Masterarbeit, 2015
87 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Theoretischer Hintergrund
2.1. Demografische Entwicklung und Anstieg von Pflegebedürftigkeit
2.2. Gesetzlicher Anspruch auf Beratung für Pflegebedürftige
2.2.1. Beratung nach § 37.3 SGB XI und Pflegekurse nach § 45 SGB XI
2.2.2. Pflegestützpunkte gem. § 92c SGB XI
2.2.3. Pflegeberatung gem. §§ 7, 7a, 7b SGB XI
2.2.4. Spezifizierungen der gesetzlichen Anforderungen an eine Beratungsstelle gem. § 7b SGB XI durch die Kostenträger
3. Methode
4. Ergebnisse
4.1. Die Beratung nach § 37.3 SGB XI
4.2. Pflegestützpunkte gem. § 92c SGB XI
4.3. Pflegeberatung gem. §§ 7, 7a, 7b SGB XI
4.3.1. Umsetzung der Vorgaben bzgl. der Pflegeberatung gem. § 7a SGB XI durch die Beratungsstelle – Konzept und Leistungsbeschreibung
4.3.1.1. Auftragserteilung
4.3.1.2. Klärungsgespräch
4.3.1.3. Durchführung der Pflegeberatung – Telefonische Beratung des Versicherten
4.3.1.4. Durchführung der Pflegeberatung – Zugehende Beratung des Versicherten (Hausbesuch)
4.3.1.5. Case Management
4.3.1.6. Ausstieg aus dem Beratungsprozess
4.3.2. Qualifikation der Pflegeberater
4.3.3. Inhaltliche Ausgestaltung der Pflegeberatung
4.3.4. Auswertung der Versorgungspläne – Die Praxis der zugehenden Pflegeberatung
4.3.4.1. Altersstruktur, räumliche Verteilung und Migrationshintergrund der Ratsuchenden
4.3.4.2. Beratungsumstände und -zusammenhänge
4.3.4.3. Beratungsthemenkomplex Leistungen nach SGB XI und V – Grund- und Behandlungspflege
4.3.4.4. Beratung zur Einbeziehung anderer Kostenträger
4.3.4.5. Beratungen zu Themen ohne Kostenträgerleistungen
4.3.4.6. Netzwerkarbeit des Pflegeberaters und Case Management
5. Diskussion
5.1. Die Beratung nach § 37.3 SGB XI
5.2. Pflegestützpunkte gem. § 92c SGB XI
5.3. Beratung gem. §§ 7, 7a, 7b SGB XI
6. Fazit
Die Arbeit analysiert die praktische Umsetzung der Pflegeberatung gemäß §§ 7, 7a, 7b SGB XI auf Basis der Erfahrungen einer bundesweit agierenden Beratungsstelle. Das Hauptziel ist die Untersuchung, wie eine solche Beratungsstelle organisiert sein muss, um eine neutrale und unabhängige Pflegeberatung effektiv sicherzustellen und welche qualitativen sowie inhaltlichen Faktoren dabei für die Versicherten entscheidend sind.
4.3.1.5. Case Management
Nicht jede Beratung gem. § 7a SGB XI muss zwangsläufig mit einem Fall- bzw. Case Management einhergehen. Dieses Instrument ist nur für den aufwendigeren, komplizierten Einzelfall vorgesehen: „Menschen, die Leistungen nach dem Elften Buch in Anspruch nehmen, aber auch Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, haben oft einen erheblichen Beratungs- und Unterstützungsbedarf, der im konkreten Einzelfall über bloße Auskünfte und Beratung hinausgehen kann. Dieser Bedarf soll künftig durch die Bereitstellung eines persönlichen Ansprechpartners aufgefangen werden, der Hilfe und Unterstützung bei Auswahl und Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten im Sinne eines Fallmanagements bietet. [Hervorhebungen durch den Verfasser]“ (PflegeVG-Handbuch 2013, S. 23f.) Schätzt der Pflegeberater vor Ort die Situation so ein, dass der Versicherte und/oder seine Angehörigen nicht in der Lage sind, die im Versorgungsplan dargelegten Maßnahmen durchzuführen und somit ein Case Management nötig ist,
empfiehlt er dieses im Versorgungsplan und gibt dort auch eine Einschätzung des zu investierenden Zeitaufwandes an.
