Diplomarbeit, 2015
118 Seiten, Note: Befriedigend
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Frage, wie das österreichische Wahlsystem reformiert werden kann, um die Demokratie zu stärken und die politische Partizipation zu erhöhen. Im Mittelpunkt steht dabei ein Vergleich des österreichischen Verhältniswahlrechts mit dem englischen Mehrheitswahlrecht. Die Arbeit analysiert die historischen Entwicklungen beider Systeme, die jeweiligen Vor- und Nachteile und die aktuellen Reformdiskussionen in Österreich.
Die Einleitung der Diplomarbeit stellt die Themenstellung und die Relevanz der Forschungsfrage dar. Sie führt in die Problematik der Wahlsystemreform in Österreich ein und skizziert den methodischen Ansatz der Arbeit. Kapitel 2 beleuchtet den theoretischen Rahmen der Arbeit, indem es verschiedene Demokratietheorien, Wahlrechtsprinzipien und Wahlsysteme vorstellt. Kapitel 3 widmet sich dem österreichischen Wahlsystem und seiner historischen Entwicklung. Es analysiert das Verhältniswahlrecht und seine Auswirkungen auf die österreichische Parteienlandschaft. Kapitel 4 befasst sich mit dem britischen Wahlsystem, betrachtet seine historischen Besonderheiten und analysiert das Mehrheitswahlrecht. Kapitel 5 präsentiert verschiedene Reformvorschläge für das österreichische Wahlsystem und analysiert den aktuellen Stand der Debatte um eine Wahlrechtsreform in Österreich.
Die Diplomarbeit befasst sich mit den zentralen Themen der Wahlsystemreform in Österreich, insbesondere dem Vergleich von Verhältniswahlrecht und Mehrheitswahlrecht. Wichtige Schlüsselwörter sind: Verhältniswahlrecht, Mehrheitswahlrecht, Wahlsystemreform, Demokratie, politische Partizipation, Parteienlandschaft, Reformvorschläge, Österreich, Großbritannien.
Es ist ein Verhältniswahlsystem mit Listenwahlrecht, das oft als typisch für eine 'Parteiendemokratie' angesehen wird.
Ein Mehrheitswahlrecht begünstigt große Parteien und führt eher zu stabilen Ein-Partei-Regierungen, schwächt aber kleinere Parteien.
Es bezieht sich auf das britische Modell des relativen Mehrheitswahlrechts in Einerwahlkreisen, das hier als Vergleich zum österreichischen System dient.
Diskutiert werden unter anderem Mischformen, die stärkere Personalisierung des Wahlrechts (z.B. nach Neisser) oder mehrheitsfördernde Elemente.
Als kleinere Partei lehnen sie eine Umwandlung in ein Mehrheitsrecht ab, da dies ihre parlamentarische Vertretung gefährden würde.
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