Bachelorarbeit, 2016
33 Seiten
A. Urteil des OLG München vom 2. November 2011 – 20 U 2289/11
B. Notwendigkeit einer Prospekthaftung am grauen Kapitalmarkt
I. Grauer Kapitalmarkt
II. Anlagevolumen und Schäden
C. Entwicklung des Haftungsinstituts für fehlendem Prospekt
I. Rechtslage vor dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz
II. Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz
D. Aktuelle Rechtslage
I. §§ 24 WpPG, 21 VermAnlG
1. Den Ansichten zugrunde liegende Grundauffassungen
a) Verschuldenshaftung
b) Gefährdungshaftung
2. Anwendbarkeit der alten Literatur und Rechtsprechung
II. Verschuldens- oder verschuldensunabhängige Haftung?
1. Diskussion
2. Die deutsche Haftung für fehlenden Prospekt im Vergleich zum US-amerikanischen Recht
a) Überblick über die maßgebliche Haftungsnorm
b) Verschulden und Kausalität?
3. Einwand fehlender Kausalität im deutschen Recht?
4. Ein rechtsökonomischer Blick auf die §§ 24 WpPG, 21 VermAnlG
a) Haftungsgrund
b) Verschuldens- oder Gefährdungshaftung
5. Das Urteil des OLG München und Zwischenergebnis
III. Der Prospektbegriff
1. Diskussion
2. Das Urteil des OLG München
3. Haftung auch bei Absprache mit der BaFin?
IV. Haftungsverpflichtete
E. Fazit
Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftung für fehlende Verkaufsprospekte bei Vermögensanlagen am grauen Kapitalmarkt. Ziel ist es, auf Basis der geltenden §§ 24 WpPG und 21 VermAnlG zu klären, ob es sich dabei um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung handelt und wie der Prospektbegriff in diesem Kontext rechtlich zu definieren ist.
b) Gefährdungshaftung
Dem gegenüber basiert die zweite Auffassung auf der Grundannahme, dass der Zweck der §§ 24 WpPG, 21 VermAnlG darin liegt, dass der Emittent sich an die Prospektpflicht hält. Es soll also nur um das förmliche Verfahren gehen, gegen das der Anbieter verstößt, indem er seiner Prospektpflicht nach §§ 3 Abs 1 WpPG, 6 VermAnlG nicht nachgekommen ist. Als Folge davon, soll dem Erwerber des Wertpapiers, bzw. der Vermögensanlage eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage gegeben werden, die diesen öffentlich-rechtlichen Verfahrensverstoß sanktioniert. Auf die Funktion des Kapitalmarktrechts als Informationsrecht wird gerade nicht abgestellt, so dass ein Informationsmangel keinen Ausschlag gibt.
A. Urteil des OLG München vom 2. November 2011 – 20 U 2289/11: Einführung in den zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem trotz Rücksprache mit der BaFin ein nicht gebilligter Prospekt ausgegeben wurde.
B. Notwendigkeit einer Prospekthaftung am grauen Kapitalmarkt: Erörterung der Risiken und Schäden am grauen Kapitalmarkt, die eine strenge Prospektpflicht aus Anlegerschutzgründen notwendig machen.
C. Entwicklung des Haftungsinstituts für fehlendem Prospekt: Historischer Rückblick auf die Entwicklung von der rechtsprechungsbasierten Vertrauenshaftung hin zur spezialgesetzlichen Regelung.
D. Aktuelle Rechtslage: Detaillierte Analyse der §§ 24 WpPG, 21 VermAnlG hinsichtlich Verschuldensfragen, Kausalitätserfordernissen, rechtsökonomischer Effizienz und der formalen Definition des Prospektbegriffs.
E. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung bei Verfahrensverstoß handelt, die an einen formalen Prospektbegriff anknüpft.
Prospekthaftung, Grauer Kapitalmarkt, Gefährdungshaftung, Verschuldenshaftung, WpPG, VermAnlG, BaFin, Prospektpflicht, Verfahrensverstoß, Kausalität, Anlegerschutz, Prospektbegriff, Kapitalmarktrecht, Emissionshaftung, Vermögensanlage.
Die Arbeit analysiert die Haftungsregeln bei fehlendem Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen, insbesondere wie diese Ansprüche systematisch und dogmatisch einzuordnen sind.
Die zentralen Felder sind das Haftungsregime des Kapitalmarktrechts, die Abgrenzung von Verschuldens- und Gefährdungshaftung sowie die Auslegung des Prospektbegriffs.
Das Ziel ist die Klärung, ob die Haftung wegen fehlenden Prospekts als verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung zu verstehen ist, um den Schutz der Anleger effizient zu gewährleisten.
Es werden eine systematische juristische Auslegung der Gesetzesnormen, ein rechtsvergleichender Blick auf das US-Recht sowie eine rechtsökonomische Analyse zur Effizienz des Haftungssystems angewandt.
Im Hauptteil erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Literatur und Rechtsprechung zur dogmatischen Einordnung der Haftung sowie eine Prüfung, ob Kausalität und Verschulden notwendige Voraussetzungen darstellen.
Wichtige Begriffe sind Prospekthaftung, Grauer Kapitalmarkt, Gefährdungshaftung, BaFin-Billigungspflicht und Verfahrensverstoß.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass eine Absprache mit der BaFin die Haftung begrenzen kann, da der Zweck der Prospektpflicht – die Sicherstellung der Billigung – unter bestimmten Umständen als erreicht angesehen werden könnte.
Ein formeller Prospektbegriff ist für die Rechtsklarheit effizienter, da die Billigung durch die BaFin als objektives Kriterium für die Erfüllung der Prospektpflicht dient.
Die Arbeit nutzt das US-amerikanische Recht als Vorbild, da dort bei fehlender Registrierung eine strenge verschuldensunabhängige Haftung besteht, was die abschreckende Wirkung für Emittenten verstärkt.
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