Diplomarbeit, 2006
95 Seiten, Note: 2,1
Diese Arbeit befasst sich mit Ernst Abbes sozialpolitischem Denken und Wirken und untersucht die betriebliche Sozialpolitik der von ihm gegründeten Carl Zeiss-Stiftung. Sie beleuchtet Abbes Lebenslauf und Werdegang, insbesondere die prägenden Erlebnisse seiner frühen Kindheit und Jugend, die seine sozialpolitischen Ansichten beeinflussten. Die Arbeit analysiert die Carl Zeiss-Stiftung und ihre Statuten, die bereits eine Vielzahl sozialpolitischer Rechte für die Mitarbeiter enthielten. Der Schwerpunkt liegt auf der detaillierten Beschreibung von Abbes Sozialpolitik anhand konkreter Maßnahmen.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Anlass für die Arbeit und den aktuellen Bezug auf die Diskussion um betriebliche Sozialleistungen in der heutigen Zeit erläutert. Kapitel 2 beleuchtet Abbes Lebenslauf und Werdegang, insbesondere die prägenden Erlebnisse seiner Jugend, die seine sozialpolitischen Ansichten beeinflussten. Kapitel 3 beschreibt die Gründung und die Statuten der Carl Zeiss-Stiftung, die bereits eine Vielzahl sozialpolitischer Rechte für die Mitarbeiter enthielten. Kapitel 4 analysiert die wichtigsten Elemente von Abbes betrieblicher Sozialpolitik, wie z.B. Lohnregelung, Abgangsentschädigung und Pensionseinrichtung.
Kapitel 5 vergleicht die Sozialpolitik der Carl Zeiss-Stiftung mit anderen Unternehmen der damaligen Zeit (Siemens, Krupp, Bayer). Kapitel 6 beleuchtet Kritikpunkte an Abbes Sozialpolitik. Kapitel 7 diskutiert die Entwicklung des heutigen Verständnisses betrieblicher Sozialpolitik. Die Arbeit endet mit einem Resümee.
Ernst Abbe, Carl Zeiss-Stiftung, betriebliche Sozialpolitik, Sozial- und Rechtsverständnis, Lohnregelung, Abgangsentschädigung, Pensionseinrichtung, Achtstundentag, Betriebskrankenkasse, Arbeiterausschuss, Vergleich mit anderen Unternehmen, Kritik, heutiges Verständnis betrieblicher Sozialpolitik.
Ernst Abbe war ein Unternehmer und Wissenschaftler, der durch die Gründung der Carl Zeiss-Stiftung wegweisende betriebliche Sozialleistungen einführte.
Zu seinen Neuerungen gehörten der Achtstundentag, Lohnfortzahlung, Abgangsentschädigungen, eine eigene Pensionskasse und eine Betriebskrankenkasse.
Das Statut legte soziale Rechte der Mitarbeiter rechtlich verbindlich fest, was für die damalige Zeit (um 1900) höchst innovativ war.
Die Arbeit vergleicht Abbes Modell mit den Systemen von Siemens, Krupp und Bayer, um die Besonderheiten seines Rechtsverständnisses hervorzuheben.
Seine Thesen werden im Kontext der aktuellen Diskussionen über Kürzungen von betrieblichen Sozialleistungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit betrachtet.
Der Arbeiterausschuss war ein Instrument der Mitbestimmung und ein wichtiger Teil von Abbes demokratischem Verständnis im Betrieb.
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