Bachelorarbeit, 2016
74 Seiten, Note: 1,3
EINLEITUNG
A. PROBLEMENTWICKLUNG
B. FESTLEGUNG DES PRÜFUNGSGEGENSTANDES UND –MAßSTABES
C. GANG DER DARSTELLUNG
DER ATOMAUSSTIEG AUS VERFASSUNGSRECHTLICHER SICHT
A. RECHTSSTAND VOR DER ATOMAUSSTIEGSGESETZGEBUNG
B. GESETZ ZUR GEORDNETEN BEENDIGUNG DER KERNENERGIENUTZUNG ZUR GEWERBLICHEN ERZEUGUNG VON ELEKTRIZITÄT VOM 22. APRIL 2002 („BEENDIGUNGSGESETZ“)
I. GESETZLICHE REGELUNGEN
II. FORMELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT
1. Zustimmung des Bundesrates nach Art. 87c, 85, 73 I Nr. 14 GG, § 24 I S. 1 AtG
a) Einführung einer neuen Verfahrensregelung
b) Änderung des Gesetzeszwecks
2. Verstoß gegen Art. 20 I, II, III GG durch eine paktierte Gesetzgebung
III. MATERIELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT
1. Gebot zur friedlichen Nutzung der Kernenergie aus Art. 73 I Nr. 14(, 87c) GG?
2. Pflicht zur Sicherstellung der Energieversorgung und anderer wesentlicher Lebensgrundlagen (Art. 20 I, 28 I S. 1 GG)
a) Energieversorgung
b) Weitere Lebensgrundlagen
3. Rechtsstaatsgarantie (Art. 20 III GG)
4. Eigentumsgarantie (Art. 14 I S. 1 1. Alt. GG)
a) Schutzbereich
(1) Persönlicher Schutzbereich
(a) Begriff der „juristischen Person“
(b) „Inländisch“ iSd Art. 19 III GG
(c) Wesensmäßige Anwendbarkeit
(d) Beteiligung der öffentlichen Hand
(aa) Inländische staatliche Beteiligung
(bb) Hundertprozentige ausländische staatlicher Beteiligung
(2) Sachlicher Schutzbereich
(a) Geschützte Rechtsposition
(aa) Grund- und Anlageneigentum
(bb) Aus dem Grund- und Anlageneigentum erwachsende Nutzungsbefugnisse
(cc) Betriebsgenehmigung
(dd) Kombination aus Grund- und Anlageneigentum und Betriebsgenehmigung
(ee) Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb
(b) Konkurrenz
b) Eingriff
(1) Sichere Merkmale des Enteignungsbegriffs
(2) Weitere Kriterien
(a) Materielle Abgrenzungstheorien
(b) Ausnahme für Gefahrenabwehrregelungen
(c) Güterbeschaffungsvorgang
(d) Keine generelle Neugestaltung eines Rechtsgebietes / Regelung, die die abstrakte Eigentumsordnung ändert
(3) Zwischenergebnis
c) Rechtfertigung
(1) Verhältnismäßigkeit
(a) Geeignetheit zur Verfolgung eines legitimen Zwecks
(b) Erforderlichkeit
(c) Verhältnismäßigkeit i.e.S.
(aa) Grad der Interessenbeeinträchtigung bei RWE und E.ON – Eigenart und Bedeutung der vermögenswerten Position
(bb) Betroffene Gemeinwohlinteressen und Gefahrenpotential
(cc) Vertrauensschutz
(dd) Übergangsregelung
(ee) Finanzielle Ausgleichsregelung (sog. ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung)
(2) Kein Einzelfallgesetz (Art. 19 I S. 1 GG)
d) Zwischenergebnis
5. Berufsfreiheit (Art. 12 I S. 1 GG)
a) Schutzbereich
(1) Persönlicher Schutzbereich
(2) Sachlicher Schutzbereich
(3) Konkurrenz
b) Eingriff
c) Rechtfertigung
6. Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)
IV. ZWISCHENERGEBNIS
C. DIE 11. ATOMGESETZ-NOVELLE VOM 8. DEZEMBER 2010 („LAUFZEITVERLÄNGERUNGSGESETZ“)
I. GESETZLICHE REGELUNGEN
II. FORMELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT - ZUSTIMMUNG DES BUNDESRATES NACH ART. 87C, 85, 73 I NR. 14 GG, § 24 I S. 1 ATG
1. Zeitliche Verlängerung
2. Neue Bedeutung und Tragweite
III. MATERIELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT
1. Garantie von Leben und Gesundheit (Art. 2 II S. 1 GG) – Pflicht des Staates zum Atomausstieg
2. Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)
D. DIE 13. ATOMGESETZ-NOVELLE VOM 31. JULI 2011 („BESCHLEUNIGTER AUSSTIEG“)
I. GESETZLICHE REGELUNGEN
II. FORMELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT
1. Beratungspflicht
2. Obliegenheit zur Gesetzesbegründung (Art. 20 III GG)
3. Zustimmung des Bundesrates nach Art. 87c, 85, 73 I Nr. 14 GG, § 24 I S. 1 AtG
III. MATERIELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT
1. Eigentumsgarantie (Art. 14 I S. 1 1. Alt. GG)
a) Fixe Endtermine
(1) Schutzbereich
(2) Eingriff
(3) Rechtfertigung
(a) Verhältnismäßigkeit der Endtermine bzgl. der Kraftwerke, bei denen diese nicht zu einer sofortigen Abschaltung führen
(b) Verhältnismäßigkeit der Endtermine bzgl. der sieben ältesten Kraftwerke und dem Kraftwerk Krümmel
b) Hilfsweise: Streichung der zusätzlichen Elektrizitätsmengen
2. Berufsfreiheit (Art. 12 I S. 1 GG)
3. Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)
a) Vergleichsgruppen
b) Rechtfertigung
(1) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung an sich
(2) Rechtfertigung der Typisierung
(a) Typisierung zwischen den neueren Kraftwerken
(b) Typisierte Schlechterbehandlung der älteren Kraftwerken
ZUSAMMENFASSUNG
FAZIT
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Gesetzesnovellen zum Atomausstieg in Deutschland. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit der Staat durch die gesetzliche Erlaubnis zur Kernenergienutzung gebunden ist und ob der nachträgliche Entzug dieser Befugnisse die grundrechtlich geschützte Eigentumsposition der Kernkraftwerksbetreiber verletzt.
