Masterarbeit, 2015
89 Seiten, Note: 2,3
Diese Masterarbeit befasst sich mit der Bestellung und Vergütung von Abschlussprüfern. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die ökonomischen Determinanten und die Auswirkungen der EU-Reform auf die Bestellung und Vergütung von Abschlussprüfern.
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung, die die Relevanz des Themas und den Gang der Arbeit erläutert. Anschließend werden die theoretischen Grundlagen der Abschlussprüfung behandelt, einschließlich der gesetzlichen Prüfungspflicht, des Abschlussprüfers, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der EU-Reform der Abschlussprüfung.
Kapitel 3 befasst sich mit der Bestellung von Abschlussprüfern. Es werden die Formen der Bestellung, die Erteilung des Prüfungsauftrags und die Beendigung der Bestellung zum Abschlussprüfer behandelt.
Kapitel 4 widmet sich der Vergütung von Abschlussprüfern. Es werden die Offenlegung der Prüfungs- und Beratungshonorare, die Determinanten für Prüfungshonorare und die Auswirkungen der EU-Reform auf die Abschlussprüfervergütung analysiert.
Die Arbeit schließt mit einer Untersuchung von Prüfungs- und Beratungshonoraren und einem Fazit ab.
Abschlussprüfung, Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfer, Bestellung, Vergütung, EU-Reform, Honoraroffenlegung, Prüfungs- und Beratungshonorare, Unternehmensgröße, -komplexität und -risiko, Prüferreputation, Branchenspezialisierung, Transparenz, Unabhängigkeit.
Als Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und in bestimmten Fällen vereidigte Buchprüfer bestellt werden, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen.
Das Verfahren unterscheidet sich je nach Rechtsform (AG, KGaA, GmbH). In der Regel erfolgt die Wahl durch die Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats.
Wesentliche Determinanten sind die Unternehmensgröße, die Komplexität der Geschäftstätigkeit, das Prüfungsrisiko sowie die Reputation und Branchenspezialisierung des Prüfers.
Die Reform führte strengere Regeln zur Unabhängigkeit ein, begrenzte die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (Beratung) und etablierte eine Pflicht zur externen Rotation des Abschlussprüfers.
Die Honoraroffenlegung dient der Transparenz und soll sicherstellen, dass die Unabhängigkeit des Prüfers nicht durch zu hohe Einnahmen aus Beratungsleistungen gefährdet wird.
Eine Beendigung ist durch Niederlegung des Mandats durch den Prüfer oder durch Abberufung durch ein Gericht bei Vorliegen wichtiger Gründe möglich.
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