Bachelorarbeit, 2016
30 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
1.1. Steuerliche Änderungen und Problemstellung
1.2. Aufbau der Arbeit
2. Besteuerung der Rechtsformen
2.1. Steuerliche Behandlung Einzelunternehmen
2.2. Steuerliche Behandlung GmbH
2.3. Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG
2.4. Leistungsvereinbarungen zwischen GmbH und Gesellschafter
2.5. Sozialversicherung
3. Rechtsformvergleich
3.1. Klassische Rechtsformvergleiche
3.2. Modellannahmen
3.3. Endvermögensmaximierung
3.4. Wiederveranlagung im Unternehmen
3.5. Veranlagung in Wohnbauanleihen/Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG
3.6. Sozialversicherung und Anstellung als Geschäftsführer
3.7. Schlussmodell 1 – Wiederveranlagung in Aktien
3.8. Schlussmodell 2 – Wiederveranlagung im Unternehmen
4. Analyse der Schlussmodelle
5. Zusammenfassung
6. Anhang
6.1. Wiederveranlagung im Unternehmen bei 2 % Rendite
6.2. Schlussmodell 1 – Alternativveranlagungsmöglichkeit 0 %
6.3. Schlussmodell 1 – Alternativveranlagungsmöglichkeit 20 %
6.4. Schlussmodell 2 – Wiederveranlagung im Unternehmen 20 %
Die Arbeit untersucht die steuerliche Vorteilhaftigkeit zwischen Einzelunternehmen und GmbH nach der Steuerreform 2015/16, wobei klassische, auf die Steuerbelastung fokussierte Modelle kritisch hinterfragt und durch dynamische Simulationen mit Endvermögensmaximierung ergänzt werden.
3.4. Wiederveranlagung im Unternehmen
In dieser Vergleichsrechnung sollen das Einzelunternehmen und die GmbH einen gleichhohen Gewinn über die Laufzeit von fünf Jahren erwirtschaften. Sozialversicherungsbeiträge, Geschäftsführerbezüge sowie der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag werden an dieser Stelle noch vernachlässigt, jedoch werden sie in den darauffolgenden Modellen integriert werden.
Bei dem Einzelunternehmen wird der erzielte Gewinn abzüglich des Grundfreibetrags nach § 10 EStG (siehe dazu 2.3.) dem Einkommensteuertarif unterworfen. Der erzielte Gewinn abzüglich der Einkommensteuer ist das dem Unternehmen zur Verfügung stehende Kapital, welches dann im Unternehmen mit einem Zinssatz wiederveranlagt wird. Der Zinssatz gibt dabei an, inwieweit sich das operative Ergebnis auf Basis des wiederveranlagten Kapitals verbessert.
Bei der GmbH wird ein Gewinn in der gleichen Höhe erwirtschaftet. Von diesem Gewinn wird die Körperschaftsteuer in Höhe von 25 % abgezogen. Dieser Betrag stellt für die juristische Person jenes Kapital dar, welches mit dem gleichen internen Zinssatz wiederveranlagt wird und damit das Betriebsergebnis verbessert. Durch die Gewinnvorträge baut die GmbH in den fünf Jahren einen Bilanzgewinn auf, welcher dann im fünften Jahr ausgeschüttet wird und somit der KESt von 27,5 % unterliegt. Mittels eines Makros wurden die entsprechenden Gewinnhöhen für die innerbetrieblichen Wiederveranlagungssätze von 0-20 %, bei welchen die beiden Rechtsformen einen gleich hohen Kapitalstock nach fünf Jahren erwirtschaften, berechnet. Die Berechnungen für die Zinssätze von 2 % und 5 % befinden sich im Anhang unter 5.1. und 5.2. Die Simulationsergebnisse wurden in einem Diagramm dargestellt und sehen wie folgt aus:
1. Einleitung: Erläuterung der durch die Steuerreform 2015/16 veränderten Rahmenbedingungen und Zielsetzung der Arbeit.
2. Besteuerung der Rechtsformen: Darstellung der steuerlichen Grundlagen für Einzelunternehmen und GmbH unter Berücksichtigung von Einkommensteuer, KöSt, Gewinnfreibetrag und Sozialversicherung.
3. Rechtsformvergleich: Durchführung detaillierter Vergleichssimulationen über fünf Jahre anhand verschiedener Szenarien, wie Endvermögensmaximierung, Wiederveranlagung und Geschäftsführeranstellung.
4. Analyse der Schlussmodelle: Gegenüberstellung und Interpretation der Ergebnisse der verschiedenen Simulationsmodelle.
5. Zusammenfassung: Fazit der Arbeit, das die Notwendigkeit einer individuellen Betrachtung der Rechtsformwahl unter Einbeziehung operativer Faktoren unterstreicht.
6. Anhang: Detaillierte tabellarische Berechnungen zu den verschiedenen Simulationsszenarien.
Rechtsformvergleich, Steuerreform 2015/16, Einzelunternehmen, GmbH, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Gewinnfreibetrag, Endvermögensmaximierung, Thesaurierung, Wiederveranlagung, Geschäftsführerbezug, Sozialversicherung, Steuerbelastung, Investitionsrechnung.
Die Arbeit befasst sich mit dem steuerlichen Vergleich zwischen Einzelunternehmen und GmbH nach den Änderungen durch die Steuerreform 2015/16, um die Vorteilhaftigkeit der jeweiligen Rechtsform zu bewerten.
Im Zentrum stehen die steuerliche Behandlung beider Rechtsformen, der Einfluss von Zinseffekten auf thesaurierte Gewinne sowie die Gestaltungsmöglichkeiten durch Geschäftsführerbezüge und Investitionen.
Das Ziel ist es, über eine einfache Steuerbelastungsbetrachtung hinauszugehen und mittels fünfjähriger Simulationsmodelle auf Basis des Endvermögens zu ermitteln, unter welchen Szenarien welche Rechtsform vorteilhafter ist.
Es wird ein quantitativer Rechtsformvergleich angewandt, der durch Vergleichssimulationen mit mathematischen Modellen (Makros) die Auswirkungen verschiedener Parameter auf das Endvermögen nach fünf Jahren berechnet.
Der Hauptteil umfasst theoretische Grundlagen der Besteuerung, die Modellannahmen sowie spezifische Rechenbeispiele zur Wiederveranlagung im Unternehmen und in Finanzanlagen sowie die steuerliche Optimierung durch Geschäftsführerkonstruktionen.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Rechtsformvergleich, Steuerreform 2015/16, Thesaurierung, Endvermögensmaximierung und Gewinnfreibetrag definiert.
Die Simulationen zeigen, dass die Vorteilhaftigkeit stark davon abhängt, wie effizient das thesaurierte Kapital im Unternehmen oder in Finanzanlagen zur Verbesserung des operativen Ergebnisses eingesetzt werden kann.
Die Anstellung ermöglicht es der GmbH, Geschäftsführerbezüge als Betriebsausgaben geltend zu machen, was zusammen mit der Nutzung von Progressionsstufen der Einkommensteuer bei bestimmten Gewinnhöhen die Vorteilhaftigkeit gegenüber dem Einzelunternehmen verschieben kann.
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