Masterarbeit, 2012
60 Seiten, Note: 1,3
Die Masterarbeit befasst sich mit dem Einsatz von Scoringverfahren im Versicherungswesen. Ziel ist es, die Funktionsweise dieser Verfahren sowie deren Nutzen und Probleme zu analysieren. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die datenschutzrechtlichen Aspekte, in den Vordergrund gestellt.
Die Arbeit beginnt mit der Einführung in das Kundenmanagement und beleuchtet die grundlegenden Prinzipien des Scorings, die Verwendung von Kundendaten und das Profiling sowie Data-Mining. Es werden verschiedene Möglichkeiten der Datengewinnung, wie etwa Kundendialog, Internet und Kundenbindungs- und Rabattprogramme, vorgestellt.
Im weiteren Verlauf werden ausgewählte Scoringverfahren der Kreditwirtschaft analysiert, wobei ein besonderes Augenmerk auf das Scoring durch Kreditinstitute und ein extremes Beispiel der HaSpa gelegt wird. Anschließend werden Kundenwertorientierte Scoringverfahren in der Versicherungswirtschaft, insbesondere das Scoring mittels Customer Lifetime Value (CLV) und Kundensegmentierung, beleuchtet.
Ein weiteres Kapitel beschäftigt sich mit der Abgrenzung zu weiteren Scoringverfahren in der Versicherungswirtschaft, darunter die Tarifierung und das Hinweis- und Informationssystem (HIS). Es werden die datenschutzrechtlichen Aspekte des Scorings im Detail betrachtet, wobei der Schutzbereich des Bundesdatenschutzgesetzes, die Legitimation aufgrund Einwilligung, die Legitimation nach § 28b BDSG, die Legitimation nach § 28 BDSG sowie die Legitimation nach §§ 28a und 29 BDSG beleuchtet werden. Besondere Aufmerksamkeit erhält das Verbot der automatisierten Einzelentscheidung nach § 6a BDSG.
Scoring, Versicherungswesen, Kundenmanagement, Datenschutzrecht, Bundesdatenschutzgesetz, Data-Mining, Profiling, Kundensegmentierung, Customer Lifetime Value (CLV), Tarifierung, Hinweis- und Informationssystem (HIS)
Beim Scoring werden Kundendaten zu Profilen und Kundenwertanalysen verdichtet, um Risiken einzuschätzen, Tarife festzulegen oder den zukünftigen Wert eines Kunden (CLV) zu bestimmen.
Scoring muss den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechen. Kritisch sind hierbei die Erhebung personenbezogener Daten, die Legitimation durch Einwilligung und das Verbot automatisierter Einzelentscheidungen (§ 6a BDSG).
Das HIS ist eine Datenbank der Versicherungswirtschaft zum Austausch von Informationen über besondere Risiken oder auffällige Schadenverläufe, was datenschutzrechtlich streng reguliert ist.
Der CLV ist ein Scoringverfahren, das den voraussichtlichen Gesamtwert eines Kunden für das Unternehmen über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung prognostiziert.
Versicherer nutzen Data-Mining, um in großen Datenmengen Muster zu erkennen, Kundensegmentierungen vorzunehmen und Vorhersagemodelle für das Kundenverhalten zu erstellen.
Gemäß § 6a BDSG gibt es Einschränkungen für automatisierte Einzelentscheidungen, die eine rechtliche Beeinträchtigung für den Betroffenen nach sich ziehen, es sei denn, es liegen Ausnahmen vor.
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