Bachelorarbeit, 2016
66 Seiten, Note: 1,7
1 EINLEITUNG
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DES § 8C KSTG
2.1 Frühere Gesetzgebung
2.1.1 Mantelkaufregelung nach § 8 Abs. 4 KStG a.F.
2.1.2 Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen des § 8 Abs. 4 KStG a.F.
2.2 Unterschiede zwischen § 8 Abs. 4 KStG a.F. und § 8c KSTG
2.3 Geltungsbereich
2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich
2.3.2 Sachlicher Anwendungsbereich
2.3.3 Zeitlicher Anwendungsbereich
2.4 Verlustabzug
2.4.1 Verlustvortrag/Verlustrücktrag nach § 10d EStG
2.4.2 Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG
2.4.3 Missbräuchliche Verlustnutzungen
2.5 Tatbestandsvoraussetzungen
2.5.1 Schädlicher Beteiligungserwerb
2.5.2 Erwerb
2.5.3 Fünf-Jahres-Zeitraum
2.5.4 Anteilsübertragungsvorgang
2.5.5 Vergleichbare Sachverhalte
2.5.6 Kapitalerhöhungen
3 RECHTSFOLGEN
3.1 Umfang des Verlustuntergangs
3.1.1 Quotaler und Vollständiger Verlustuntergang
3.1.2 Prüfschema
4 AUSNAHMETATBESTÄNDE
4.1 Konzernklausel
4.1.1 Anwendung vor dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 13.05.2015
4.1.2 Anwendung nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 13.05.2015
4.2 Stille-Reserven-Klausel
5 VERFASSUNGSMÄßIGKEIT DES § 8C KSTG
5.1 Verfassungsrechtliche Sicht
5.2 Notwendigkeit einer Lösung
6 GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
6.1 Verlustnutzungsstrategien
6.1.1 Rechtzeitige Aufdeckung stille Reserven
6.1.2 Sale- and- lease- back
6.1.3 Verlagerung von Aufwand- und Ertragspotenzial
6.1.4 Forderungsverzicht mit Besserungsschein
6.2 Anwendungsempfehlung
7 ZUSAMMENFASSUNG
Die Arbeit analysiert die Regelungen zur Verlustabzugsbeschränkung bei Körperschaften gemäß § 8c KStG, untersucht die gesetzgeberischen Intentionen sowie die Kritik aus der Wirtschaft und erörtert praxisrelevante Gestaltungsspielräume zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen.
1.1 Problemstellung
„Unternehmerisches Handeln ist stets mit Chancen und Risiken verbunden: es zielt auf Gewinne, nimmt aber auch Verluste in Kauf“1. Wenn Unternehmen Gewinne erwirtschaften, sind sie verpflichtet Steuern abzuführen. Werden jedoch Verluste erlitten, so wirkt sich dies steuermindernd aus. Genau aus diesem Grund kommt in der Praxis auf die Nutzung von Verlusten eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetztes (UntStRefG) 2008 v. 14.08.2007 wurde der § 8 c KStG ins Gesetz eingeführt und tritt erstmals am 01.01.2008 in Kraft. Dieser ist die Nachfolgevorschrift des § 8 Abs. 4 KStG a.F.2 Die Vorgängervorschrift war darauf abgestimmt, die missbräuchliche Nutzung von Verlusten, den sog. Mantelkauf zu unterbinden.3 Werden demnach Anteile von Kapitalgesellschaften mit der Absicht erworben, um Verluste mit den im neuen Wirtschaftsjahr erzielten Gewinnen zu verrechnen und somit sich einen steuerlichen Vorteil zu erschaffen, so würde dies unter die Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG a.F. fallen. Dieser wurde Aufgrund der unkonkreten und verbesserungsbedürftigen Formulierungsweise oftmals kritisch betrachtet und durch die Regelungen des im Jahr 2008 eingeführten § 8c KStG ergänzt. Der § 8 Abs. 4 KStG wurde letztlich nach dem VZ 2012 vollständig aus dem Gesetz entfernt.4
Als Grund für die Einführung der verschärfteren Verlustabzugsbeschränkung (§ 8c KStG) wird die Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 25 % auf 15 % seitens des Gesetzgebers genannt. Außerdem soll die Neuregelung zwecks der Vereinfachung der komplizierten Vorgängervorschrift erlassen sein.5 Im Gegensatz zu der alten Mantelkaufregelung (§ 8 Abs. 4 KStG a.F.) gelang es dem Gesetzgeber durch die Einführung des § 8c KStG eine in der Praxis relativ einfach umsetzbarere Vorschrift zu gestalten.
