Masterarbeit, 2016
90 Seiten, Note: 1,9
1) Einleitung
2) Compliance-Management-Systeme
2.1. Der Status-Quo der Compliance
2.2. Als Teil des Rechtes
2.2.1. Vorwort
2.2.2. Privatrecht
2.2.3. Die Haftung
2.2.3.1. Vorwort
2.2.3.2. Haftung der Unternehmensträger
2.2.3.3. Von Organen gegenüber der Gesellschaft
2.2.4. öffentliches Recht
2.2.5. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
2.3. Als Teil der Unternehmensverfassung
2.4. Als Teil der Unternehmenskultur
2.5. Als Teil des internen Kontrollsystems
2.6. Als Ergänzung zur Revision
3) Ausgestaltung eines Compliance-Management-Systems
3.1. Begrifflichkeiten
3.2. Ziele eines Compliance-Management-Systems
3.3. Anforderungen
3.4. Verantwortungen und Befugnisse
3.5. Bewertung des Systems
3.6. Ressourcenbereitstellung
3.7. Prozesse und Risiken
3.8. Systemüberwachung und Systementwicklung
4) Fragestellungen bei der Einführung
4.1. Buchhaltung
4.2. Finanzwesen
4.3. Controlling
4.4. Materialwirtschaft
4.5. Logistik
4.6. Exporte
4.7. Vertrieb
4.8. Forderungsmanagement
4.9. Personalwesen
4.10. Unterschriftenregelungen
4.11. Projektmanagement
4.12. Qualitätsmanagement
4.13. Technische Funktionen
4.14. Entwicklung
4.15. Fertigung
4.16. Arbeitssicherheit und Umweltschutz
4.17. Standortsicherheit
4.18. Informationsverarbeitung
4.19. Interne Kontrollen und Compliance
5) Weiterführende Maßnahmen
5.1. Zur Haftungsminimierung der Unternehmensträger
5.2. Unternehmensverantwortlichkeit
5.3. Insolvenz- und Bilanzstrafrecht
5.4. Arbeitsstrafrecht
5.5. Kartellrecht
5.6. Lauterer Wettbewerb
5.7. Gewerblicher Rechtsschutz
5.8. Außenwirtschaft
5.9. Gelwäscheprävention
5.10. Organisation
5.11. Einkauf
5.12. Vertrieb
5.13. Arbeitsgesetz und Arbeitsschutz
5.13.1. Maßnahmen
5.13.2. Beispiele für diverse Formulierungen
5.14. Buchführung und Rechnungslegung
5.15. IT
6) Fazit
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die praktische Ausgestaltung und Analyse von Compliance-Management-Systemen (CMS) zu untersuchen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Haftungsrisiken zu minimieren und regelkonformes Verhalten im betrieblichen Alltag zu verankern.
2.2.3.2 Haftung der Unternehmensträger
Die Haftung des Unternehmensträgers unterteilt sich deshalb auch in mehrere Bereiche auf.
Zum Ersten besteht die Haftung aufgrund von Pflichtverletzungen, welche sich dadurch definiert, dass ein Schuldner eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis schuldhaft verletzt. Dann kann der Gläubiger Schadensersatz verlangen. Vorrangig tritt diese Haftung bei Verträgen auf.
Zum Zweiten findet sich die Haftung nach diversen Sonderregelungen. Während die allgemeine Pflichtverletzung auch eben nur so definiert ist, beziehen sich die Spezialregelungen auf das Kaufrecht oder das Werkvertragsrecht.
Die sich dort befindlichen Sondervorschriften haben gewisse Voraussetzungen dargestellt, damit eine Haftung auftreten kann. Diese sind z.B. Mangelhaftigkeit von Kaufgegenständen oder Werksleistungen. Die Haftungen reichen dann von Nacherfüllung, Mängelbeseitigung bis zum Rücktritt vom Vertrag. In solchen Fällen kann unter gewissen Voraussetzungen auch auf eine Mahnung verzichtet werden.
All dies setzt aber voraus, dass ein Schuldverhältnis besteht. Voraussetzung für ein Schuldverhältnis besteht aus einem rechtlichen Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Der Schuldner kann hierbei eine Leistung vom Schuldner verlangen.
