Bachelorarbeit, 2014
53 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Eingliederungshilfe
2.1. Leistungsberechtigte
2.2. Aufgaben, Ziele und Leistungen
2.2.1. Medizinische Rehabilitation
2.2.2. Berufliche Rehabilitation
2.2.3. Soziale Rehabilitation
2.2.4. Weitere Leistungen
2.3. Subsidiaritätsgrundsatz
2.4. Sachliche und örtliche Zuständigkeit
2.5. Ausgaben
2.6. Einnahmen
2.6.1. Einkommensanrechnung
2.6.2. Vermögensanrechnung
2.6.3. Unterhaltspflicht
2.6.4. Ausnahmen
3. UN-Behindertenrechtskonvention
3.1. Der Behinderungsbegriff
3.2. Gerichtliche Praxis
3.3. Angemessene Vorkehrungen
4. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
4.1. Verstoß gegen Grundgesetz (GG)
4.2. Verstoß gegen BRK
4.3. Systemwidrige Einordnung in Sozialhilfe
4.4. Diskussion
5. Gesetz zur Sozialen Teilhabe (GST)
5.1. Änderung des SGB XII
5.2. Änderung des SGB IX
5.2.1. Budget- und Assistenzleistungen
5.2.2. Persönliche Unterstützung
5.2.3. Teilhabegeld
5.2.4. Weitere Leistungen
5.3. Zuständigkeit und Kostentragung
5.4. Ähnliche Gesetzesentwürfe und Forderungen
6. Online Petition
6.1. Sparen
6.2. Auswirkung auf Partnerschaft
7. Entschließung des Bundesrates
7.1. Strukturelle und inhaltliche Reform
7.2. Zeitliche Umsetzung
8. Beschlüsse der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister
8.1. Finanzierung
8.2. Bewertung
9. Bundespolitik
10. Fazit
Die Arbeit analysiert kritisch die Einkommens- und Vermögensanrechnung innerhalb der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Deutschland unter Berücksichtigung der Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziel ist es, Argumente für eine Reform hin zu einer einkommens- und vermögensunabhängigen Leistung herauszuarbeiten und bestehende Gesetzesentwürfe wie das Gesetz zur Sozialen Teilhabe zu beleuchten.
3.3. Angemessene Vorkehrungen
Als ein zentrales Konzept innerhalb der BRK stellen angemessene Vorkehrungen eine Ergänzung der Forderung nach Barrierefreiheit (vgl. Art. 3 und 9 BRK) dar (vgl. Aichele, 2012, S. 2). Angemessene Vorkehrungen werden in der BRK definiert als:
„…notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können“ (Art. 2 Unterabsatz 4).
Das Konzept und der Begriff der angemessenen Vorkehrung haben ihre Ursprünge im US-amerikanischen Recht. Seit den 1990ern werden sie auch in europäischen Rechtsordnungen aufgenommen (vgl. HU, 2013, S. 30f.). Da das Konzept unter dieser Bezeichnung im deutschen Recht nicht geläufig ist (vgl. Aichele, 2012, S. 2), wird es im Folgenden erläutert.
Die Ausgangssituation für angemessene Vorkehrungen bildet eine konkrete, individuelle Situation, in der einer Person eine Benachteiligung auf Grund ihrer Behinderung droht. Mit konkreten Schritten – Vorkehrungen – können Barrieren in diesem Einzelfall beseitigt werden. Zu diesem Zweck dienen geeignete Maßnahmen, um eine gleichberechtigte Wahrnehmung der Menschenrechte zu ermöglichen (vgl. ebd., S. 1). Nach Art. 2 BRK stellt die Verweigerung angemessener Maßnahmen eine Diskriminierung dar. Ihre Funktion besteht darin, einen abstrakten Menschenrechtsschutz zu konkretisieren. Das Recht auf Nichtdiskriminierung behinderter Menschen schließt die Verwehrung angemessener Vorkehrungen ein (vgl. HU, 2013, S. 31). Aichele nennt als Beispiele u.a. die Assistenz für einen blinden Menschen, die Übersetzung in Leichte Sprache sowie bauliche Maßnahmen (vgl. Aichele, 2012, S. 2).
