Bachelorarbeit, 2013
90 Seiten, Note: 1,8
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
2 Grundlagen zur rechtlichen Situation
2.1 Das Gesellschaftsrecht innerhalb der EU
2.1.1 Bedeutung der EU am Gesellschaftsrecht
2.1.1.1 Das Primärrecht
2.1.1.2 Das Sekundärrecht
2.1.2 Der Begriff Tochterunternehmen innerhalb der EU
2.2 Das Gesellschaftsrecht in Deutschland
2.2.1 Gründungsformen in Deutschland
2.2.2 Arbeitsrechtliche Aspekte
2.2.2.1 Kollektivarbeitsrecht
2.2.2.2 Individualarbeitsrecht
2.2.3 Sozialrechtliche Aspekte
2.3 Das Gesellschaftsrecht in Italien
2.3.1 Gründungsformen in Italien
2.3.1.1 Die Personengesellschaften nach italienischem Recht
2.3.1.2 Die Kapitalgesellschaften nach italienischem Recht
2.3.2 Arbeitsrechtliche Aspekte
2.3.2.1 Der Individualarbeitsvertrag in Italien
2.3.2.2 Der Kollektivarbeitsvertrag in Italien
2.3.2.3 Kündigungsrecht in Italien
2.3.3 Sozialrechtliche Aspekte
2.3.4 Steuerrechtliche Aspekte
2.3.4.1 Die direkten Steuern
2.3.4.2 Die indirekte Steuer
2.3.4.3 Die Versteuerung von Gewinnen innerhalb eines Konzerns
2.4 Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben
3 Der Mutterkonzern und seine italienische Organisation
3.1 Die Vorstellung des Konzerns
3.2 Die Tochtergesellschaften des Konzerns in Italien
3.3 Ideen & Gedanken des Vorstands zum Standort Italien
3.3.1 Die Gesellschaftsform
3.3.2 Die Arbeitnehmer und ihre Arbeitsverträge
3.3.3 Die soziale Absicherung der Arbeitnehmer
3.4 Die Versteuerung des Konzerns und der Gewinne
3.5 Zusammenfassung und Ausblick der Konzernvorgaben
4 Gründungsvorschlag für eine Tochtergesellschaft in Italien
4.1 Gründungsphasen/-prozess
4.1.1 Die società a responsabilità limitata (s.r.l)
4.1.2 Der Inhalt eines Gesellschaftsvertrages/Satzung
4.1.3 Die Arbeits- und Sozialvertragliche Gestaltung des Arbeitsnehmers in Italien
4.2 Vor- und Nachteile für diese Tochtergründung
4.2.1 Vor- und Nachteile der Gesellschaftsform
4.2.2 Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerentsendung
4.2.3 Vor- und Nachteile der Dividenden Versteuerung
4.3 Handlungsvorschlag für eine Tochtergründung
4.3.1 Handlungsvorschlag zur Gesellschaftsstruktur
4.3.2 Handlungsvorschlag zur Entsendung eines Mitarbeiters
4.3.3 Handlungsvorschlag zur Dividenden Steuerung
5 Fazit
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Herausforderungen bei der Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien durch ein deutsches Unternehmen, mit dem Ziel, einen strukturierten Handlungsvorschlag für diesen Expansionsprozess zu entwickeln.
