Examensarbeit, 2015
40 Seiten, Note: 11,00
A. Einleitung
B. Praxis der Brechmittelvergabe
I. Medizinische Grundlagen
II. Verfahren zur Exkorpation
1. Vergabe von Brechmitteln
a) Ipecacuanha-Sirup
aa) Wirkungsweise und Vergabetechnik
bb) Risiken und Nebenwirkungen
b) Apomorphin
aa) Wirkungsweise und Vergabetechnik
bb) Risiken und Nebenwirkungen
cc) Keine kombinierte Vergabe von Brechmitteln
2. Alternative Verfahren zur Exkorpation
III. Ergebnis
C. Zulässigkeit der Brechmittelvergabe nach § 81a StPO
I. Der Tatbestand des § 81a StPO
1. Anwendungsbereich des § 81a I 2 StPO
2. Vorliegen eines körperlicher Eingriffs i.S.d. § 81 a I 2 StPO
3. Untersuchungszweck
4. Durch einen Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst
5. Keine Nachteile für die Gesundheit des Beschuldigten
a) Vergabe von Ipecacuanha-Sirup
b) Vergabe von Apomorphin
c) Ergebnis
6. Verhältnismäßigkeit
a) Geeignetheit
b) Erforderlichkeit
c) Angemessenheit
II. Ergebnis
D. Polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlagen
E. Zulässigkeit der Brechmittelvergabe nach dem Grundgesetz
I. Nemo-Tenetur-Grundsatz
II. Verletzung der Menschenwürde, Art. 1 I GG
III. Verletzung der körperlichen Unversehrtheit, Art. 2 II 1 GG
IV. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 I iVm Art. 1 I GG
V. Verletzung des Art. 104 I 2 GG
VI. Ergebnis
F. Ergebnis
Die Arbeit untersucht kritisch die rechtliche Zulässigkeit der zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln zur Beweissicherung im Strafverfahren und prüft deren Vereinbarkeit mit den Normen der Strafprozessordnung sowie höherrangigem Verfassungsrecht.
B. Praxis der Brechmittelvergabe
Brechmittel, sogenannte Emetika, bezeichnen Medikamente, deren Wirkung im Herzvorrufen eines Brechreizes und anschließender retrograder Entleerung des Magens zur Folge haben. Dabei kommt es zu einer Erschlaffung des Magens und des unteren Speiseröhrenausgangs sowie eines Verschlusses des Kehldeckels. Durch die unwillkürliche Kontraktion der Bauch- und Zwerchfellmuskulatur steigt der Druck im Magen und der Mageninhalt wird nach außen hin entleert.
Der Einsatz von Brechmitteln ist ursprünglich auf die Verwendung in der Medizin zurückzuführen. Dort werden Patienten, die in Verdacht einer Vergiftung durch verschluckte toxische Substanzen stehen, Emetika verabreicht um eine Exkorpation der Substanzen zu erwirken, eine sogenannte induzierte Emesis. Doch ebenso findet die ärztliche Vergabe von Emetika im Bereich der Strafverfolgung Gebrauch. Anwendungsschwerpunkt stellt dabei die Problematik des Straßenhandels mit illegalen Betäubungsmitteln dar.
Inkorporierte Drogencontainer werden aufgrund ihrer Beschaffenheit, da sie zumeist mit Plastik, Staniolpapier oder Latex ummantelt sind, nicht im Körperstoffwechsel und ohne Veränderung wieder ausgeschieden, sofern die Päckchen vollständig und sorgsam verschlossen wurden. Öffnen sich die Päckchen oder platzen sie im Körper des Drogenkuriers kann dies zu einer gefährlichen und nicht selten zum Tod führenden Vergiftung des Trägers führen. Maßgeblich für die Gefährlichkeit sind Art und Reinheitsgrad der aufgenommenen Menge des Betäubungsmittels.
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Problematik der Drogenkriminalität und die gängigen Methoden der Drogenkurier-Verstecke (Bubbles/Bodypacking) sowie die daraus resultierende Herausforderung für die Beweissicherung.
B. Praxis der Brechmittelvergabe: Dieses Kapitel erläutert die medizinischen Wirkungsweisen verschiedener Brechmittel wie Ipecacuanha-Sirup und Apomorphin sowie die Risiken und alternativen Exkorpationsverfahren.
C. Zulässigkeit der Brechmittelvergabe nach § 81a StPO: Hier erfolgt eine juristische Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß StPO, inklusive Untersuchungszweck, ärztlicher Durchführung, Gesundheitsgefahren und der Verhältnismäßigkeitsprüfung.
D. Polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlagen: Dieses Kapitel untersucht, ob polizeirechtliche Gesetze als Rechtsgrundlage für den zwangsweisen Brechmitteleinsatz zur Gefahrenabwehr herangezogen werden können.
E. Zulässigkeit der Brechmittelvergabe nach dem Grundgesetz: Eine verfassungsrechtliche Analyse, die Grundrechte wie Nemo-Tenetur, Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit gegenüber dem staatlichen Strafanspruch abwägt.
F. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst die gewonnenen Erkenntnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die zwangsweise Brechmittelvergabe rechtlich unzulässig ist.
Brechmittel, Emetika, Strafverfahren, Beweissicherung, § 81a StPO, Menschenwürde, Körperliche Unversehrtheit, Verhältnismäßigkeit, Drogenkriminalität, Exkorpation, Nemo-Tenetur-Prinzip, Polizeirecht, Grundgesetz, EGMR, Bodypacking.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der juristischen Zulässigkeit der zwangsweisen Vergabe von Brechmitteln bei Verdächtigen, die Drogenpäckchen verschluckt haben, um diese als Beweismittel im Strafverfahren zu sichern.
Die zentralen Felder sind die medizinische Praxis der Emetika-Vergabe, die strafprozessuale Ermächtigung nach der StPO, verfassungsrechtliche Grundsätze und die polizeirechtliche Gefahrenabwehr.
Das Ziel ist eine kritische juristische Prüfung, ob der zwangsweise Einsatz von Brechmitteln mit geltendem deutschem Straf- und Verfassungsrecht sowie europäischen Menschenrechtsstandards vereinbar ist.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung (inkl. EGMR) und einschlägiger juristischer Literatur basiert.
Der Hauptteil umfasst die detaillierte medizinische Exkorpation, die Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen nach § 81a StPO, polizeirechtliche Erwägungen und eine umfassende Prüfung der Grundrechtsverletzungen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Brechmittelvergabe, Beweissicherung, Menschenwürde, Verhältnismäßigkeit und Nemo-Tenetur maßgeblich charakterisiert.
Der Autor stuft die zwangsweise Vergabe als unzulässig ein, da sie mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden ist und die Anamnese bei unkooperativen Beschuldigten kaum ordnungsgemäß durchführbar ist.
Die Rechtsprechung des EGMR dient als Maßstab für die Unmenschlichkeit der Maßnahme und stützt die Auffassung des Autors, dass die Praxis in Deutschland nach 2006 aufgrund der Grundrechtsverletzungen rechtswidrig geworden ist.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

