Masterarbeit, 2016
98 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Masterarbeit analysiert die Einführung des wettbewerblichen Vergütungssystems der Ausschreibungen im EEG 2017. Das Ziel ist es, die Ziele, Kernelemente und Besonderheiten des neuen Systems sowie dessen Auswirkungen auf verschiedene regenerative Energieträger kritisch zu beleuchten.
Die Einleitung präsentiert den Hintergrund der Einführung des Ausschreibungssystems im EEG 2017 und erläutert die Ziele des neuen Fördermechanismus. Kapitel C widmet sich der detaillierten Beschreibung der Kernelemente des Ausschreibungssystems, gegliedert in die Phasen der Gebotsvorbereitung, Zuschlagphase und Realisierungsphase. Die Kapitel D bis H analysieren die technologiespezifischen Besonderheiten des Ausschreibungssystems für Photovoltaik, Windenergie an Land und auf See, sowie Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Kapitel I beleuchtet den rechtlichen Rahmen des Ausschreibungssystems und die relevanten Rechtswege. Schließlich werden in Kapitel J die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt der FFAV, welches den Rahmen für die ersten Ausschreibungen im Bereich der Photovoltaik bildete, ausführlich dargestellt.
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Einführung des wettbewerblichen Vergütungssystems der Ausschreibungen im EEG 2017. Zentrale Themen sind der Ausbau erneuerbarer Energien, die Kosteneffizienz der Förderung, die Technologien Photovoltaik, Windenergie an Land und auf See sowie Biomasse, das Rechtsschutzsystem im Kontext von Ausschreibungen und die Erfahrungen des Pilotprojekts der FFAV.
Das Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien planbar zu machen und die Förderkosten durch wettbewerbliche Ermittlung der Fördersätze zu senken.
Nur noch Anlagenbetreiber, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen und einen Zuschlag auf ihr Gebot erhalten haben, bekommen die finanzielle Förderung.
Das Pilotprojekt diente dazu, Erfahrungen mit wettbewerbsorientierten Fördersätzen zu sammeln und bildete die Grundlage für das Ausschreibungsdesign anderer Energieträger.
Hier gibt es spezielle Regelungen wie das Referenzertragsmodell, Ausschreibungsvolumina und Maßnahmen zur Sicherung der Akteursvielfalt, um auch Bürgerenergiegesellschaften eine Chance zu geben.
Die EU-Kommission genehmigt Fördersysteme ab 2017 nur noch, wenn sie auf transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungen basieren, weshalb Deutschland sein System anpasste.
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