Masterarbeit, 2015
146 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau der Arbeit
2 Theoretischer Rahmen und State of the art
2.1 Verantwortlichkeiten im Rahmen der Erstellung und Prüfung eines Jahresabschlusses
2.1.1 Management
2.1.2 Aufsichtsrat
2.1.3 Abschlussprüfer
2.2 Deutsches Enforcement- Verfahren
2.2.1 Prüfverfahren
2.2.2 Struktur der DPR und BaFin
2.3 State of the art
3 Empirische Untersuchung
3.1 Datengrundlage
3.2 Ergebnisse
3.2.1 Analyse der Fehlerberichterstattung
3.2.2 Analyse der Auswirkungen der Fehlerberichterstattung
3.2.2.1 Auswirkungen der Fehlerberichterstattung auf das Management
3.2.2.2 Auswirkungen der Fehlerberichterstattung auf den Aufsichtsrat
3.2.2.3 Auswirkungen der Fehlerberichterstattung auf den Abschlussprüfer
4 Fazit und Ausblick
Die Masterarbeit untersucht, ob Fehlermeldungen im Rahmen des deutschen Enforcement-Verfahrens personelle Konsequenzen für das Management, den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer haben. Es wird analysiert, ob diese Organe nach einer solchen Veröffentlichung ausgetauscht werden und ob die Anzahl oder Art der Fehler die Wahrscheinlichkeit dieser Wechsel sowie die Größe der Organe beeinflusst.
1.1 Problemstellung
In den letzten Jahrzehnten hat die Aufdeckung von Unternehmens- und Bilanzskandalen immer wieder die mediale Öffentlichkeit beherrscht. Diese fehlerhaften Abschlüsse haben dazu geführt, dass das Vertrauen der Abschlussadressaten in die Rechnungslegung der Unternehmen beschränkt ist. Für die Kapitalgeber ist es enorm wichtig, dass die Unternehmensabschlüsse ordnungsgemäß erstellt werden und somit richtig und verlässlich sind, denn sie spielen für ihre (Investitions-) Entscheidungen eine maßgebliche Rolle. Das Vertrauen der Abschlussadressaten ist besonders deshalb geschwächt, weil Fehler in Abschlüssen auftreten, die bereits durch zwei Prüforgane geprüft und durch diese für als im Wesentlichen richtig befunden wurden. Der Jahresabschluss wird gemäß (gem.) § 91 Absatz (Abs.) 1 Satz (S.) 5 AktG durch das Management eines Unternehmens aufgestellt und anschließend gem. § 111 Abs. 2 AktG durch den Aufsichtsrat intern geprüft. Um ein unabhängiges Prüfurteil zu erhalten, sind Unternehmen im Sinne des (i.S.d.) § 316 Abs. 1 und 2 HGB dazu verpflichtet, einen Wirtschaftsprüfer durch einen externen Prüfauftrag zu bestellen.
Um das Vertrauen der Kapitalgeber in die Qualität der Rechnungslegung wieder herzustellen, wurde die Kontrolle von ebendieser erhöht. Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen soll regelmäßig durch eine weitere unabhängige Stelle, die sich von der des Abschlussprüfers unterscheidet, geprüft werden. 2004 wurde deshalb in Deutschland ein zweistufiges Enforcement- Verfahren, das die Prüfung durch eine privatrechtliche und ggf. eine öffentliche Institution vorsieht, als zusätzliche Kontrolle eingeführt. Falls im Rahmen des Enforcement- Verfahrens wesentliche Unrichtigkeiten im Abschluss aufgedeckt werden, müssen diese veröffentlicht werden. Der Gesetzgeber erhofft sich hierdurch eine Präventivwirkung hin zu einer allgemein verbesserten Rechnungslegung.
1 Einleitung: Beschreibt die Problemstellung, die Notwendigkeit von Enforcement-Verfahren aufgrund von Bilanzskandalen sowie das Ziel der Arbeit, Auswirkungen dieser Verfahren auf personelle Besetzungen zu untersuchen.
2 Theoretischer Rahmen und State of the art: Erläutert die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Management, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer und beschreibt den Aufbau und Prozess des deutschen Enforcement-Verfahrens sowie relevante Vorstudien.
3 Empirische Untersuchung: Stellt die Datengrundlage vor, analysiert die Fehlerberichte quantitativ und untersucht detailliert die Auswirkungen der Fehlerfeststellungen auf das Management, den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer.
4 Fazit und Ausblick: Fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen, kritisiert die Dauer des Verfahrens sowie die Qualität der Fehlerberichte und gibt Anregungen für zukünftige Forschungen.
Enforcement-Verfahren, Bilanzkontrollgesetz, DPR, BaFin, Jahresabschlussprüfung, Management, Aufsichtsrat, Abschlussprüfer, Fehlermeldung, Rechnungslegung, Corporate Governance, Bilanzskandale, personelle Konsequenzen, Audit Delay, Fehlerberichterstattung
Die Arbeit untersucht die personellen Konsequenzen für Führungsorgane und Abschlussprüfer, die aus einer Fehlerfeststellung im deutschen Enforcement-Verfahren resultieren.
Zentrale Themen sind die Verantwortlichkeiten bei der Rechnungslegung, das deutsche Enforcement-Verfahren (DPR/BaFin) sowie die empirische Analyse von Organwechseln nach Fehlermeldungen.
Das Ziel ist es, herauszufinden, ob und in welchem Ausmaß Fehlermeldungen zu einer Veränderung in der Besetzung von Management, Aufsichtsrat oder beim Abschlussprüfer führen.
Es handelt sich um eine empirische Analyse, die 231 Fehlerberichte aus dem Zeitraum 2005 bis 2014 auswertet und Korrelationen zwischen Fehlern und personellen Veränderungen deskriptiv darstellt.
Der Hauptteil gliedert sich in einen theoretischen Überblick der Verantwortlichkeiten und des Enforcement-Prozesses sowie eine empirische Untersuchung, die die Fehlerkategorien und deren Auswirkungen auf die jeweiligen Organe quantitativ analysiert.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Enforcement-Verfahren, Bilanzkontrolle, personelle Konsequenzen, Rechnungslegung und Unternehmensführung charakterisieren.
Fehler der Kategorie 3 (Bewertungsfehler in Bilanz/GuV) weisen die höchste Korrelation mit personellen Veränderungen im Management und Aufsichtsrat auf, was ihre besondere Relevanz unterstreicht.
Ja, die Studie stellt fest, dass nach einer Fehlermeldung deutlich seltener ein Wechsel des Abschlussprüfers erfolgt als ein personeller Wechsel in Management oder Aufsichtsrat.
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