2.3.1.1 Die Personengesellschaften nach italienischem Recht
Als Personengesellschaften gibt es die società in nome colletivo (s.n.c), nach Art. 2291-2313 CC. Diese Gesellschaftsform ist vergleichbar mit der deutschen offenen Handelsgesellschaft. Als zweite Form gibt es die società in accomandita semplice (s.a.s.) nach Art. 2313-2324 CC. Diese entspricht der deutschen Kommanditgesellschaft. Die Gründung muss durch einen Vertrag zwischen mindestens zwei Personen geschlossen werden. Der Vertrag kann grundsätzlich formfrei geschlossen werden, gem. Art. 2293 i.v.m 2251 CC Nur falls die Gesellschafter beabsichtigen, die Gesellschaft ins Handelsregister eintragen zu lassen, dann bedarf es einer öffentlichen Urkunde, gem. Art. 2296, 2699 CC Der Inhalt des Vertrages muss nach Art. 2295 CC, mindestens die dort aufgeführten Angaben enthalten. Personengesellschaften besitzen keine eigene Rechtsfähigkeit. Da die Personengesellschaft aus mehreren Gesellschaftern besteht, die alle gleich und gemeinsam für die Unternehmenstätigkeiten haften. Eine gesetzliche Kapital- oder Mindesteinlage wie bei den Kapitalgesellschaften gibt es nicht, entscheidend sind die Vereinbarungen aus dem Gesellschaftsvertrag. Damit unterliegen diese Vereinbarungen der Privatautonomie der einzelnen Vertragsparteien und können frei gewählt werden. Bei den Personengesellschaften ist die Person der Mittelpunkt der Gesellschaft, deshalb muss auch im Firmennamen ein Name eines Gesellschafters nach Art. 2295 Zif. 2, 2292 oder eines Komplementärs nach Art. 2314 I CC stehen.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die zunehmende rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung der EU für Unternehmen ein und stellt die zentrale Problemstellung der Tochtergründung im Ausland dar.
2 Grundlagen zur rechtlichen Situation: Das Kapitel erläutert die rechtlichen Fundamente des EU-Gesellschaftsrechts sowie die spezifischen nationalen Regelungen in Deutschland und Italien bezüglich Gesellschafts-, Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht.
3 Der Mutterkonzern und seine italienische Organisation: Hier wird das Beispielunternehmen vorgestellt und die strategischen Überlegungen des Vorstands hinsichtlich der Konzernstruktur und der Personalsituation in Italien detailliert analysiert.
4 Gründungsvorschlag für eine Tochtergesellschaft in Italien: Dieses Kapitel liefert einen konkreten, praxisnahen Handlungsvorschlag für den Gründungsprozess, unterteilt in Gesellschaftsstruktur, Personalentsendung und steuerliche Aspekte.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Erkenntnisse zusammen und betont die Bedeutung einer sorgfältigen rechtlichen Planung sowie der Nutzung von EU-Instrumenten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Tochtergesellschaft, EU-Recht, Gesellschaftsrecht, Italien, Deutschland, Windkraftanlagen, Arbeitsrecht, Entsendung, Steuerrecht, Körperschaftsteuer, Konzern, Niederlassungsfreiheit, Sozialversicherung, Harmonisierung, Haftungsbegrenzung.
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Aspekten einer Unternehmensgründung (Tochtergesellschaft) innerhalb der EU, konkret am Beispiel einer deutschen Windkraftanlagen-Firma, die in Italien expandieren möchte.
Die zentralen Themen sind das Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht beider Länder sowie die Harmonisierung dieser Bereiche durch EU-Richtlinien.
Das Ziel ist die Entwicklung eines geregelten Verfahrensablaufs und eines Handlungsvorschlags für die Muttergesellschaft, um rechtliche Risiken bei der Tochtergründung zu minimieren.
Es wird eine rechtsvergleichende und fallbezogene Analyse der Gesetze und Richtlinien (EU, Deutschland, Italien) durchgeführt, um praktische Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Im Hauptteil werden die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Italien gegenübergestellt, der Mutterkonzern vorgestellt sowie konkrete Gründungsvorschläge für die italienische Tochtergesellschaft erarbeitet.
Wichtige Schlüsselwörter sind Tochtergesellschaft, Niederlassungsfreiheit, Arbeitsnehmer-Entsendung, Konzernbesteuerung und Rechtsangleichung innerhalb der EU.
Die s.r.l ist als italienische Gesellschaft mit beschränkter Haftung attraktiv, da sie für ausländische Investoren nach einer Reform leichter zu gründen ist und eine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen ermöglicht.
Sie ist entscheidend für die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Gewinnen, die zwischen der italienischen Tochtergesellschaft und der deutschen Muttergesellschaft ausgeschüttet werden.
Das italienische Kündigungsrecht gilt als arbeitnehmerfreundlicher, insbesondere durch längere Klagefristen und spezifische gesetzliche Vorgaben nach Arbeitsmarktreformen, was den Kündigungsprozess für Arbeitgeber komplexer macht.
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