem. § 142 ausgeschlossen sein, sofern es sich um ein Bargeschäft handelt.
a) Anwendbarkeit des § 142 auf § 135 I
Voraussetzung eines Ausschlusses durch § 142 ist zunächst dessen Anwendbarkeit auf § 135 I. Zum Teil wird eine solche abgelehnt. Argumentativ wird dies insbesondere durch die Spezialität des § 135 I bezüglich der Anfechtbarkeit von Gesellschafterdarlehen begründet. § 135 I (sowie § 39 I Nr. 5) regele die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz abschließend und beziehe dabei ausnahmslos alle Gesellschafterdarlehen mit ein. Diese Wertung dürfe nicht durch eine Anwendbarkeit des § 142 umgangen werden. Die Ausnahme einzelner Gesellschafterdarlehen durch § 142 führe zudem wieder zu Einzelfallentscheidungen im Rahmen des § 135 I, was dem Willen des Gesetzgebers, durch das MoMiG Rechtssicherheit herzustellen, entgegenstehe. Des Weiteren wird in systematischer Hinsicht auf die neben § 135 I bestehende Anfechtungsmöglichkeit nach den §§ 6, 6a AnfG abgestellt. Das AnfG kenne keine dem § 142 vergleichbare Vorschrift, sodass es bei Anwendbarkeit des § 142 auf § 135 I zu unterschiedlichen Ergebnissen nach der InsO und dem AnfG komme. In teleologischer Hinsicht diene § 142 zudem dem Schutz des Rechtsverkehrs vor der Anfechtbarkeit jedes - wertäquivalenten - Geschäfts. Diese Schutzbedürftigkeit bestehe nur bei Geschäften mit Dritten, nicht hingegen bei Geschäften mit den Gesellschaftern, die über die Finanzsituation der Gesellschaft im Bilde seien und insofern über einen Informationsvorsprung verfügen.
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des gesteigerten Insolvenzrisikos für Gesellschafter ein, die Darlehen gewähren, und stellt die Kernfragestellung der Arbeit vor.
II. Staffelkredite: Dieses Kapitel analysiert die mehrfache Kreditgewährung und -rückführung im Vorfeld einer Insolvenz und untersucht die Anfechtbarkeit dieser Vorgänge nach §§ 129, 135 InsO.
III. Cash Pooling: Das Kapitel überträgt die Erkenntnisse zu Staffelkrediten auf Cash-Pooling-Systeme im Konzern und untersucht, ob die dortigen Zahlungsströme anfechtungsfest gestaltet sind.
IV. Ergebnis: Das abschließende Kapitel resümiert, dass die Rechtslage für Gesellschafter komplex und risikobehaftet bleibt und plädiert für eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts.
Gesellschafterdarlehen, Insolvenzanfechtung, Staffelkredite, Cash Pooling, Gläubigerbenachteiligung, Bargeschäftsprivileg, § 142 InsO, § 135 InsO, Vorteilsanrechnung, MoMiG, Insolvenzrisiko, Rückgewähranspruch, Konzernfinanzierung, Eigenkapitalersatz, Kontokorrent.
Die Arbeit analysiert die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen, insbesondere in Fällen, in denen der Gesellschafter wiederholt Kredite gewährt.
Die zentralen Themenfelder sind das Insolvenzrecht, die Anfechtung nach § 135 InsO, die Struktur von Staffelkrediten sowie das Cash-Pooling im Konzernrecht.
Die Forschungsfrage untersucht, ob zwischenzeitliche Rückzahlungen bei Staffelkrediten und Cash-Pools insolvenzrechtlich anfechtbar sind und wie sich die Rechtsprechung zu Vorteilsanrechnungen hierbei verhält.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Rechtsprechung (insbesondere des BGH), der herrschenden Literaturmeinungen und der systematischen Auslegung der Insolvenzordnung.
Im Hauptteil wird zunächst die Anfechtbarkeit bei Staffelkrediten beleuchtet, gefolgt von der Übertragung dieser Problematik auf Cash-Pooling-Systeme und der Prüfung des Bargeschäftsprivilegs.
Wesentliche Begriffe sind Gesellschafterdarlehen, Insolvenzanfechtung, Staffelkredit, Bargeschäftsprivileg, Cash Pooling und Gläubigerbenachteiligung.
Im Cash-Pooling erfolgen Zahlungen oft automatisch und aus Liquiditätsgründen, wodurch eine direkte rechtliche Verknüpfung von Rückzahlung und Neugewährung (wie beim BGH-Modell der Staffelkredite) schwieriger nachzuweisen ist.
Der Autor bejaht zwar die Anwendbarkeit von § 142 InsO auf § 135 InsO, verneint jedoch im Ergebnis meist das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Bargeschäft bei Gesellschafterdarlehen.
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