Eine „unverhältnismäßige Last“ begrenzt angemessene Vorkehrungen, diese Last kann den Einsatz zusätzlicher personeller oder finanzieller Ressourcen bedeuten. In Einzelfallentscheidungen muss abgewogen werden, ob die entstehende „Last“ durch die zur Verfügung stehenden Ressourcen getragen werden kann. Wann Vorkehrungen „angemessen“ sind, ist bislang nicht näher definiert (vgl. HU, 2013, S. 31ff.).
1. Einleitung: Diese Einführung erläutert die Motivation für die Arbeit, das Ziel einer kritischen Betrachtung der Einkommens- und Vermögensanrechnung und das methodische Vorgehen.
2. Eingliederungshilfe: Dieses Kapitel beschreibt die rechtlichen Grundlagen, die verschiedenen Leistungsarten der Eingliederungshilfe sowie die aktuelle Situation der Leistungsberechtigten und der Finanzierung.
3. UN-Behindertenrechtskonvention: Hier wird die Bedeutung der Konvention als menschenrechtsorientierter Rahmen beleuchtet, einschließlich des Behinderungsbegriffs und der angemessenen Vorkehrungen.
4. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Dieses Kapitel diskutiert systematisch die Widersprüche zwischen den geltenden Regelungen der Eingliederungshilfe und den Menschenrechten gemäß der BRK.
5. Gesetz zur Sozialen Teilhabe (GST): Hier wird der Gesetzesentwurf des FbJJ vorgestellt, der eine grundlegende Neuausrichtung und Herauslösung aus der Sozialhilfe vorsieht.
6. Online Petition: Dieses Kapitel thematisiert die Rolle der Petition von Constantin Grosch als Ausdruck des zivilgesellschaftlichen Protests gegen die Sparvorgaben.
7. Entschließung des Bundesrates: Der Fokus liegt auf der politischen Forderung nach einem Bundesleistungsgesetz, das eine bundesweit einheitliche Finanzierung sicherstellen soll.
8. Beschlüsse der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister: Dieses Kapitel bewertet die Vorschläge der Fachminister zur Finanzierung durch ein neues Teilhabegeld.
9. Bundespolitik: Es wird die aktuelle politische Haltung der Bundesregierung und der Parteien zur Reform der Eingliederungshilfe im Koalitionsvertrag analysiert.
10. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Notwendigkeit einer diskriminierungsfreien Neuregelung ab.
Eingliederungshilfe, UN-Behindertenrechtskonvention, Soziale Teilhabe, Vermögensanrechnung, Einkommensanrechnung, Subsidiaritätsgrundsatz, Behindertenrecht, Diskriminierungsverbot, Gesetz zur Sozialen Teilhabe, Inklusion, Paradigmenwechsel, Bedarfsdeckung, Kostentragung, Bundesteilhabegesetz, Sozialhilfe.
Die Arbeit untersucht die kritikwürdige Praxis der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei Leistungen der Eingliederungshilfe in Deutschland und deren Vereinbarkeit mit internationalen Menschenrechtsstandards.
Zentral sind die rechtlichen Strukturen der Eingliederungshilfe, die Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention, der politische Diskurs um Inklusion sowie der Konflikt zwischen Sparzwängen und Teilhaberechten.
Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der aktuellen deutschen Gesetzeslage und den Forderungen der UN-BRK aufzuzeigen und Ansätze für eine einkommens- und vermögensunabhängige Reform zu bewerten.
Die Arbeit nutzt eine umfassende Literatur- und Dokumentenrecherche, darunter Gesetzesentwürfe, Petitionen, Bundestagsdebatten und fachwissenschaftliche Stellungnahmen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der rechtlichen Grundlagen, eine menschenrechtliche Prüfung nach der BRK sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit Reformvorschlägen wie dem Gesetz zur Sozialen Teilhabe.
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere Eingliederungshilfe, Inklusion, UN-Behindertenrechtskonvention, Bedarfsdeckung und das Diskriminierungsverbot.
Die Autorin argumentiert, dass die Eingliederungshilfe der Verhütung von Behinderung und der Teilhabe dient, während die Sozialhilfe primär ein existenzsicherndes Auffangsystem bei Notlagen ist; diese Vermischung ist systematisch unbegründet.
Die Petition verdeutlicht das massive Unrecht der Spar- und Vermögensanrechnungsvorgaben für Betroffene und hat einen wichtigen Impuls für die öffentliche und mediale Wahrnehmung der Reformnotwendigkeit gegeben.
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