Bachelorarbeit, 2015
49 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Motivation und Zielsetzung des BilRUG
2.1 Umfang und Zielsetzung
2.2 Einfluss der IFRS
3 Neuregelung der Befreiung von der Aufstellungspflicht
3.1 Überblick
3.2 Voraussetzungen der Befreiung gem. § 264 Abs. 3 HGB
3.3 Die Einstandspflicht
3.3.1 Art der Erklärung
3.3.2 Erklärung in Form einer Nachschusspflicht
3.3.3 Erklärung in Form einer Patronatserklärung
3.3.4 Umfang der Einstandspflicht
3.3.5 Zeitpunkt und Geltungsdauer der Erklärung
4 Anpassung der Größenklassifikation gemäß § 267 HGB
4.1 Die neuen Schwellenwerte
4.2 Maßgebliche Größenmerkmale und deren Ermittlung
4.2.1 Die Bilanzsumme
4.2.2 Umsatzerlöse
4.2.3 Anzahl der Mitarbeiter
4.3 Zeitliche Voraussetzung der Klassifizierung
4.4 Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
5 Modifizierung der Vorschriften zur GuV
5.1 Planmäßige Abschreibung bei selbstgeschaffenen immateriellen Anlagegegenständen
5.1.1 Überblick und bisherige Anwendung des § 253 HGB
5.1.2 Die neue Anwendung des § 253 HGB
5.2 Streichung der außerordentlichen Posten in der GuV
5.3 Neudefinition der Umsatzerlöse
5.3.1 Überblick
5.3.2 Bisherige Definition der Umsatzerlöse
5.3.3 Neudefinition nach § 277 Abs. 1 HGB
5.3.4 Mögliche Untergliederung der Erlöse in der GuV
5.3.5 Auswirkung auf Umsatz-Kennzahlen
6 Neue Anforderungen an den Anhang
6.1 Überblick
6.2 Anhangangaben die Bilanz betreffend
6.2.1 Reihenfolge nach Bilanz- und GuV-Posten
6.2.2 Zusammenfassung von Posten nach § 265 Abs. 7 HGB
6.2.3 Verbindlichkeitenspiegel
6.2.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
6.2.5 Entwicklung des Anlagevermögens
6.2.6 Einbeziehung von FK-Zinsen in die Herstellungskosten
6.2.7 Angaben zum Anteilsbesitz
6.2.8 Latente Steuern
6.3 Anhangangaben die GuV betreffend
6.3.1 Nutzungsdauer eines derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts
6.3.2 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
6.3.3 Periodenfremde Erträge und Aufwendungen
6.4 Weitere Pflichtangaben
6.4.1 Angaben zum Mutterunternehmen
6.4.2 Vorgänge von besonderer Bedeutung
6.4.3 Ergebnisverwendungsvorschlag/-beschluss
6.4.4 Angabe der Mitarbeiterzahl
7 Sonstige Änderungen der Normen des HGB
7.1 Verpflichtende Angabe der Kerndaten der Gesellschaft
7.2 Änderungen für Kleinstgesellschaften
7.3 Wesentliche Änderungen beim Lagebericht
7.4 Änderungen bei der Offenlegung
7.5 Einführung eines Zahlungsberichts für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors
8 Erstmalige Anwendung der Neuregelungen
8.1 Grundsatzregelung
8.2 Vorgezogene Anwendung der neuen Schwellenwerte
9 Zusammenfassung
Diese Bachelorarbeit verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Änderungen zu geben, die das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) für die Einzelrechnungslegung von Kapitalgesellschaften nach deutschem Handelsrecht mit sich bringt, und diese kritisch im Hinblick auf den beabsichtigten Bürokratieabbau zu bewerten.
3.3.3 Erklärung in Form einer Patronatserklärung
Der gesetzlich nicht geregelte Begriff der Patronatserklärung wird definiert als die Bereitschaft des Patrons (hier: der Muttergesellschaft), „das Vertrauen des Gläubigers in eine ordnungsgemäße Abwicklung seiner in Aussicht genommenen oder laufenden Geschäfte mit dem Protegé zu stärken […]“ indem er selbst die Zusage macht, die Liquiditätsausstattung des patronierten Unternehmens (hier: der Tochtergesellschaft) zu verbessern und/oder aufrechtzuerhalten.
Es ist zwischen einer weichen und einer harten Patronatserklärung zu unterscheiden. Weiche Patronatserklärungen sind solche, die keinen verpflichtenden Charakter besitzen. Erst wenn eine Pflicht des Patrons verletzt würde, käme es zu einem verpflichtenden Heranziehen der Muttergesellschaft, wobei hier die Tatbestandvoraussetzungen mitunter schwierig darzulegen sind und dies nicht im Sinne des BilRUG ist. Demnach kommt lediglich die harte Patronatserklärung in Frage, da nur sie im Gegensatz zur weichen Patronatserklärung eine rechtsgeschäftliche Einstandspflicht begründet und zur Übernahme der Verbindlichkeiten führt.
