Bachelorarbeit, 2016
48 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Voraussetzungen und Wirkungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft
2.1 Voraussetzungen
2.1.1 Persönliche Voraussetzungen
2.1.2 Sachliche Voraussetzungen
2.2 Einkommensermittlung und –zurechnung
2.2.1 Einkommenszurechnung
2.2.2 Einkommensermittlung der Organgesellschaft
2.2.3 Einkommensermittlung beim Organträger
3 Mehr- und Minderabführungen in der Organschaft
3.1 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen
3.1.1 Bildung von Ausgleichsposten
3.1.2 Auflösung von Ausgleichsposten
3.1.3 Praxisbeispiele
3.2 Vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen
3.2.1 Tatbestand vororganschaftlicher Mehr- und Minderabführungen
3.2.2 Rechtsfolgen vororganschaftlicher Mehr- und Minderabführungen
3.2.3 Praxisbeispiele
4 Fazit
Ziel der Arbeit ist die systematische Darstellung der Voraussetzungen und steuerlichen Auswirkungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft, mit besonderem Fokus auf die Behandlung inner- und vororganschaftlicher Mehr- und Minderabführungen.
3.1.1 Bildung von Ausgleichsposten
Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen resultieren aus Vorgängen organschaftlicher Zeit und werden gemäß § 14 Abs. 4 Satz 6 KStG insbesondere durch Bewertungsdifferenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz verursacht. Durch einen wirksamen Ergebnisabführungsvertrag verpflichtet sich die Organgesellschaft ihr handelsbilanziell ermitteltes Ergebnis an den Organträger abzuführen. Dazu weist sie bei einem abzuführenden Gewinn eine Verbindlichkeit oder im Falle eines zu übernehmenden Verlustes eine Forderung in der Handelsbilanz aus.
Nach dem Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG folgt das Steuerrecht u.E. der handelsrechtlichen Bilanzierung. Folglich ist eine Forderung aus Gewinnabführung oder eine Verbindlichkeit aus Verlustübernahme auf Organträgerebene steuerbilanziell auszuweisen, die im Rahmen der Ermittlung des vom Organträger zu versteuernden Einkommens durch das zuzurechnende positive bzw. negative Einkommen der Organgesellschaft ersetzt werden. Grund dafür ist, dass das zuzurechnende Einkommen und nicht die handelsrechtliche Ergebnisabführung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG maßgeblich für die körperschaftsteuerliche Einkommensermittlung ist.
Ein Vergleich zwischen Organeinkommen und handelsrechtlich abgeführten Ergebnis ist dabei nicht vorzunehmen, da bei einem derartigen Vergleich auch außerbilanzielle steuerliche Zu- und Abrechnungen berücksichtigt werden würden. Nach § 14 Abs. 4 Satz 6 KStG entstehen organschaftliche Mehr- und Minderabführungen durch wertmäßige Bilanzunterschiede. Folglich gilt es Differenzen zwischen handelsrechtlicher Ergebnisabführung oder -übernahme und der im Einkommen eingegangenen steuerlichen Vermögensänderung der Organgesellschaft zu betrachten. Dabei sind grundsätzlich nur Mehr- oder Minderabführungen steuerlich relevant, die aus einer tatsächlichen Vermögensverschiebung resultieren.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das deutsche Konzern- und Unternehmenssteuerrecht ein und erläutert die Bedeutung der körperschaftsteuerlichen Organschaft sowie die Zielsetzung der Arbeit.
2 Voraussetzungen und Wirkungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft: Das Kapitel erläutert die persönlichen und sachlichen Bedingungen für eine anerkannte Organschaft und beschreibt den Prozess der Einkommensermittlung und -zurechnung.
3 Mehr- und Minderabführungen in der Organschaft: Dieser zentrale Abschnitt behandelt detailliert die Ursachen, Bildung und Auflösung von Ausgleichsposten bei organschaftlichen sowie vororganschaftlichen Mehr- und Minderabführungen anhand praktischer Beispiele.
4 Fazit: Das Fazit fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammen und betont die Relevanz der Thematik für die steuerliche Gestaltungspraxis.
Körperschaftsteuer, Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Mehrabführung, Minderabführung, Ausgleichsposten, Einkommenszurechnung, Ergebnisabführungsvertrag, Steuerbilanz, Handelsbilanz, Vororganschaft, Gewinnabführung, Verlustübernahme, Steuerliche Gestaltung.
Die Arbeit befasst sich mit der körperschaftsteuerlichen Organschaft im deutschen Steuerrecht, insbesondere mit der steuerlichen Behandlung von Mehr- und Minderabführungen zwischen Organträger und Organgesellschaft.
Die zentralen Themen sind die Voraussetzungen für eine Organschaft, die Methoden der Einkommensermittlung innerhalb des Organkreises und die steuerrechtliche Einordnung von Abführungsdifferenzen.
Das primäre Ziel ist die systematische Darstellung der Voraussetzungen und steuerlichen Auswirkungen der Organschaft sowie die Klärung der Behandlung von inner- und vororganschaftlichen Mehr- und Minderabführungen.
Es handelt sich um eine systematische, rechtsdogmatische Analyse auf Basis der aktuellen Gesetzeslage, der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der gängigen Literatur zum Körperschaftsteuerrecht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Voraussetzungen und Wirkungen (Kapitel 2) sowie die detaillierte Analyse der Mehr- und Minderabführungen und deren Bildung beziehungsweise Auflösung von Ausgleichsposten (Kapitel 3).
Die wichtigsten Begriffe sind Körperschaftsteuer, Organschaft, Mehr- und Minderabführung, Ausgleichsposten, Einkommenszurechnung und Ergebnisabführungsvertrag.
Ausgleichsposten dienen in der Steuerbilanz des Organträgers als notwendiges Instrument, um bei Abweichungen zwischen handelsrechtlicher Ergebnisabführung und steuerlichem Gewinn eine Doppel- oder Nichtbesteuerung zu verhindern.
Der Hauptunterschied liegt im Zeitpunkt der Verursachung: Organeigene Abführungsdifferenzen (organschaftlich) werden als Ausgleichsposten neutralisiert, während vororganschaftliche Differenzen als Einlagen oder Gewinnausschüttungen umqualifiziert werden.
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