Diplomarbeit, 2006
95 Seiten, Note: 2,1
1. Einleitung
2. Lebenslauf und Werdegang
2.1. Schulzeit in Eisenach
2.2. Studienzeit in Jena und Göttingen
2.3. Die Frankfurter Zeit
2.4. Die Jenaer Zeit als Hochschullehrer
2.5. Politische und familiäre Hintergründe
2.6. Die erfolgreiche Verbindung mit Carl Zeiss entsteht
2.7. Vom Teilhaber zum Leiter der Zeiss-Werkstätte
2.7.1. Die Phase der Teilhaberschaft
2.7.2. Phase als Leiter der Werkstätte
2.8. Die letzten Lebensjahre bis zum Tod 1905
3. Die Carl Zeiss-Stiftung
3.1. Die Voraussetzungen
3.2. Die endgültige Festsetzung des Statuts
3.3. Die Stiftungsverfassung
4. Abbes betriebliche Sozialpolitik
4.1. Das allgemeine Sozial- und Rechtsverständnis Abbes
4.2. Abbes Anwendung der betrieblichen Sozialpolitik
4.2.1. Die allgemeinen Grundlagen
4.2.2. Die Lohnregelung
4.2.3. Die Lohn- und Gehaltsnachzahlung
4.2.4. Die Abgangsentschädigung
4.2.5. Die Pensionseinrichtung
4.2.6. Der Achtstundentag
4.2.7. Die Betriebskrankenkasse
4.2.8. Der Arbeiterausschuss
5. Die Betriebliche Sozialpolitik Abbes im Vergleich
5.1. Allgemein
5.2. Siemens
5.3. Krupp
5.4. Bayer
5.5. Fazit
6. Kritik
7. Die Betriebliche Sozialpolitik nach heutigem Verständnis
7.1. Grundlagen
7.2. Gründe der Gewährung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht
8. Resümee
Diese Arbeit befasst sich mit dem sozialpolitischen Denken und Wirken von Ernst Abbe, insbesondere der von ihm ins Leben gerufenen Carl Zeiss-Stiftung, und untersucht seine betrieblichen Sozialmaßnahmen im Vergleich zu anderen zeitgenössischen Großunternehmen.
4.2.6. Der Achtstundentag
Das Stiftungsstatut sah für die im gewöhnlichen Lohnverhältnis stehenden Beschäftigten eine tägliche Arbeitszeit von neun Stunden vor. Am Ende des Jahrhunderts wuchs jedoch in Teilen der Belegschaft der Wunsch nach einer kürzeren Arbeitszeit, was mit Hilfe des Arbeiter-Ausschusses der Geschäftleitung vorgebracht wurde. Diese schlug der Arbeiterschaft vor, ab dem 01. April 1900 den Achtstundentag einzuführen. Im Zuge dessen stieß sie allerdings auf Widerstände in Teilen der Arbeiterschaft, die auf der Sorge beruhten, dass die Arbeitszeitverkürzung für die Beschäftigten im Akkordsystem einem Minderverdienst gleichkäme oder bei gleichem Verdienst ein „ungebührlicher Kräfteverbrauch“ eintreten würde. Sie forderten aufgrund ihrer Ängste eine Erhöhung der Akkordsätze, um die verkürzte Arbeitszeit auszugleichen.
In einer Betriebsversammlung im März 1900 startete Abbe den Versuch, die Bedenken der Akkordarbeiter, die hier nochmals vorgebracht wurden, zu zerstreuen. Es ist an dieser Stelle bereits der Hinweis vorwegzunehmen, dass ihm dieser Versuch glückte. In seinem Vortrag wurde einmal mehr deutlich, wie sehr Abbe auch aus der Position des Unternehmers heraus auf die Bedürfnisse der Arbeiterschaft eingehen und so die Ängste bei Vielen beseitigen konnte. Mit einfachen Rechnungen und Vergleichen, und dies artikuliert in der Sprache der Arbeiterschaft, gewann er das notwendige Verständnis. Er stellte ebenfalls klar, dass eine Verkürzung der Arbeitszeit nur dann erfolgen könnte, wenn dies zum einen keine Produktionsverminderung und zum anderen keinen stärkeren Verbrauch der Kräfte nach sich ziehen würde.
1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert den aktuellen Bezug der Arbeit im Hinblick auf heutige Diskussionen zur betrieblichen Sozialpolitik und umreißt den Aufbau der Untersuchung.
