Bachelorarbeit, 2016
127 Seiten
1. Vorwort des Verfassers
2. Zur Terminologie eines Problembegriffes
3. Geistige Behinderung – ein buntes Phänomen und was darunter zu verstehen ist
4. Was das Gute vom Schlechten unterscheidet
5. Grundlegende Bedingungen einer an sich guten Bildung für geistig behinderte Menschen
6. Spezielle präventive Effekte von Bildung beim Alternsprozess
6.1 Eingrenzung der Lebensphasen als Bestandteile des Alternsprozesses menschlichen Daseins
6.2. Präventive Effekte der Bildung bei geistiger Behinderung in den Lebensphasen
6.2.1 Kindheit und Jugend
6.2.2 Erwachsenalter
7. Fazit/Schlussbemerkung
Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle von Bildungsangeboten für Menschen mit geistiger Behinderung im Verlauf ihres gesamten Lebens. Dabei wird analysiert, inwieweit lebenslanges Lernen spezifische präventive Effekte in den jeweiligen Lebensphasen erzielen kann und welche Bedingungen für eine „an sich gute“ Bildung grundlegend sind.
3. Geistige Behinderung – ein buntes Phänomen und was darunter zu verstehen ist
Behindert ist nach § 2 SGB IX ein Mensch, wenn seine körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seine seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Er ist von Behinderung bedroht, wenn eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Es ist bekannt, dass der Begriff der Behinderung ein von Diversität geprägter Begriff ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann deshalb keine eindeutige Definition liefern und hat die Ende der 1970er Jahre in der Internationalen Klassifikation der Schädigungen, Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) definierten drei Formen von Behinderung seit 2001 mit der ICF auf die der Schädigung reduziert. Die beiden übrigen Behinderungsformen wurden durch Teilhabe und Aktivität ersetzt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention unternimmt einen eigenen Definitionsversuch zum Begriff der Behinderung, in welchem sie darauf verweist, dass die unterschiedlichen Schädigungen in Wechselwirkung mit verschiedenen Umweltbarrieren stehen, die an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe hindern können. Sie enthält daher für den Personenkreis der Menschen mit Behinderung die folgenden Grundprinzipien der Inklusion mit Blick auf die Umsetzung in gesellschaftlich relevanten Bereichen wie Freizeit, Arbeit und Schule: Schutz der Menschenrechte und der Würde des Menschen, Ausgrenzungsverbot und Teilhabe.
1. Vorwort des Verfassers: Der Autor erläutert seine persönliche Motivation für das Thema, die aus seinen Praxiserfahrungen in der Sozialpädagogik und dem Wunsch nach Inklusion resultiert.
2. Zur Terminologie eines Problembegriffes: Dieses Kapitel kritisiert die herrschende Begriffsdebatte und setzt sich mit historischen sowie aktuellen Bezeichnungen für geistige Behinderung auseinander.
3. Geistige Behinderung – ein buntes Phänomen und was darunter zu verstehen ist: Hier werden rechtliche und internationale Definitionen von Behinderung vorgestellt und die Bedeutung des ICF-Modells für das Verständnis von Teilhabe hervorgehoben.
4. Was das Gute vom Schlechten unterscheidet: Ein ethischer Exkurs, der den Anspruch der „an sich guten Bildung“ in den Kontext von Kants Pflichtethik und dem kategorischen Imperativ stellt.
5. Grundlegende Bedingungen einer an sich guten Bildung für geistig behinderte Menschen: Dieses Kapitel definiert die notwendigen moralischen und praktischen Voraussetzungen, unter denen lebenslanges Lernen für behinderte Menschen stattfinden muss.
6. Spezielle präventive Effekte von Bildung beim Alternsprozess: Der Hauptteil analysiert die Bedeutung von Bildungsphasen (Kindheit, Jugend, Erwachsenenalter) und deren Auswirkungen auf die Lebensqualität durch gezielte Förderung.
7. Fazit/Schlussbemerkung: Der Autor resümiert die Notwendigkeit von Inklusion und fordert politische Anstrengungen, um Barrieren abzubauen und echte Teilhabe zu ermöglichen.
Geistige Behinderung, Inklusion, UN-Behindertenrechtskonvention, ICF, lebenslanges Lernen, Lebensqualität, Teilhabe, Ethik, Pädagogik, Bildungsbegriff, Normalisierungsprinzip, Alternsprozess, Basiskompetenzen, Empowerment, Prävention.
Die Arbeit befasst sich mit der Bildung von Menschen mit geistiger Behinderung und untersucht, wie Bildungsangebote ein erfülltes Leben über den gesamten Alternsprozess hinweg fördern können.
Die zentralen Felder sind Inklusion, ethische Begründungen des Bildungsanspruchs, die Rolle der UN-Behindertenrechtskonvention und die Anwendung von Modellen wie der ICF im Bildungsalltag.
Das Ziel ist es, Antworten darauf zu finden, wie Lernen im Verlauf eines ganzen Lebens für geistig behinderte Menschen spezifische präventive Effekte erzielen kann.
Es handelt sich primär um eine theoretische Arbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse basiert, ergänzt durch einen Praxisbezug (Anlage) sowie ethische Reflexionen.
Der Hauptteil analysiert Bedingungen guter Bildung, die Einordnung von Lernprozessen in Lebensphasen und spezifische pädagogische Konzepte für verschiedene Lebensbereiche.
Wichtige Begriffe sind Inklusion, geistige Behinderung, lebenslanges Lernen, ICF, Lebensqualität und Empowerment.
Während die Medizin oft nach Ursachen und Defiziten sucht, fragt die Pädagogik nach den Bedingungen, unter denen Lernen und Entwicklung trotz Beeinträchtigungen gelingen können.
Es bildet die Grundlage der Inklusion, indem es fordert, Menschen mit Behinderung ein möglichst normales Leben in allen Bereichen der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Familie ist ein wesentlicher Partner, insbesondere in den frühen Lebensjahren, um ein emotionales Grundvertrauen aufzubauen, das die Basis für alles weitere Lernen bildet.
Auch in Sonderarbeitswelten wie Werkstätten sollte inklusive Bildung stattfinden, die darauf ausgerichtet ist, Kompetenzen zu fördern und den Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu ebnen.
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