Bachelorarbeit, 2013
47 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Die Rechtsprechung des EuGH
2.1 Durchsetzung der Ziele der EU
2.2 Wirkung von Urteilen im Bereich der direkten Steuern
3 Systemwechsel bei der Dividendenbesteuerung in Deutschland
3.1 Anrechnungssystem bis 2001
3.2 Europarechtswidrigkeit des Anrechnungssystems
3.2.1 Folgen der Empfehlung des Ruding-Ausschusses von 1992
3.2.2 EuGH-Urteil vom 07.09.2004 („Manninen“)
3.2.3 EuGH-Urteil vom 30.6.2011 („Meilicke“)
3.3 Klassisches Körperschaftsteuersystem ab 2001
3.3.1 Unterschiedliche Behandlung von Anteilseignern
3.3.2 Steuermindereinnahmen
4 Körperschaftsteuerliche Behandlung von Streubesitzdividenden in Deutschland
4.1 Steuerfreiheit für Inländer bis 2013
4.2 EuGH-Urteil vom 20.10.2011
4.3 Aufhebung der Steuerfreiheit für Inländer ab 2013
5 Fazit
Die Arbeit untersucht den Einfluss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf die nationale Dividendenbesteuerung in Deutschland und analysiert dabei, wie europarechtliche Vorgaben zur indirekten Harmonisierung nationaler Steuersysteme führten.
Die Wirkung von Urteilen im Bereich der direkten Steuern
Im Bereich der Indirekten Steuern besteht nach Art. 113 AEUV ein expliziter Harmonisierungsauftrag, um die Errichtung und Funktion des Binnenmarktes zu unterstützen. Für die Umsatzsteuer und die meisten Verbrauchersteuern gilt, dass der Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten in diesen Bereichen durch die weitgehende Harmonisierung, in Form von erlassenen Richtlinien, erheblich beschränkt ist. Im Bereich der direkten Steuern hingegen, existiert kein derartiger Harmonisierungsauftrag. Nachdem die politische Ebene der EU jahrzehntelang lang weder Bemühungen zeigte, noch die Kraft dazu besaß, Teile der verschiedenen direkten Steuersysteme innerhalb der EU zu harmonisieren, startete der Gerichtshof mit dem „avoir fiscal“-Urteil im Jahre 1986 eine Entwicklung mit bedeutendem Ausmaß. Im „avoir fiscal“-Urteil wurden erstmals in aller Deutlichkeit die Grundfreiheiten der EU über das direkte Steuerrecht der Mitgliedstaaten gestellt.
Ausgangssituation in dieser Rechtssache ist eine Klage der Europäischen Kommission (EU-Kommission) gegen die Französische Republik wegen Feststellung einer Verletzung des geltenden Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), insbesondere der Niederlassungsfreiheit, welche in Art. 52 EWG-Vertrag (a.F.) festgelegt ist. Der Vorwurf besteht darin, dass Zweigniederlassungen und Agenturen von einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz im Ausland bei der Gewährung von Steuerguthaben gegenüber französischen Gesellschaften schlechter behandelt werden. Nach dem geltenden Steuerrecht in Frankreich wird auf erzielte Gewinne von sämtlichen in Frankreich steuerpflichtigen Gesellschaften, unabhängig vom Ort ihres Sitzes eine Quellensteuer in Höhe von (i.H.v.) 50% erhoben, die „impôt sur les sociétés“ (Körperschaftsteuer) genannt wird. Durch die Besteuerung von ausgeschütteten Gewinnen auf der Ebene der Gesellschaft mit Körperschaftsteuer und danach entweder mit der Einkommensteuer oder mit Körperschaftsteuer beim Dividendenempfänger, entsteht eine Doppelbelastung von ausgeschütteten Gewinnen.
1 Einleitung: Einführung in die wachsende Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für das nationale Steuerrecht im Kontext der europäischen Integration.
2 Die Rechtsprechung des EuGH: Analyse der europarechtlichen Grundlagen und der Durchsetzung der Ziele der EU durch Urteile in Steuersachen.
3 Systemwechsel bei der Dividendenbesteuerung in Deutschland: Untersuchung des Übergangs vom Anrechnungssystem zum klassischen System als Reaktion auf europarechtliche Vorgaben und EuGH-Urteile.
4 Körperschaftsteuerliche Behandlung von Streubesitzdividenden in Deutschland: Darstellung der Anpassung der Dividendenbesteuerung an das EU-Recht durch Änderungen am KStG.
5 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der indirekten Harmonisierung durch EuGH-Urteile und der fiskalischen Auswirkungen auf den deutschen Staatshaushalt.
Europäischer Gerichtshof, EuGH, Dividendenbesteuerung, Körperschaftsteuer, Anrechnungssystem, Halbeinkünfteverfahren, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, indirekte Harmonisierung, Steuerrecht, Steuermindereinnahmen, Streubesitzdividenden, EG-Vertrag, Doppelbesteuerung, Unternehmenssteuerreform.
Die Arbeit analysiert, wie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die deutsche Dividendenbesteuerung beeinflusst hat und welche systemischen Anpassungen in Deutschland aufgrund europarechtlicher Vorgaben erfolgten.
Die Schwerpunkte liegen auf der Entwicklung von Körperschaftsteuersystemen, der Harmonisierung im Steuerrecht durch Urteile sowie den spezifischen Auswirkungen auf die Besteuerung von Dividenden und ausländischen Anteilseignern.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der EuGH durch die Durchsetzung der EU-Grundfreiheiten indirekt zur Harmonisierung nationaler Steuersysteme beiträgt und Deutschland zu Systemreformen zwang.
Es wird eine deskriptive und analytische Literatur- und Rechtsquellenanalyse durchgeführt, die die historische Entwicklung des Steuerrechts im Spiegel der einschlägigen EuGH-Urteile betrachtet.
Der Hauptteil analysiert das frühere Anrechnungssystem, das Urteil zum "avoir fiscal", die Meilensteine "Manninen" und "Meilicke" sowie die darauffolgende Umstellung auf das klassische System und die Behandlung von Streubesitzdividenden.
EuGH, Kapitalverkehrsfreiheit, Anrechnungssystem, Körperschaftsteuer, Dividendenbesteuerung, Harmonisierung und Grundfreiheiten.
Das System benachteiligte ausländische Dividenden oder ausländische Anteilseigner im Vergleich zu inländischen Sachverhalten, was gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstieß.
Es führte zur endgültigen Erkenntnis, dass das deutsche Anrechnungssystem nicht haltbar war, und zwang die Bundesregierung zur Beschleunigung der Systemumstellung auf das klassische Körperschaftsteuersystem.
Aufgrund der Rückwirkung der EuGH-Urteile mussten bereits einbehaltene Steuern rückerstattet werden, zudem sorgte die ungleiche Verteilung des Kapitalvermögens für eine hohe fiskalische Belastung des Haushalts.
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