Bachelorarbeit, 2013
162 Seiten, Note: 1,0
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
1 EINFÜHRUNG
2 DAS RUSSISCHE RECHTSSYSTEM IM ÜBERBLICK
2.1 Aufbau des Gerichtssystems in Russland
2.2 Der Funktionsbereich der russischen Wirtschaftsgerichtsbarkeit
3 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN IN RUSSLAND
3.1 Zivilrecht
3.1.1 Allgemeine Bestimmungen
3.1.2 Form beim Abschluss von Rechtsgeschäften
3.1.3 Voraussetzungen für das Entstehen eines Vertrages
3.1.4 Besonderheiten des russischen Kaufvertrages
3.1.5 Gewährleistungsrecht
3.1.6 Handelsvertretung
3.1.7 Internationales Privatrecht
3.1.8 Schutz des geistigen Eigentums
3.1.8.1 Allgemeine Bestimmungen
3.1.8.2 Patentrecht
3.1.8.3 Markenrecht
3.1.8.4 Schutz des Know-How
3.2 Gesellschaftsrecht
3.2.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung
3.2.2 Aktiengesellschaft
3.3 Immobilienrecht
3.4 Arbeitsrecht
4 RECHTSDURCHSETZUNG
5 RECHTLICHE ABSICHERUNG VON DIREKTINVESTITIONEN
6 ZUSAMMENFASSENDE BETRACHTUNG
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestitionen in Russland unter Berücksichtigung theoretischer Ansätze und der aktuellen Gesetzgebung, um ausländischen Investoren die notwendige Rechts- und Planungssicherheit auf dem russischen Markt zu verdeutlichen.
3.1.4 Besonderheiten des russischen Kaufvertrages
Der Kaufvertrag ist im zweiten Teil des Zivilgesetzbuches unter Art. 454 ZGB geregelt. Ähnlich wie in § 433 BGB verpflichtet sich der Verkäufer eine Ware dem Käufer zu übereignen, und der Käufer verpflichtet sich diese Ware abzunehmen und für sie den Kaufpreis zu zahlen. Zu den weiteren Verkäuferpflichten gehört neben der Übergabe der Sache die Übergabe des Zubehörs und der dazugehörigen Dokumente.
Ein existentieller Unterschied zum deutschen Recht ist, dass das russische Recht kein Trennungs-/Abstraktionsprinzip kennt. Entsprechend dem Trennungs-/Abstraktionsprinzip wird in Deutschland das Rechtsgeschäft in ein Verpflichtungsgeschäft, das lediglich Verpflichtungen der Parteien begründet, und Verfügungsgeschäft getrennt. Dabei bewirkt das Verfügungsgeschäft die Übertragung des Eigentums an der gekauften Sache nach §§ 873, 925 oder § 929 ff. BGB. Wie in den meisten anderen Rechtssystemen ergibt sich gemäß der russischen Gesetzgebung die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung aus der Wirksamkeit der schuldrechtlichen Vereinbarung der Parteien. Neben dem Kaufvertrag ist für die Übertragung des Eigentums die Übergabe des Vertragsgegenstandes gemäß Art. 233 ZGB erforderlich. Allerdings bedarf es keines zusätzlichen, selbstständigen Rechtsgeschäftes, um das Eigentum an einer Sache zu übertragen. Im russischen Privatrecht besteht der Eigentumsübergang somit aus einem Kausalgeschäft, dem Kaufvertrag, und einem Realakt, der Übergabe. Entsprechend Art. 223 Abs. 1 ZGB ist der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung mit dem Zeitpunkt der Übergabe identisch, falls vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Eine eigenständige Willenserklärung zum Übergang des Eigentums, wie es in § 929 BGB vorgesehen ist, wird nicht gefordert. Bei Verträgen, bei denen ein bloßer Realakt das Zustandekommen eines Vertrages bewirkt, ist der Realakt gleichzeitig die Erfüllungshandlung.
1 EINFÜHRUNG: Diese Einleitung thematisiert die zunehmende Internationalisierung der Weltwirtschaft und die wachsende Bedeutung Russlands als Zielmarkt für deutsche Investitionen.
2 DAS RUSSISCHE RECHTSSYSTEM IM ÜBERBLICK: Das Kapitel gibt einen Überblick über den Aufbau der russischen Gerichtsbarkeit, insbesondere der Wirtschaftsgerichte, und deren Rolle in einem föderalen Rechtsstaat.
3 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIREKTINVESTITIONEN IN RUSSLAND: Hier werden die wesentlichen zivil-, gesellschafts-, immobilien- und arbeitsrechtlichen Aspekte analysiert, die für ausländische Direktinvestitionen relevant sind.
4 RECHTSDURCHSETZUNG: Dieses Kapitel erörtert die Hürden bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf dem russischen Markt und die Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit.
5 RECHTLICHE ABSICHERUNG VON DIREKTINVESTITIONEN: Die Arbeit beschreibt verschiedene Instrumente zur vertraglichen Risikominimierung und Absicherung, wie etwa Konventionalstrafen und Pfandrechte.
6 ZUSAMMENFASSENDE BETRACHTUNG: Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung der Investitionsbedingungen in Russland und ein Ausblick auf die Entwicklung der Rechtslage.
Direktinvestitionen, Russisches Recht, Zivilgesetzbuch, Vertragsrecht, Wirtschaftsgerichte, Gesellschaftsrecht, GmbH, Aktiengesellschaft, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Rechtsdurchsetzung, Schiedsgerichtsbarkeit, Investitionsschutz, Eigentumsübertragung, Korruption
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die deutsche Unternehmen bei Direktinvestitionen in der Russischen Föderation beachten müssen.
Zu den zentralen Themen gehören das Zivil- und Handelsrecht, Gesellschaftsformen (GmbH/AG), das Immobilienrecht, arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie Fragen der Rechtsdurchsetzung.
Das Ziel ist es, ausländischen Investoren ein besseres Verständnis für das russische Rechtssystem zu vermitteln und Wege zur Erhöhung der Rechts- und Planungssicherheit aufzuzeigen.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende Methode, indem sie die russischen Bestimmungen häufig den entsprechenden Regelungen im deutschen Recht gegenüberstellt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Gerichtssystems, eine detaillierte Analyse der zivilrechtlichen Grundlagen für Verträge, das Schutzrecht am geistigen Eigentum sowie spezifische Anforderungen des Gesellschafts-, Immobilien- und Arbeitsrechts.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Direktinvestitionen, Zivilgesetzbuch, Wirtschaftsgerichtsbarkeit, Vertragsabschluss und Rechtssicherheit geprägt.
Ja, ein zentraler Unterschied zum deutschen Recht ist, dass in Russland Gebäude und der zugehörige Boden rechtlich getrennt als eigenständige Objekte behandelt werden können.
Die Arbeit weist auf erhebliche Schwierigkeiten hin, insbesondere wegen mangelnder Anerkennungsabkommen für ausländische Urteile und der Gefahr durch Korruption, weshalb die Nutzung von Schiedsgerichtsklauseln dringend empfohlen wird.
Es gibt Unterschiede bei der Satzung, der Höhe des Mindeststammkapitals und der Struktur der Führungsorgane; zudem kennt das russische Recht keine Entsprechung zur deutschen Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt).
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