2. Lebenslauf und Werdegang: Das Kapitel zeichnet Abbes frühen Lebensweg nach und analysiert, wie persönliche Erfahrungen aus Kindheit und Jugend sein späteres sozialpolitisches Handeln prägten.
3. Die Carl Zeiss-Stiftung: Hier werden die Entstehung, das Statut und die organisatorische Struktur der Stiftung als juristische Person detailliert dargelegt.
4. Abbes betriebliche Sozialpolitik: Der Schwerpunkt der Arbeit beschreibt Abbes sozialpolitisches Rechtsverständnis und die konkrete Umsetzung verschiedener Maßnahmen wie Lohnregelung und Achtstundentag.
5. Die Betriebliche Sozialpolitik Abbes im Vergleich: Dieses Kapitel stellt Abbes Ansätze denen von Siemens, Krupp und Bayer gegenüber und arbeitet Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus.
6. Kritik: Es werden kritische Aspekte beleuchtet, wie etwa die Rüstungsproduktion oder das spannungsreiche Verhältnis zwischen der Stiftungsgründung und der Unabhängigkeit universitärer Einrichtungen.
7. Die Betriebliche Sozialpolitik nach heutigem Verständnis: Eine theoretische Einordnung und Einteilung betrieblicher Sozialleistungen, ergänzt um Gründe für deren Gewährung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht.
8. Resümee: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung von Abbes Wirken und der Feststellung, dass seine Vorreiterrolle in der betrieblichen Sozialpolitik heute eine historische Besonderheit darstellt.
Ernst Abbe, Carl Zeiss-Stiftung, Betriebliche Sozialpolitik, Arbeitszeitverkürzung, Achtstundentag, Lohnregelung, Gewinnbeteiligung, Pensionseinrichtung, Betriebskrankenkasse, Arbeiterausschuss, Industrielle Sozialreform, Unternehmensethik, Zeiss-Werk, Wirtschaftsgeschichte, Jena.
Die Diplomarbeit untersucht das sozialpolitische Denken und Wirken von Ernst Abbe, insbesondere die Umsetzung seiner sozialen Reformen im Rahmen der von ihm gegründeten Carl Zeiss-Stiftung.
Zentrale Themen sind der Lebensweg Abbes, die Konzeption der Carl Zeiss-Stiftung, spezifische betriebliche Maßnahmen wie Lohnpolitik, Arbeitszeitverkürzung und soziale Absicherung sowie deren Vergleich mit anderen Industriebetrieben der Zeit.
Das Ziel ist es, Abbes sozialpolitische Arbeit als integralen Bestandteil seines unternehmerischen Handelns zu beleuchten und deren Bedeutung sowie Einzigartigkeit im industriellen Kontext des 19. und frühen 20. Jahrhunderts zu analysieren.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden historischen und betriebswirtschaftlichen Analyse, unter Einbeziehung von Archivdokumenten, zeitgenössischen Vorträgen Abbes, Statuten und vergleichender Literatur zu anderen Industriellen dieser Ära.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung von Abbes Sozial- und Rechtsverständnis, die detaillierte Beschreibung einzelner Reformmaßnahmen (wie Lohn, Pensionen, Achtstundentag) sowie einen Vergleich mit den Unternehmen Siemens, Krupp und Bayer.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Stiftungsstatut, Arbeiter- und Unternehmerrecht, soziale Fürsorge, Humankapitalbindung und betriebliche Sozialpolitik geprägt.
Der Autor zeigt auf, dass Abbe den Arbeitnehmer nicht als Untertan sah, sondern als Mitgestalter. Er kommunizierte auf Augenhöhe und vermied das patriarchale "Brotherrn"-Verständnis, welches bei anderen Industriegrößen vorherrschte.
Akkordreduzierungen führten regelmäßig zu Spannungen in der Arbeiterschaft. Die Arbeit verdeutlicht, wie Abbe diese Konflikte durch Kommunikation und die Verankerung von Mindestlöhnen im Stiftungsstatut zu entschärfen versuchte.
Der Arbeiterausschuss diente als Interessenvertretung und Beratungsinstanz gegenüber der Geschäftsleitung, was zu jener Zeit ein Novum darstellte, auch wenn Abbe bei Fragen der direkten Mitbestimmung bei Unternehmensentscheidungen klare Grenzen zog.
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