Masterarbeit, 2016
84 Seiten, Note: sehr gut
1. Einleitung und Fragestellungen
2. Entwicklung der medizinischen Aufklärung
3. Begriffsbestimmungen
3.1. Epidemiologie: Brustkrebs-Inzidenz/Prävalenz/Mortalität in Österreich
3.2. Screening
3.3. Diagnostische Methoden der Brustkrebs-Früherkennung
3.4. Ergebnisse der Brustkrebs-Früherkennung
3.4.1. Der richtig negative und richtig positive Befund
3.4.2. Der falsch negative Befund /das Intervallkarzinom
3.4.3. Der falsch positive Befund im BKFP
3.4.4. Eigene Überlegungen und Kritik an der international gepflogenen Zuordnung des "falsch positiven“ Befundes
3.4.5. Die Überdiagnose und Übertherapie
4. Das Brustkrebsfrüherkennungs-Programm in Österreich
4.1. Entwicklung des österreichischen Brustkrebsfrüherkennung-Programmes
4.2. Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen
4.3.Vom Gesundheitsqualitätsgesetz, dem Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz zum Qualitätsstandard Brustkrebs-Früherkennung
4.4. Qualitätserfordernisse im BKFP
4.5. Public Health Aspekte zur Brustkrebsfrüherkennung
4.5.1. Public-Health-Ethik und Aufklärung
4.5.2. Gesundheitskompetenz und die Gründe an der Früherkennung teilzunehmen
5. Die rechtliche Verankerung der Aufklärung in der Brustkrebsfrüherkennung
5.1. Gesetzliche Grundlagen
5.1.1. Das Ärztegesetz
5.1.2. Das ASVG
5.1.3. Das Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG), das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG), das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreichs (GÖGG)
5.1.4. B-VG, ABGB und StGB
5.1.5. Die Patientencharta
5.2. Vertragspartner im Brustkrebsfrüherkennungs-Programm
5.2.1. Kassenrechtliche Aspekte
5.2.2. Der Behandlungs-/Diagnosevertrag
5.2.3. Rechte und Pflichten aus dem Behandlungsvertrag
5.2.3.1. Pflichten der ÄrztInnen im Rahmen des BKFP
5.2.3.2. Pflichten der Probandinnen im Rahmen des BKFP
5.3. Die Behandlungs- und Risikoaufklärung
5.3.1. Untersuchungsbedingte Unannehmlichkeiten
5.3.2. Der falsch positive Befund
5.3.3. Psychische Belastungen
5.3.4. Die Überdiagnose
5.3.5. Die Strahlenbelastung
5.4. Die Diagnoseaufklärung
5.5. Die Sicherungsaufklärung
5.6. Umfang und Form der Aufklärung im Screening mit einem Exkurs über die Formularverwendung in der Aufklärung
5.7. Der Aufklärungszeitpunkt
5.8. Informed consent
5.9. Die Einwilligung
6. Zivilrechtliche Folgen bei Aufklärungspflichtverletzungen
7. Schlussfolgerung
Die Masterarbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen an die Aufklärung im Rahmen des österreichischen Brustkrebs-Früherkennungs-Programms (BKFP). Ziel ist es zu analysieren, ob das aktuelle Programm den rechtlichen Ansprüchen an eine informierte Einwilligung genügt und welche spezifischen Risiken sich für Teilnehmerinnen verwirklichen können.
3.4.4. Eigene Überlegungen und Kritik an der international gepflogenen Zuordnung des "falsch positiven" Befundes
Während ein medizinischer Labortest meist nur ein positives oder negatives Ergebnis erzeugen kann, ist die radiologische Beurteilung eines Mammogramms meines Erachtens besser mit einer Kontinuum-Konstruktion erklärbar. Eine "Alles oder Nichts"-Regel ist nicht ideal anwendbar. Der unauffällige Befund (keine verdächtigen Zeichen) und der malignom-typische Befund (Zeichen mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit einer Bösartigkeit) stellen die Endpunkte des Kontinuums dar. Der mittlere Bereich zwischen den Endpunkten ist vieldeutig und muss hinsichtlich Dignität und Prognose weiter untersucht werden. Radiologische Zeichen in unterschiedlicher Anzahl und mit variabler prognostischer Gewichtung machen eine umsichtige Einschätzung, besondere Risikoabwägung und manchmal zusätzliche Untersuchungsschritte notwendig. Über das weitere Vorgehen sind mit der Probandin Entscheidungen nach dem ALARP- Prinzip zu treffen:
sehr wahrscheinlich gutartig = abwartende Haltung mit eventuell vorgezogenen Kontrollen
mit anderen Methoden abklärbar = z.B. Durchführung von Zusatzaufnahmen/ Tomosynthese, eines Ultraschalls oder einer MRT
fraglich bösartig / suspekt = histologische Abklärung
Keinesfalls kann meines Erachtens in der Praxis der Früherkennungs-Mammographie ein simplifiziertes duales Wertsystem Anwendung finden. Beispielsweise schreibt Stockter zum Thema der Falsch-Alarmierten: „Am offenkundigsten tritt die Problematik von positiven Untersuchungsergebnissen ohne therapeutischen Nutzen bei falsch-positiven Testergebnissen zutage. Da das Ergebnis falsch ist, stellt sich die damit verbundene Beunruhigung des Probanden nicht als unvermeidbare Begleiterscheinung einer erforderlichen Therapie dar, sondern ist von Anfang an ohne therapeutischen Gegenwert.“ Der Begriff der falschen Positivität wird wie oben erwähnt einer expliziten ex post Betrachtung und falschen Annahme einer klassischen Aussagelogik nach dem Prinzip der Zweiwertigkeit zugrunde gelegt. Aus der Position des Untersuchers gibt es aber neben den Wahrheitswerten w (wahr) und f (falsch) der klassischen Logik einen dritten Wahrheitswert, nämlich: "nicht bewiesen, aber auch nicht widerlegt", er kann als m – möglich gelesen werden.
