Bachelorarbeit, 2014
94 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Allgemeines zur Europäischen Aktiengesellschaft
II. Ziele der Gesellschaftsform
III. Organe
1. Leitungsorgan
2. Aufsichtsorgan
3. Hauptversammlung
IV. Arbeitnehmerbeteiligung
C. Die Gründungsformen einer SE
I. Errichtung einer Holding-SE
1. Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
2. Voraussetzungen
3. Verfahrensablauf
4. Besonderheiten
II. Gründung durch eine gemeinsame Tochter-SE
1. Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
2. Voraussetzungen
3. Verfahrensablauf
4. Besonderheiten
III. Umwandlung einer AG nationalen Rechts
1. Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
2. Voraussetzungen
3. Verfahrensablauf
4. Besonderheiten
IV. Verschmelzung
1. Voraussetzung
2. Verfahrensablauf
3. Besonderheiten
V. Gründung einer Tochter-SE durch eine bereits bestehende SE
1. Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
2. Voraussetzungen
3. Verfahrensablauf
4. Besonderheiten
VI. Zusammenfassende Betrachtung der Gründungsformen
D. Spezielle Betrachtung der Verschmelzung
I. Verschmelzungsarten
1. Verschmelzung durch Aufnahme
a) Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
b) Verfahrensablauf
c) Besonderheiten
d) Rechtliche Wirkung
2. Verschmelzung durch Neugründung
a) Betrachtung der Gründungsform anhand graphischer Darstellung
b) Verfahrensablauf
c) Besonderheiten
d) Rechtliche Wirkung
3. Erleichterungen bei Mutter-/Tochterverschmelzungen
a) Verschmelzung einer mindestens 90 prozentigen Tochtergesellschaft
b) Verschmelzung einer 100 prozentigen Tochtergesellschaft
4. Gestaltungsmöglichkeiten bei Mutter-/Tochterverschmelzungen
a) Vorschaltung einer Verschmelzung
b) Verschmelzung für die Vermeidung der Zweijahresfrist bei der Umwandlung
5. Vergleich der Verschmelzungsarten
II. Verschmelzungsplan
1. Aufstellung des Verschmelzungsplans
a) Inhalt
b) Form
aa) Sprache
bb) Notarielle Beurkundung
2. Prüfung der Verschmelzung
a) Prüfung des Verschmelzungsplans
b) Anfertigung des Verschmelzungsberichts
3. Zustimmung der Hauptversammlung
III. Sitz und Niederlassungsfreiheit
1. Sitz
2. Niederlassungsfreiheit
a) Daily-Mail
b) Centros
c) Überseering
d) Inspire Art
e) Cartesio
f) SEVIC
g) Ergebnis
IV. Rechtmäßigkeitskontrolle
V. Eintragung
VI. Rechtsfolgen
E. Warum gibt es so viele deutsche SE im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten?
I. Grundlegendes
II. Generelle Vor- und Nachteile der SE
III. Motive für die Gründung einer deutschen SE
IV. Die Vorrats-SE
F. Schlussbetrachtung
Die vorliegende Bachelorthesis befasst sich mit der Analyse der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) als supranationale Rechtsform, mit besonderem Fokus auf die Gründungsformen und die Verschmelzung als Gründungsart unter Beteiligung deutscher Unternehmen, um die Gründe für die hohe Anzahl deutscher SE zu erörtern.
1. Leitungsorgan
Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Leitungsorgans ergeben sich aus Art. 39-42 SE-VO sowie Art. 46-51 SE-VO.
