Bachelorarbeit, 2016
75 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der rechtlichen und technischen Problematik des automatisierten Fahrens. Sie analysiert die Auswirkungen des autonomen Fahrens auf das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr und untersucht die Haftungsfragen, die sich im Zusammenhang mit autonomen Fahrzeugen ergeben.
Das erste Kapitel befasst sich mit den Problemen des automatisierten Fahrens und stellt die Haftungsfragen in den Vordergrund. Das zweite Kapitel beleuchtet die politischen Grundlagen des autonomen Fahrens und thematisiert den Runden Tisch, das automatisierte und vernetzte Fahren sowie das digitale Testfeld Autobahn. Das dritte Kapitel behandelt die technischen Grundlagen des autonomen Fahrens und untersucht die Automobilindustrie in Deutschland, die verschiedenen Automatisierungsgrade und die Entwicklung autonomer Fahrzeuge.
Das vierte Kapitel analysiert die rechtlichen Grundlagen des autonomen Fahrens und fokussiert auf völkerrechtliche Verträge, die UN-ECE-Regelung und das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr. Das fünfte Kapitel stellt einen Fall zur Veranschaulichung der Haftungsfragen dar. Das sechste Kapitel untersucht die Haftung des Halters eines autonomen Fahrzeugs im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes. Das siebte Kapitel analysiert die Haftung des Herstellers eines autonomen Fahrzeugs anhand des Produkthaftungsgesetzes.
Das achte Kapitel beschäftigt sich mit der Verschiebung der Haftung im Zusammenhang mit autonomen Fahrzeugen und analysiert verschiedene Lösungsansätze wie die elektronische Person, den Hersteller als Kraftfahrzeugführer und das Strategiepapier Digitale Souveränität.
Autonomes Fahren, Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr, Haftung, Straßenverkehrsgesetz, Produkthaftungsgesetz, Automatisierungsgrade, Digitales Testfeld Autobahn, elektronische Person, Herstellerhaftung, Verkehrssicherheit.
Es ist ein internationaler Vertrag, der den Straßenverkehr regelt und sicherstellt, dass Fahrzeuge und Fahrer weltweit einheitliche Standards erfüllen.
Die Arbeit untersucht die Änderungen der Artikel 8 und 39, die unter bestimmten Bedingungen automatisierte Systeme zulassen, sofern der Fahrer diese übersteuern kann.
Die Haftung kann sich zwischen dem Halter (nach StVG) und dem Hersteller (nach Produkthaftungsgesetz) verschieben, je nachdem, ob ein Systemfehler vorlag.
Man unterscheidet assistiertes, teilautomatisiertes, hochautomatisiertes, vollautomatisiertes und schließlich autonomes (fahrerloses) Fahren.
Es ist ein rechtliches Konzept des Europäischen Parlaments, das KI-Systemen eine eigene Rechtspersönlichkeit zusprechen könnte, um Haftungsfragen neu zu regeln.
Wenn ein Unfall durch einen Fehler in der Software oder Technik verursacht wird, kann der Hersteller direkt für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
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