1. Einleitung und Fragestellungen: Diese Einführung thematisiert das Spannungsfeld zwischen paternalistischer ärztlicher Führung und dem autonomen Patienten sowie die spezifischen rechtlichen Herausforderungen bei Brustkrebs-Früherkennungsprogrammen.
2. Entwicklung der medizinischen Aufklärung: Dieses Kapitel zeichnet den historischen Wandel der Arzt-Patient-Beziehung vom paternalistischen System hin zur postmoderne, auf informierte Einwilligung ausgerichteten Medizin nach.
3. Begriffsbestimmungen: Es werden grundlegende epidemiologische Begriffe und die Methodik des Screenings erläutert, wobei besonderes Augenmerk auf die Problematik falsch positiver Befunde und Überdiagnosen gelegt wird.
4. Das Brustkrebsfrüherkennungs-Programm in Österreich: Das Kapitel beschreibt die Entwicklung, das Qualitätsmanagement und die Public-Health-Aspekte des österreichischen BKFP-Systems.
5. Die rechtliche Verankerung der Aufklärung in der Brustkrebsfrüherkennung: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen (Ärztegesetz, ASVG, etc.) und die Pflichten der Vertragspartner sowie die Bedeutung der Risiko- und Sicherungsaufklärung detailliert untersucht.
6. Zivilrechtliche Folgen bei Aufklärungspflichtverletzungen: Dieses Kapitel analysiert die zivilrechtliche Haftung des Arztes bei Aufklärungsmängeln unter Berücksichtigung von Kausalität und Verschuldensgraden.
7. Schlussfolgerung: Das Fazit bekräftigt, dass das BKFP durch ein mehrstufiges Aufklärungsmodell und Qualitätssicherung hohe Standards setzt, wobei die Sicherungsaufklärung für Radiologen den haftungsrechtlich brisantesten Bereich darstellt.
Brustkrebs-Früherkennungs-Programm, BKFP, Aufklärungspflicht, informierte Entscheidung, Informed Consent, Screening-Mammographie, falsch positiver Befund, Überdiagnose, Arzthaftung, Patientenrechte, Behandlungsvertrag, Sicherungsaufklärung, Gesundheitskompetenz, Qualitätssicherung, Medizinrecht
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Praxis der Aufklärung im österreichischen Brustkrebs-Früherkennungs-Programm.
Die Arbeit behandelt die Entwicklung der medizinischen Aufklärung, die epidemiologischen Grundlagen des Mammographie-Screenings, die rechtliche Einbettung durch Gesetze wie das Ärztegesetz und das ASVG sowie zivilrechtliche Haftungsfragen.
Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, ob die Aufklärungspraktiken im österreichischen BKFP den hohen rechtlichen Anforderungen an die Selbstbestimmung des Patienten genügen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzen, Verträgen (insb. Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag), einschlägiger Rechtsprechung und medizinisch-ethischer Fachliteratur basiert.
Im Hauptteil werden neben den rechtlichen Grundlagen insbesondere die verschiedenen Arten der Aufklärung (Risiko-, Diagnose-, Sicherungsaufklärung) sowie die spezifischen Herausforderungen im Screening-Kontext (z.B. falsch positive Befunde, psychische Belastungen) analysiert.
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind Brustkrebs-Früherkennungs-Programm, Aufklärungspflicht, informierte Einwilligung, Arzthaftung, Patientenrechte und Qualitätssicherung.
Die Sicherungsaufklärung ist laut Autor haftungsrechtlich besonders relevant, da bei unklaren Befunden, die weiter abgeklärt werden müssen, eine klare Kommunikation und Dokumentation erforderlich ist, um bei Versäumnissen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zu vermeiden.
Der Autor bewertet die schriftliche Aufklärung im BKFP in Kombination mit der optionalen mündlichen Beratung vor der Untersuchung als grundsätzlich zulässiges und ausreichendes Verfahren für dieses Routine-Screening.
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