Innerhalb der harten Patronatserklärung ist zwischen einer internen und externen Erklärung zu unterscheiden. So kann das Mutterunternehmen diese Erklärung ausschließlich dem Tochterunternehmen gegenüber erklären, was sie zu einer internen Erklärung macht. Gläubiger haben die Möglichkeit diesen Forderungsanspruch des Tochterunternehmens gegenüber dem Mutterunternehmen im Wege der Zwangsvollstreckung zu pfänden.
Bei der externen Patronatserklärung handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Patron und dem Gläubiger der Tochtergesellschaft und um eine ausdrückliche Zusage einer Liquiditätsgarantie. Grundsätzlich ist auch eine Kombination aus beiden Varianten möglich. Zulässig ist in jedem Fall eine externe Erklärung ad incertas personas.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ein und stellt die Zielsetzung der Arbeit dar, die Auswirkungen auf das deutsche Handelsrecht zu analysieren.
2 Motivation und Zielsetzung des BilRUG: Hier wird der Umfang und die Motivation des BilRUG erläutert, wobei insbesondere die Harmonisierung mit europäischen Vorgaben und das Ziel des Bürokratieabbaus im Vordergrund stehen.
3 Neuregelung der Befreiung von der Aufstellungspflicht: Dieses Kapitel behandelt die Voraussetzungen für Tochterunternehmen, sich von der Aufstellungspflicht unter Einbeziehung des Konzernabschlusses befreien zu lassen, inklusive der neuen Einstandspflicht.
4 Anpassung der Größenklassifikation gemäß § 267 HGB: Es wird die Anpassung der Schwellenwerte für die Größenklassen von Kapitalgesellschaften sowie deren Ermittlung anhand von Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl detailliert beschrieben.
5 Modifizierung der Vorschriften zur GuV: Dieses Kapitel widmet sich der Abschreibung selbstgeschaffener immaterieller Werte, dem Wegfall außerordentlicher Posten und der umfassenden Neudefinition der Umsatzerlöse.
6 Neue Anforderungen an den Anhang: Hier werden die erweiterten Pflichtangaben im Anhang systematisch erörtert, unterteilt in Bilanz- und GuV-relevante Angaben sowie allgemeine Pflichtangaben.
7 Sonstige Änderungen der Normen des HGB: Dieses Kapitel behandelt zusätzliche Neuerungen, wie die Angabepflicht für Kerndaten der Gesellschaft, Änderungen für Kleinstgesellschaften und Anforderungen an den Lagebericht.
8 Erstmalige Anwendung der Neuregelungen: Hier wird der zeitliche Anwendungsbereich des BilRUG sowie die Möglichkeit der vorgezogenen Anwendung der Schwellenwerte dargelegt.
9 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung reflektiert die Kernergebnisse der Arbeit und bewertet das BilRUG als eine gelungene, jedoch moderate Reform.
BilRUG, Bilanzrichtlinie, HGB, Einzelrechnungslegung, Kapitalgesellschaften, Umsatzerlöse, Anhang, Größenklassifikation, Einstandspflicht, Patronatserklärung, Lagebericht, Offenlegung, Jahresabschluss, Bilanzrecht, Bürokratieabbau
Die Arbeit befasst sich mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und dessen wesentlichen Auswirkungen auf die Einzelrechnungslegung von Kapitalgesellschaften nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Die zentralen Themen sind die Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen, die Neudefinition der Umsatzerlöse, der Wegfall der außerordentlichen Posten in der GuV sowie die erweiterten Anhangangaben.
Das Ziel ist es, einen Überblick über die durch das BilRUG verursachten Änderungen im deutschen Handelsrecht zu geben und diese kritisch im Hinblick auf den angestrebten Bürokratieabbau zu würdigen.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse der neuen gesetzlichen Normen sowie eine Auswertung der relevanten Fachliteratur und Gesetzesbegründungen.
Im Hauptteil werden die Neuregelungen zur Befreiung von der Aufstellungspflicht, die Anpassung der Größenklassifikation, Modifikationen an der Gewinn- und Verlustrechnung und die neuen Anforderungen an den Anhang detailliert untersucht.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie BilRUG, HGB, Anhang, Umsatzerlöse, Kapitalgesellschaften und Größenklassifikation charakterisieren.
Das BilRUG führt eine verschärfte Einstandspflicht für Mutterunternehmen bei der Befreiung von Tochtergesellschaften von der Aufstellungspflicht ein, wofür unter anderem harte Patronatserklärungen genutzt werden können.
Die neue Definition ist weiter gefasst; sie umfasst nun alle Erlöse aus dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehören.
Für kleine Kapitalgesellschaften wurde der Mindestkatalog der Anhangangaben reduziert, um den Verwaltungsaufwand gemäß dem Prinzip „think small first“ zu begrenzen.
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