Bachelorarbeit, 2015
26 Seiten, Note: 1,7
1. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Untersuchung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Untersuchung
2.Verlustabzug im Einkommensteuerrecht
2.1 Verlustabzug gemäß 10d EStG.
2.2 Verlustrücktrag und Verlustvortrag
2.3 Anwendung auf einen Gewerbeverlust
3.Verlustbehandlung im Körperschaftsteuerrecht
3.1 Besteuerungssystematik von Körperschaften
3.2 Besteuerung auf Gesellschaftsebene
4. Verlustabzug und Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 KStG a.F.
4.1 Allgemein
4.2 Zivilrechtliche Identität und Wirtschaftliche Identität
4.3 Verlust der wirtschaftlichen Identität
4.4 Anteilsübertragung
4.4.1 Übertragung von mehr als 50% der Anteile
4.4.2 Schrittweise Übertragung
4.4.3 Unmittelbare Anteilsübertragung
4.5. Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens
4.5.1 Begriff des Betriebsvermögens
4.5.2 Die Betriebsvermögenszuführung
4.6. Sanierungsklausel
5. Verlustabzug und Mantelkaufregelung nach § 8c KStG
5.1 Allgemeines
5.2 Anwendungsbereich
5.3 Anteilserwerb
5.4 Kapitalerhöhung
5.5 Zeitpunkt des Erwerbs
5.6 Erwerber
5.7 Nahestehende Personen
5.8 Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
5.9 Zeitpunkt und Umfang des Verlustuntergangs
5.10 Sanierungsklausel gemäß § 8c Abs. 1a KStG
5.11 Erhaltung wesentlicher Betriebsstrukturen
5.12 Einhaltung der Betriebsvereinbarung
5.13 Lohnsummenvergleich
5.14 Betriebsvermögenszuführung
5.15 Letztmalige Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG neben § 8c KStG
6. Der Mantelkauf
6.1 Begriff des Mantelkaufs
6.2 Motive des Mantelkaufs
6.3 Neugründung einer Kapitalgesellschaft
6.4 Die Historie des Mantelkaufs
7. Verlustbehandlung im Umwandlungssteuergesetz
8. Zusammenfassung und Entwicklungstendenzen
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerrechtliche Problematik der Verlustbehandlung bei Kapitalgesellschaften, mit besonderem Fokus auf die gesetzlichen Maßnahmen gegen den sogenannten Mantelkauf. Die Forschungsfrage widmet sich der Funktionsweise der Verlustbeschränkungen sowie der ökonomischen Bedeutung von Verlustvorträgen für marode Unternehmen.
4.4.3 Unmittelbare Anteilsübertragung
Ein schädlicher Anteilswechsel (Mantelkauf) liegt vor, wenn mehr als die Hälfte der unmittelbar an der Kapitalgesellschaft gehaltenen Anteile auf neue Anteilseigner übertragen werden. Es ist umstritten, ob dies ebenfalls für eine Personengesellschaft als neuen Anteilsinhaber zu gelten hat. Dies hängt von der zivilrechtlichen Betrachtungsweise ab. Entweder wird die Personengesellschaft weitgehend verselbständigt und somit einer juristischen Person gleichgestellt, oder die Gesellschaft wird nach dem Ertragsteuerrecht behandelt, sodass die unmittelbaren Anteilseigner die Mitunternehmer wären.
„Der BFH hält die zivilrechtliche Betrachtungsweise für maßgebend, so dass die wirtschaftliche Identität der Verlustgesellschaft verloren geht, wenn die Anteile in schädlichem Umfang auf eine nur zwischengeschaltete Personengesellschaft übertragen werden, die Beteiligungsverhältnisse bei einer Obergesellschaft sich aber nicht verändern.„
1. Problemstellung, Zielsetzung und Gang der Untersuchung: Einführung in die Relevanz der steuerlichen Verlustbehandlung und die methodische Vorgehensweise der Arbeit.
2.Verlustabzug im Einkommensteuerrecht: Erläuterung der Grundlagen des Verlustabzugs, insbesondere des Verlustrücktrags und -vortrags gemäß § 10d EStG.
3.Verlustbehandlung im Körperschaftsteuerrecht: Darstellung der steuerlichen Gewinnermittlung und Besteuerungssystematik bei Kapitalgesellschaften.
4. Verlustabzug und Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 KStG a.F.: Detaillierte Untersuchung der alten Mantelkaufregelung, einschließlich des Begriffs der wirtschaftlichen Identität und der Sanierungsklausel.
5. Verlustabzug und Mantelkaufregelung nach § 8c KStG: Analyse der Neuregelung des Verlustuntergangs bei Anteilsübertragungen und der damit verbundenen Erhaltung wesentlicher Betriebsstrukturen.
6. Der Mantelkauf: Betrachtung der Definition, der Motive sowie der historischen Entwicklung des Mantelkaufs.
7. Verlustbehandlung im Umwandlungssteuergesetz: Skizzierung der spezifischen Verlustverrechnungsregeln im Kontext von Unternehmensumwandlungen.
8. Zusammenfassung und Entwicklungstendenzen: Resümee über die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen und die Bedeutung von Verlustvorträgen für Erwerber.
Mantelkauf, Verlustvortrag, Körperschaftsteuer, § 8c KStG, Anteilsübertragung, Verlustuntergang, Sanierungsklausel, Steuerrecht, Kapitalgesellschaft, Verlustrücktrag, Betriebsvermögen, Besteuerung, Umwandlungssteuergesetz, Unternehmenssanierung, Fiskalische Ziele.
Die Arbeit befasst sich mit den steuerrechtlichen Regelungen zur Verlustbehandlung bei Kapitalgesellschaften in Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt, wie der Gesetzgeber den Handel mit Verlustvorträgen (Mantelkauf) einschränkt.
Die zentralen Themen sind der Verlustabzug im EStG und KStG, die historische Entwicklung der Mantelkaufregelungen, die Auswirkungen des § 8c KStG sowie die Behandlung von Verlusten bei Umwandlungen.
Ziel ist es, die Anwendungsprobleme der Mantelkaufregelungen darzustellen und zu erörtern, warum Verlustvorträge gerade für marode Unternehmen einen erheblichen wirtschaftlichen Wert besitzen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten (EStG, KStG, UmwStG), BMF-Schreiben und der einschlägigen Fachliteratur sowie Rechtsprechung des BFH basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Verlustabzugsmechanismen, die Untersuchung des § 8 Abs. 4 KStG a.F. und die umfassende Analyse der Neuregelung durch § 8c KStG inklusive der verschiedenen Ausnahmetatbestände.
Mantelkauf, Verlustvortrag, Körperschaftsteuer, § 8c KStG, Anteilsübertragung und Verlustuntergang sind die prägenden Begriffe der Untersuchung.
Während § 8 Abs. 4 KStG a.F. den Verlustuntergang an die wirtschaftliche Identität (Betriebsvermögenszuführung) knüpfte, führt § 8c KStG nunmehr starr bei bestimmten Schwellenwerten beim Anteilserwerb zum (quotalen oder vollständigen) Verlustuntergang.
Die Sanierungsklausel ermöglicht in bestimmten Fällen eine Ausnahme vom Verlustuntergang, sofern der Anteilserwerb der Sanierung des Geschäftsbetriebs dient und wesentliche Betriebsstrukturen erhalten bleiben.
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