Diplomarbeit, 2001
85 Seiten, Note: Sehr Gut
Die Diplomarbeit befasst sich mit dem Rechtsinstitut der Sicherungsabtretung im österreichischen Recht. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung umfassend zu beleuchten und dabei insbesondere auf aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung zu fokussieren.
Dieses Kapitel bietet eine Einleitung in die Thematik der Sicherungsabtretung und erläutert die historische Entwicklung des Rechtsinstituts.
Dieses Kapitel definiert die Rechtsfigur der Sicherungsabtretung und stellt sie in den Kontext des österreichischen Rechts.
Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Voraussetzungen für die Gültigkeit einer Sicherungsabtretung, insbesondere den Titel und den Modus der Abtretung.
Dieses Kapitel analysiert die Voraussetzungen der Abtretbarkeit von Forderungen, einschließlich der Abtretung künftig entstehender Forderungen und gesetzlicher und vertraglicher Abtretungsverbote.
Dieses Kapitel beschreibt verschiedene Erscheinungsformen der Sicherungszession, wie die Sicherungsglobalzession und die Mantelzession.
Dieses Kapitel analysiert die Akzessorietät der Sicherungszession, d.h. die Abhängigkeit der Sicherungsabtretung von der zugrundeliegenden Forderung.
Dieses Kapitel untersucht die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit einer Sicherungsabtretung, einschließlich der Rechte und Pflichten von Sicherungszessionar, Sicherungszedent und Zessus.
Dieses Kapitel unterscheidet die Sicherungsabtretung von ähnlichen Rechtsinstituten, wie z.B. der Zession zahlungshalber, der Inkassozession, dem Factoring und der stillen Zession.
Dieses Kapitel analysiert die Beziehung zwischen der Sicherungsabtretung und dem Eigentumsvorbehalt, insbesondere im Falle eines verlängerten Eigentumsvorbehalts.
Die Diplomarbeit befasst sich mit dem Rechtsinstitut der Sicherungsabtretung im österreichischen Recht. Die Arbeit beleuchtet zentrale Themen wie die historische Entwicklung der Sicherungsabtretung, die rechtlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Sicherungsabtretung, verschiedene Erscheinungsformen der Sicherungszession, die Rechtsverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien sowie die Abgrenzung der Sicherungsabtretung von anderen Rechtsinstituten. Die Arbeit stützt sich auf einschlägige Rechtsprechung, insbesondere des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH).
Die Sicherungsabtretung ist ein Rechtsinstitut, bei dem ein Schuldner (Zedent) eine Forderung an einen Gläubiger (Zessionar) abtritt, um eine eigene Schuld abzusichern. Sie dient als Kreditsicherungsmittel.
Der Titel ist die rechtliche Grundlage (z.B. ein Sicherungsvertrag). Der Modus ist der formale Akt der Übertragung, der bei Buchforderungen durch einen Buchvermerk oder die Verständigung des Drittschuldners (Zessus) erfolgen muss.
Gemäß der Judikatur (z.B. OGH 1997) muss der Buchvermerk unmittelbar in den Buchhaltungsdaten ersichtlich sein. Er muss den Zessionar und den Umfang der Abtretung eindeutig kennzeichnen, um Publizität zu gewährleisten.
Bei der Mantelzession verpflichtet sich der Schuldner, laufend Forderungen bis zu einer bestimmten Höhe abzutreten. Bei der Globalzession werden bereits im Voraus alle künftigen Forderungen gegen bestimmte Drittschuldner abgetreten.
Es entstehen oft rechtliche Konflikte zwischen dem Lieferanten (Eigentumsvorbehalt) und der Bank (Globalzession). Der OGH hat hierzu spezifische Regeln zur Priorität und Wirksamkeit der Abtretungen entwickelt.
Ja, die Abtretung künftiger Forderungen ist möglich, sofern diese zum Zeitpunkt der Entstehung ausreichend bestimmt oder bestimmbar sind (Spezialitätsprinzip).
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