Das Leitungsorgan führt gem. Art. 39 Abs. 1 SE-VO die Geschäfte der SE in eigener Verantwortung. Gem. Art. 39 Abs. 2 SE-VO werden die Mitglieder des Leitungsorgans durch das Aufsichtsorgan bestellt und abberufen. Die Mitglieder des Leitungsorgans werden für einen in der Satzung festgelegten Zeitraum, der sechs Jahre nicht überschreiten darf, bestellt (Art. 46 Abs. 1 SE-VO). Bestimmungen zu der Anzahl der Leitungsorganmitglieder sind gem. Art. 39 Abs. 4 SE-VO durch die Satzung der SE festzulegen. Die Größe des Leitungsorgans ergibt sich nach der Höhe des gezeichneten Kapitals der Gesellschaft. Gem. § 16 SEAG muss das Leitungsorgan aus mindestens zwei Personen bestehen, wenn das gezeichnete Kapital der Gesellschaft mehr als drei Mio. Euro beträgt und die Satzung nicht bestimmt, dass eine Person ausreichend ist.36 Zu beachten ist, dass ein Mitglied des Leitungsorgans nicht parallel ein Teil des Aufsichtsorgans sein kann (Art. 39 Abs. 3 SE-VO).37
In der SE-VO sind die Aufgaben des Leitungsorgans explizit kodifiziert. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen, dass das Leitungsorgan die Geschäfte der SE in eigener Verantwortung führt und das Aufsichtsorgan mindestens alle drei Monate über die Geschäfte und deren voraussichtliche Entwicklung unterrichtet (Art. 41 Abs. 1 SE-VO). Ebenfalls hat das Leitungsorgan dem Aufsichtsorgan gem. Art. 41 Abs. 2 SE-VO rechtzeitig alle Informationen über Ereignisse mitzuteilen, die sich auf die Lage der SE auswirken können.38 Solche Ereignisse sind z. B. Entscheidungen der Geschäftsleitung oder jegliche positive sowie negative externe Einwirkungen auf die SE.39 Des Weiteren hat das Leitungsorgan die Pflicht zur Beachtung von Zustimmungsvorbehalten (Art. 48 SE-VO) und ist gem. Art. 49 SE-VO zur Verschwiegenheit verpflichtet.40
Weitere Aufgaben wie z. B. die Vertretung der SE, die Führung der Geschäfte sowie das Treffen grundlegender Entscheidungen, beispielsweise zu Führungsgrundsätzen, der Strategie oder der Unternehmensplanung sind in den §§ 76 bis 94 AktG geregelt.41
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Entwicklung und die supranationale Bedeutung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) ein.
B. Grundlagen: Kapitel B erläutert die rechtliche Ausgestaltung der SE, ihre Organstruktur (dualistisch vs. monistisch) und die Relevanz der Arbeitnehmerbeteiligung.
C. Die Gründungsformen einer SE: Dieses Kapitel gibt einen systematischen Überblick über die fünf primären Gründungsarten einer SE, inklusive Holding-SE, Tochter-SE und Umwandlung.
D. Spezielle Betrachtung der Verschmelzung: Kapitel D analysiert vertieft das Verschmelzungsverfahren, die verschiedenen Verschmelzungsarten, den Verschmelzungsplan sowie die rechtlichen Wirkungen.
E. Warum gibt es so viele deutsche SE im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten?: Dieser Abschnitt untersucht die wirtschaftlichen und rechtlichen Motive für die überdurchschnittliche Präsenz von SE-Gründungen in Deutschland.
F. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen und bewertet die Bedeutung der SE als Instrument im europäischen Binnenmarkt.
Europäische Aktiengesellschaft, SE, Societas Europaea, Unternehmensrecht, Verschmelzung, Gründungsformen, Arbeitnehmermitbestimmung, Holding-SE, Umwandlung, Niederlassungsfreiheit, Europäischer Binnenmarkt, SE-VO, SEAG, SEBG, Sitzwahlfreiheit.
Die Arbeit analysiert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als Rechtsform, insbesondere deren verschiedene Gründungsformen und das Verfahren der grenzüberschreitenden Verschmelzung.
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der SE, die Organisation der Organe, die unterschiedlichen Gründungswege und die Standortattraktivität für Unternehmen.
Die Arbeit untersucht die verschiedenen Entstehungsmöglichkeiten einer SE und analysiert, warum speziell in Deutschland ein solch signifikantes Interesse an dieser Gesellschaftsform besteht.
Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Analysestrategie, die auf der Auswertung der europäischen SE-Verordnung, nationaler Umsetzungsgesetze und der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Grundlagen der SE, eine detaillierte Prüfung der fünf Gründungsformen sowie eine spezifische Betrachtung der Verschmelzung und der Sitzwahlfreiheit.
Zu den Schlüsselbegriffen gehören SE, Societas Europaea, Gründungsplan, Verschmelzung, Sitzverlegung, Arbeitnehmermitbestimmung und SE-Verordnung.
Das "Holzmüller"-Urteil besagt, dass bei einer Übertragung von wesentlichem Betriebsvermögen einer Gesellschaft der Vorstand verpflichtet ist, die Hauptversammlung in die Entscheidung einzubeziehen.
Sie gilt als schwerwiegendstes Argument für deutsche Unternehmen, da die SE spezifische Ausgestaltung der Mitbestimmung oft flexibler und vorteilhafter erscheint als das starre deutsche Mitbestimmungsgesetz.
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