Aus diesem Schuldverhältnis können auch Nebenpflichten entstehen. Damit eine Haftung letztendlich greifen kann, ist die Verletzung des Schuldverhältnisses Voraussetzung. Diese liegt z.B. darin, dass ein Schuldner eine Leistung nicht erbringt, zu spät erbringt oder schlecht erfüllt. Eine schlechte Erfüllung läge vor, wenn die erbrachte Leistung oder Lieferung nicht den vertraglichen Anforderungen entspräche.
Eine Schadensersatzhaftung setzt unter anderem voraus, dass der Schuldner die Pflichtverletzung „zu vertreten hat“. Die liegt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz bedeutet ein pflichtwidriges Verhalten mit Wissen und Wollen. Fahrlässigkeit beschreibt ein Handeln ohne eine erforderliche Sorgfalt walten zu lassen.
1) Einleitung: Die Einleitung definiert den Begriff Compliance, erläutert dessen Bedeutung für Unternehmen und beleuchtet den Wendepunkt durch den Siemens-Korruptionsskandal.
2) Compliance-Management-Systeme: Dieses Kapitel betrachtet die Einbettung von Compliance in das Recht, die Unternehmensverfassung, die Kultur, das interne Kontrollsystem und die Revision.
3) Ausgestaltung eines Compliance-Management-Systems: Es werden zentrale Begrifflichkeiten, Ziele, Anforderungen, Verantwortlichkeiten sowie Prozesse der Systemüberwachung und -entwicklung erläutert.
4) Fragestellungen bei der Einführung: Dieser Abschnitt analysiert spezifische Risiken und Lösungsansätze für diverse Unternehmensbereiche wie Buchhaltung, Finanzwesen, Logistik, Personalwesen und IT.
5) Weiterführende Maßnahmen: Das Kapitel bietet konkrete Empfehlungen zur Haftungsminimierung in verschiedenen Rechtsbereichen sowie Beispiele für notwendige vertragliche Formulierungen.
6) Fazit: Das Fazit fasst die Bedeutung von Compliance für Unternehmen zusammen und unterstreicht die Notwendigkeit professioneller Analysen und der Einbindung eines Compliance-Beauftragten.
Compliance, Compliance-Management-System, CMS, Wirtschaftskriminalität, Haftung, Unternehmensverfassung, Unternehmenskultur, Internes Kontrollsystem, IKS, Risikomanagement, Compliance-Beauftragter, Prävention, Dokumentationspflicht, Corporate Governance, Haftungsminimierung
Die Arbeit befasst sich mit der praktischen Implementierung und Analyse von Compliance-Management-Systemen, um Regelkonformität in Unternehmen sicherzustellen.
Zentrale Themen sind die rechtliche Verankerung, die organisatorische Ausgestaltung, die Identifikation von Risikofeldern in operativen Prozessen sowie Maßnahmen zur Haftungsminimierung.
Das Ziel ist es, Unternehmen praxisnahe Lösungsansätze zur Vermeidung von Regelverstößen und zur professionellen Gestaltung von Compliance-Systemen an die Hand zu geben.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und kombiniert diese mit praxisorientierten Experteninterviews zur Identifikation spezifischer Unternehmensrisiken.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung, die organisatorische Systemgestaltung und eine detaillierte Analyse der Risiken und Lösungen in spezifischen Funktionsbereichen wie Buchhaltung, Vertrieb und IT.
Wesentliche Begriffe sind Compliance-Management-System (CMS), Haftungsrisiken, interne Kontrollen, Prävention und Unternehmenskultur.
Es dient der Funktionstrennung, um Manipulationen, Fehler bei der Rechnungsstellung oder unautorisierte Zahlungen durch einzelne Mitarbeiter zu verhindern.
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um im Falle von Pflichtverletzungen die Beweislast umzukehren und nachzuweisen, dass ein Unternehmensträger oder eine Führungskraft sorgfältig gehandelt hat.
Beim Outsourcing agiert ein externer, unabhängiger Berater, was Objektivität gewährleistet, jedoch höhere Dienstleistungsgebühren mit sich bringen kann.
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