A. Rechtsstand vor der Atomausstiegsgesetzgebung
Zweck des Atomgesetzes war vor allem auch die Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie (§ 1 Nr. 1 3. Var. AtG a.F.).
Die praktisch wichtigste Vorschrift des Atomgesetzes war § 7 AtG a.F., die Regelung über die Anlagengenehmigung. Es handelte sich entsprechend des Förderungszwecks um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Anlageneigentümer konnten nicht befristet erteilt werden (§ 17 I S. 4 AtG), so dass alle Kernkraftwerksbetreiber über unbefristete Genehmigungen verfügten. Die ratio des Befristungsverbotes liegt in der Absicherung der Betreiber, die die hohen Investitionskosten und Risiken grundsätzlich tragen.
EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die Problementwicklung des Atomausstiegs vor dem Hintergrund der Energiewende und definiert den verfassungsrechtlichen Rahmen der Untersuchung.
DER ATOMAUSSTIEG AUS VERFASSUNGSRECHTLICHER SICHT: Dieser Hauptteil analysiert nacheinander die verschiedenen Atomgesetz-Novellen hinsichtlich ihrer formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit, wobei insbesondere Eigentumsgarantie und Berufsfreiheit geprüft werden.
ZUSAMMENFASSUNG: Das Kapitel fasst die zentralen verfassungsrechtlichen Erkenntnisse zur Zulässigkeit des Atomausstiegs zusammen.
FAZIT: Das Fazit reflektiert das Spannungsfeld zwischen technischem Fortschritt, staatlicher Planungssicherheit und dem Schutz legitimer Investitionen durch das Grundgesetz.
Atomausstieg, Grundgesetz, Eigentumsgarantie, Kernkraftwerke, Energiewende, Atomgesetz-Novelle, Verfassungsmäßigkeit, Berufsfreiheit, Vertrauensschutz, Schutzpflicht, Gefahrenabwehr, Reststrommengen, Rechtssicherheit, Energieversorgung, Investitionsschutz
Die Arbeit analysiert die verschiedenen Gesetzesnovellen zum Atomausstieg in Deutschland unter dem Aspekt ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 GG), staatliche Schutzpflichten für Gesundheit und Umwelt sowie verfahrensrechtliche Fragen bei der Gesetzgebung.
Ziel ist es zu klären, ob der durch den Gesetzgeber verordnete Atomausstieg die Grundrechte der betroffenen Energiekonzerne verletzt oder ob er verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die die verfassungsrechtliche Konformität der Gesetzesnovellen durch eine inzidente Prüfung der verschiedenen Gesetze in zeitlicher Reihenfolge nacheinander analysiert.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Prüfung des Beendigungsgesetzes von 2002, der 11. Atomgesetz-Novelle von 2010 und der 13. Atomgesetz-Novelle von 2011 unter Berücksichtigung von formeller und materieller Verfassungsmäßigkeit.
Atomausstieg, Eigentumsgarantie, Grundgesetz, Kernkraft, Energiewende, Vertrauensschutz und Verfassungsmäßigkeit sind die zentralen Begriffe der Untersuchung.
Die Arbeit bewertet die Regelung der Reststrommengen als notwendiges Instrument zur Abmilderung der Eingriffe in die Eigentumspositionen der Betreiber, wodurch die Verhältnismäßigkeit des Atomausstiegs gewahrt wird.
Der Autor führt aus, dass das veränderte Gefahrenpotential und die neue Risikowahrnehmung nach Fukushima eine hinreichende Grundlage für den Gesetzgeber bieten, um Schutzpflichten für Leben und Gesundheit priorisiert zu behandeln.
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