Case Management zur wirksamen Pflegeunterstützung wird hier so definiert, dass es als Koordination der verschiedenen Hilfsangebote, der unterschiedlichen Institutionen des Sozial-, Gesundheits- und Pflegewesens, zur Schaffung eines Netzwerkes von beruflich Pflegenden, pflegenden Angehörigen, Therapeuten, Ärzten und Ehrenamtlern dient und so Versorgungszusammenhänge herstellt und sichert, die letztlich die Pflegesituation stabilisieren und langfristig sichern (vgl. Frommelt 2008, S. 25).
Die Beratungsstelle erwirkt beim Kostenträger die Genehmigung des Case Managements und beauftragt den Pflegeberater mit der Durchführung. Die Dokumentation des Case Managements erfolgt über einen Case-Management-Bericht, der digitalisiert der elektronischen Patientenakte angefügt, dem Kostenträger im Original und – auf Wunsch – dem Versicherten in Kopie zur Verfügung gestellt wird.
1. Einleitung: Beschreibt die Herausforderungen der Pflegebedürftigkeit in der alternden Gesellschaft und führt in die Fragestellung der Arbeit ein.
2. Theoretischer Hintergrund: Erläutert die demografische Entwicklung und die gesetzlichen Grundlagen des Beratungsanspruchs im SGB XI.
3. Methode: Beschreibt das methodische Vorgehen bei der Literaturauswertung und der Analyse von Versorgungsplänen in der Praxis.
4. Ergebnisse: Präsentiert detaillierte Daten zur praktischen Umsetzung der Pflegeberatung, einschließlich Case Management und Auswertung von Versorgungsplänen.
5. Diskussion: Kritische Reflexion der Beratungsstrukturen und der Qualitätssicherung in der Pflegeberatung.
6. Fazit: Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für eine optimierte Pflegeberatung.
Pflegeberatung, SGB XI, Pflegekassen, Case Management, Versorgungsplan, Pflegebedürftigkeit, häusliche Pflege, Pflegeberater, Kostenträger, Qualitätssicherung, Pflegestützpunkt, Demografischer Wandel, Patientenberatung, Angehörigenberatung, Sozialrecht.
Die Arbeit befasst sich mit der praktischen Umsetzung der Pflegeberatung gemäß SGB XI in Deutschland und untersucht die Qualität sowie Effektivität der bestehenden Beratungsstrukturen.
Zentrale Themen sind die gesetzliche Verankerung der Pflegeberatung, die Arbeit von Pflegestützpunkten, die Qualifikation von Pflegeberatern und die praktische Gestaltung der Beratung durch spezialisierte Beratungsstellen.
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, wie eine Beratungsstelle organisiert sein muss, um eine bundesweite, neutrale und unabhängige Pflegeberatung zu gewährleisten, und inwieweit die bestehenden Regelungen dafür geeignet sind.
Neben einer Literaturanalyse zur Beratungstheorie und gesetzlichen Lage wurden 277 Versorgungspläne einer Beratungsstelle zufallsgeneriert ausgewählt und in einer Matrix quantitativ und qualitativ ausgewertet.
Der Hauptteil analysiert die Umsetzung der Beratungsaufträge (telefonisch und zugehend), die Rolle des Case Managements, die Qualifikation der Berater sowie die Auswertung von Themen wie Hilfsmittelversorgung, soziale Absicherung und Netzwerkarbeit.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Pflegeberatung, SGB XI, Case Management, Versorgungsplanung und Qualitätssicherung geprägt.
Case Management wird für komplexe Einzelfälle benötigt, in denen die Koordination verschiedener Hilfsangebote und ein persönlicher Ansprechpartner notwendig sind, um die Pflegesituation langfristig zu stabilisieren.
Angehörige sind bei 90 % der Beratungseinsätze Mitadressaten. Da sie die Hauptlast der Versorgung tragen, ist die Beratung zu Entlastungsmöglichkeiten und zur Organisation des Pflegealltags für sie von zentraler Bedeutung.
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