Diplomarbeit, 2004
120 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Theoretische und gesetzliche Grundlagen
2.1.1. Definitionen von Behinderung
2.1.2 Internationale Klassifikation
2.1.3. Definition der geistigen Behinderung
2.2. Gesetzliche Vorgaben für die Beschäftigung behinderter Menschen
2.2.1. Gewährleistungen des Grundgesetztes
2.2.2. Regelungen des Sozialgesetzbuches
2.2.3. Das SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
3. Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen
3.1. Berufsberatung durch das Arbeitsamt
3.2. Berufsvorbereitung durch Schulen und Bildungsmaßnahmen
3.3. Berufsausbildung auf verschiedenen Ausbildungswegen
3.4. Unterstützungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Bundesanstalt für Arbeit, die Integrationsämter und- fachdienste
3.5. Beschäftigungsmöglichkeiten durch Integrationsprojekte
4. Die Werkstatt für behinderte Menschen
4.1. Aufgaben und Ziele der WfbM
4.2. Tagesförderstätten
4.3. Die Struktur der Werkstätten
4.4. Das Personal
4.5. Der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und notwendige Kriterien
4.6. Vorteile und Problematiken der WfbM
5. Alternativen zur WfbM - Praxisbeispiele
5.1. Ein Beispiel von Arbeitsassistenz/- Begleitung
5.1.2. Der Weg der beruflichen Integration von Frau F.
5.2. Ein Beispiel eines Integrationsbetriebes
5.2.2. Das Hamburger Stadthaus- Hotel
5.3. Eine antroposophische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft
5.3.2. Die Gemeinschaft Kehna
6. Resümee
Die Arbeit untersucht alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit geistigen oder starken Lernbehinderungen jenseits der klassischen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Das primäre Ziel ist es, den Nachweis zu erbringen, dass eine berufliche Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt realisierbar ist und verschiedene Unterstützungswege aufzuzeigen, die diesen Übergang ermöglichen.
Die Struktur der Werkstätten
Innerhalb der Werkstätten finden sich verschiedene voneinander getrennte Bereiche, ein Empfangsbereich, Verwaltungsabteilungen, das Büro des sozialen Dienstes, im Arbeitsbereich z.B. eine Schreinerei/ Tischlerei, eine Schlosserei, oft eine Gärtnerei, möglicherweise eine Näherei, eine Elektronikabteilung, die Montage- und Verpackungsabteilungen, Fördergruppen, weiter gibt es eine Küche mit angeschlossenem Essenssaal, in dem die Mitarbeiter ihr Mittagessen, für das sie selbst aufkommen müssen, einnehmen können, oft ist eine Sporthalle integriert, es existieren Aufenthaltsräume oder –bereiche. Der Berufsbildungsbereich ist meist räumlich von dem Arbeitsbereich getrennt.
Dieser (der Berufsbildungsbereich) ist einer der drei Bereiche, in die eine Werkstatt untergliedert ist Es gibt das Eingangsverfahren, den Berufsbildungsbereich und den Arbeitsbereich, mit jeweils unterschiedlichen Inhalten und Aufgaben.
Fachkräfte mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung betreuen die behinderten Mitarbeiter in allen drei Bereichen.
Das Eingangsverfahren dient der Feststellung der Eignung eines behinderten Menschen für die Werkstatt, es wird hier ermittelt, welche Bereiche der Werkstatt, welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen in Frage kommen, und ob eine spätere Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreichbar ist. Die Inhalte und Methoden sind flexibel und individuell an den Bedürfnissen der behinderten Menschen auszurichten. Zu diesem Zweck wird ein Eingliederungsplan erstellt.
1. Einleitung: Die Einleitung legt den Fokus auf die Vielfalt der Beschäftigungsmöglichkeiten jenseits der WfbM und definiert das Ziel der Arbeit, Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aufzuzeigen.
2. Theoretische und gesetzliche Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert Behinderungsbegriffe, internationale Klassifikationen sowie die relevanten Rechtsgrundlagen (SGB IX, Grundgesetz) für die Teilhabe am Arbeitsleben.
3. Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen: Es werden die verschiedenen Institutionen wie Arbeitsamt, Berufsbildungswerke und Integrationsfachdienste vorgestellt, die bei der beruflichen Eingliederung unterstützend wirken.
4. Die Werkstatt für behinderte Menschen: Eine tiefgehende Analyse der WfbM hinsichtlich Struktur, Personal, Aufgaben sowie der Problematik des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
5. Alternativen zur WfbM - Praxisbeispiele: Dieses Kapitel veranschaulicht durch Fallbeispiele (Arbeitsassistenz, Integrationshotel, anthroposophische Gemeinschaft) alternative Wege zur Integration.
6. Resümee: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der aktuellen Situation und formuliert Notwendigkeiten für eine verstärkte Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Berufliche Teilhabe, WfbM, Integration, Arbeitsassistenz, Integrationsfachdienste, SGB IX, Rehabilitation, berufliche Bildung, behinderte Menschen, allgemeiner Arbeitsmarkt, Übergang, Arbeitsleben, Inklusion, berufliche Orientierung, Selbstbestimmung.
Die Arbeit beleuchtet die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, insbesondere für Menschen mit geistigen oder starken Lernbehinderungen, und hinterfragt die Rolle der klassischen Werkstatt für behinderte Menschen als oft einzige vermeintliche Zukunftsperspektive.
Die zentralen Themen umfassen die gesetzlichen Grundlagen zur Teilhabe, die Struktur von Werkstätten, die verschiedenen Institutionen der beruflichen Rehabilitation sowie praxisnahe Alternativen für eine Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass der allgemeine Arbeitsmarkt auch für Menschen mit Behinderung offensteht, sofern eine entsprechende Förderung, Beratung und Unterstützung durch spezialisierte Dienste erfolgt.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Aufarbeitung der gesetzlichen Grundlagen und einer Analyse von Institutionen sowie der Auswertung von Praxisbeispielen, um Möglichkeiten für eine integrative Beschäftigung darzulegen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen, die Vorstellung relevanter Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung sowie die detaillierte Analyse der Werkstätten für behinderte Menschen und deren Grenzen.
Wichtige Begriffe sind unter anderem berufliche Teilhabe, WfbM, Arbeitsassistenz, SGB IX, Inklusion, Rehabilitation und berufliche Eingliederung.
Die Arbeit beschreibt den Fall von Frau F., die durch die Hamburger Arbeitsassistenz dabei unterstützt wurde, in einem Hotel als Arbeitskraft tätig zu werden, was zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führte.
Das Hotel gilt als ein Beispiel gelungener Integration, da dort Menschen mit und ohne Behinderung bei gleichem Status und tariflicher Entlohnung zusammenarbeiten, wobei das Projekt als innovativ, wenn auch für die Initiatoren organisatorisch anspruchsvoll, dargestellt wird.
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