Bachelorarbeit, 2016
66 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem Verlustabzug bei Körperschaften nach § 8c KStG. Sie untersucht die praxisrelevanten Aspekte dieser Regelung, insbesondere die Tatbestandsvoraussetzungen, Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Arbeit soll einen umfassenden Überblick über die Thematik bieten und die Anwendung des § 8c KStG in der Praxis verdeutlichen.
Das Kapitel führt in die Problematik des Verlustabzugs bei Körperschaften ein und erläutert die Relevanz des § 8c KStG. Es skizziert den Gang der Untersuchung und die Ziele der Arbeit.
Dieses Kapitel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des § 8c KStG. Es analysiert die historische Entwicklung der Regelung und stellt die Unterschiede zum früheren § 8 Abs. 4 KStG a.F. heraus. Darüber hinaus werden der Geltungsbereich, die Tatbestandsvoraussetzungen und die Rechtsfolgen des § 8c KStG im Detail betrachtet.
Kapitel 3 fokussiert auf die Rechtsfolgen eines schädlichen Beteiligungserwerbs im Sinne des § 8c KStG. Es erläutert die verschiedenen Arten des Verlustuntergangs und stellt ein Prüfschema für die Anwendung des § 8c KStG vor.
Dieses Kapitel befasst sich mit den Ausnahmetatbeständen des § 8c KStG, insbesondere der Konzernklausel und der Stille-Reserven-Klausel. Es analysiert die Anwendung dieser Klauseln in der Praxis und zeigt die Besonderheiten auf.
Kapitel 5 untersucht die Verfassungsmäßigkeit des § 8c KStG aus verfassungsrechtlicher Sicht. Es analysiert die Notwendigkeit einer Lösung für die Problematik des Verlustabzugs bei Körperschaften und stellt die Argumente für und gegen die Regelung dar.
Das Kapitel beleuchtet Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung der Auswirkungen des § 8c KStG. Es stellt verschiedene Strategien zur Verlustnutzung und -vermeidung vor und gibt Anwendungsempfehlungen.
In der Zusammenfassung werden die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst und die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den zentralen Themen des Verlustabzugs bei Körperschaften, insbesondere dem § 8c KStG. Im Mittelpunkt stehen die Tatbestandsmerkmale des schädlichen Beteiligungserwerbs, die Rechtsfolgen des Verlustuntergangs, die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Auswirkungen des § 8c KStG und die verfassungsrechtliche Beurteilung der Regelung. Weitere relevante Themenbereiche sind die Konzernklausel, die Stille-Reserven-Klausel und die Anwendung des § 8c KStG in der Praxis.
Der § 8c KStG regelt die Beschränkung des Verlustabzugs bei Körperschaften im Falle eines schädlichen Beteiligungserwerbs, um den Missbrauch von Verlustvorträgen (Mantelkauf) zu verhindern.
Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % (quotaler Verlustuntergang) oder mehr als 50 % (vollständiger Verlustuntergang) der Anteile übertragen werden.
Die Konzernklausel ist eine Ausnahmeregelung, die den Verlustuntergang verhindert, wenn Anteilsübertragungen innerhalb eines Konzerns stattfinden, bei dem die Beteiligungsverhältnisse letztlich gleich bleiben.
Diese Klausel erlaubt den Erhalt von Verlustvorträgen insoweit, als sie durch im Inland steuerpflichtige stille Reserven des Betriebsvermögens der Körperschaft gedeckt sind.
Möglichkeiten umfassen die rechtzeitige Aufdeckung stiller Reserven, Sale-and-lease-back-Verfahren oder die Verlagerung von Aufwand- und Ertragspotenzial vor einem Anteilswechsel.
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