1 EINLEITUNG: Definiert die Problemstellung des Verlustabzugs bei Körperschaften und beschreibt den Aufbau der Untersuchung.
2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DES § 8C KSTG: Erläutert die historische Entwicklung vom alten Mantelkauf (§ 8 Abs. 4 KStG) hin zum aktuellen § 8c KStG sowie dessen Geltungsbereich und Tatbestandsvoraussetzungen.
3 RECHTSFOLGEN: Analysiert den Umfang des Verlustuntergangs bei schädlichen Beteiligungserwerben und stellt ein praktisches Prüfschema vor.
4 AUSNAHMETATBESTÄNDE: Diskutiert die Konzernklausel und die Stille-Reserven-Klausel als Möglichkeiten, den Verlustuntergang unter bestimmten Bedingungen zu vermeiden.
5 VERFASSUNGSMÄßIGKEIT DES § 8C KSTG: Untersucht die verfassungsrechtliche Kritik an der Norm und die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung.
6 GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN: Zeigt konkrete Strategien zur Verlustnutzung in der Praxis auf, wie beispielsweise die Aufdeckung stiller Reserven oder Sale-and-lease-back-Verfahren.
7 ZUSAMMENFASSUNG: Führt die zentralen Erkenntnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen.
§ 8c KStG, Verlustabzug, Mantelkauf, Körperschaftssteuer, Beteiligungserwerb, Verlustvortrag, Verlustuntergang, Konzernklausel, Stille-Reserven-Klausel, Steuergestaltung, Umstrukturierung, Steuerpflicht, Kapitalgesellschaft, Unternehmenssteuerreform, Rechtsfolgen.
Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Regelungen zum Verlustabzug bei Körperschaften, insbesondere mit den Beschränkungen durch den § 8c KStG bei Anteilseignerwechseln.
Zentrale Themen sind der Schutz vor missbräuchlichem Handel mit Verlustvorträgen, die Systematik der Verlustverrechnung sowie die Ausnahmeregelungen für Konzerne und stille Reserven.
Ziel ist es, die Intention des Gesetzgebers zu beleuchten, die komplexen Vorschriften des § 8c KStG praxisnah zu erklären und Kritikpunkte sowie Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse bestehender Gesetze, Kommentierungen, BMF-Schreiben und aktueller Rechtsprechung zum Körperschaftssteuerrecht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen, die Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen für schädliche Beteiligungserwerbe, die Rechtsfolgen sowie die kritische Betrachtung der Verfassungsmäßigkeit und praktische Gestaltungshinweise.
Die wesentlichen Begriffe umfassen den § 8c KStG, Verlustvorträge, schädliche Beteiligungserwerbe, Konzernklausel, stille Reserven und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Konzernklausel kann unter bestimmten Voraussetzungen verhindern, dass es bei konzerninternen Umstrukturierungen zu einem schädlichen Beteiligungserwerb kommt und die Verluste somit erhalten bleiben.
Durch die Stille-Reserven-Klausel können nicht genutzte Verluste in Höhe der im Inland steuerpflichtigen stillen Reserven vom Verlustuntergang verschont bleiben.
Die Norm wird wegen ihrer hohen Komplexität, Auslegungsbedürftigkeit und der potenziellen Benachteiligung von Unternehmen kritisiert, was Zweifel an der Vereinbarkeit mit grundgesetzlichen Prinzipien aufwirft.
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