Diplomarbeit, 1996
134 Seiten, Note: Sehr Gut
1. KAPITEL – EINFÜHRUNG IN DIE BIOTECHNOLOGIE
1.1 – Begriffsabgrenzung
1.2 – Geschichte der Biotechnologie
1.3 – Anwendung der Gentechnik
1.3.1 – Möglichkeiten der Gentechnik
1.3.2 – Wirtschaftliche Relevanz der Gentechnik
1.4 – Grundlagen der Biotechnologie
2. KAPITEL – GRUNDZÜGE DER GENTECHNIKREGELUNG
2.1 – Entwicklung internationaler (unverbindlicher) Gentechnikregelungen
2.2 – Das österreichische Gentechnikgesetz (GTG)
2.2.1 – Geschichte des GTG
2.2.1.1 – Gesetzgebungskompetenz, Rechtssicherheit und Abwanderungsproblematik
2.2.2 – Aufbau des GTG
2.2.3 – Allgemeines (§§ 1-4 u 100 f)
2.2.3.1 – Geltungsbereich
2.2.3.2 – Ziele des GTG
2.2.3.3 – Grundsätze des GTG
2.2.3.4 – Vollziehungskompetenz
2.2.3.5 – Kontrollrechte der Behörde
2.2.3.6 – Stand der Technik
2.2.4 – Gentechnikkommission und wissenschaftliche Ausschüsse (§§ 80-99)
2.2.5 – Arbeiten mit GVO in geschlossenen Systemen ( §§ 5- 35)
2.2.5.1 – Pflichten des Betreibers einer gentechnischen Anlage
2.2.5.2 – Klassifizierungen im GTG
2.2.5.3 – Anmeldung und Genehmigung von gentechnischen Arbeiten
2.2.5.4 – Gentechnische Anlagen
2.2.6 – Genanalyse und Gentherapie am Menschen (§§ 64-79)
2.2.6.1 – Somatische Gentherapie
2.2.6.2 – Genanalyse
2.2.7 – Exkurs: Forschungsfreiheit und Grundrechte
3. KAPITEL – FREISETZUNG UND INVERKEHRBRINGEN VON GVO
3.1 – Freisetzung von GVO (§§ 36-53)
3.1.1 – Geschichte der Freisetzung
3.1.2 – Exkurs: „Freisetzungsmoratorium“
3.1.3 – Gesetzliche Regelung der Freisetzung
3.1.3.1 – Genehmigungsverfahren
3.1.3.2 – Exkurs: Anhörung
3.1.3.3 – Stufenprinzip
3.1.3.4 – Pflichten des Antragstellers und späteren Betreibers
3.1.4 – Weitere Aspekte der Freisetzung
3.1.4.1 – Risikobeurteilung
3.1.4.2 – Überlebens- und Ausbreitungsverhalten
3.1.4.3 – Gentransfer
3.1.4.4 – Unterschiede zwischen Mikroorganismen, Pflanzen und Tieren
3.1.5 – Zusammenfassung
3.2 – Inverkehrbringen von Erzeugnissen (§§ 54-63)
3.2.1 – Gesetzliche Regelung des Inverkehrbringens
3.2.1.1 – Genehmigungsverfahren
3.2.1.2 – Verpackung und Kennzeichnung
3.2.2 – Kennzeichnungsverordnungen
3.2.2.1 – Gentechnikkennzeichnungsverordnung
3.2.2.2 – Gentechnik-Erzeugnis-Kennzeichnungsverordnung
3.2.2.3 – „Novel-Food“-Regelung
3.2.2.4 – Zulassungs- versus Kennzeichnungsregime
3.2.3 – EU-Zulassungen 1996
4. KAPITEL – HAFTPFLICHT UND PATENTIERUNG
4.1 – Haftpflicht
4.1.1 – Verschuldensabhängige Haftung
4.1.1.1 – Schutzgesetze
4.1.1.2 – Geschützte Rechtsgüter
4.1.2 – Gefährdungshaftung
4.1.2.1 – Produkthaftung
4.1.2.2 – Gesamtanalogie aus anderen Gefährdungshaftungsgesetzen
4.1.2.3 – Gefährdungshaftung für Anlagen
4.1.2.4 – Gefährdungshaftung im deutschen Gentechnikrecht
4.1.3 – Zivilrecht statt Ordnungsrecht?
4.1.4 – Resumee
4.2 – Patentierung
4.2.1 – Allgemeine Voraussetzungen
4.2.2 – Spezielle Voraussetzungen und Sittenklausel
4.2.3 – Volkswirtschaftlicher Nutzen der Patentierung
5. KAPITEL – KRITIK UND AUSBLICK
5.1 – Kritik
5.2 – Ausblick
Die Arbeit untersucht das österreichische Gentechnikgesetz (GTG) und dessen Anwendung bei der Freisetzung sowie dem Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Das primäre Ziel ist es, die rechtliche Situation unter Berücksichtigung europäischer Richtlinien und deutscher Vergleichsbestimmungen systematisch darzustellen und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Recht zu analysieren.
1.4 – Grundlagen der Biotechnologie
Das Prinzip der genetischen Veränderung, der Mutation, ist an sich nichts Widernatürliches. Mutationen kommen laufend in der Natur vor, sonst gäbe es keine Evolution. Mit der Genetik, mit der Gentechnik noch viel mehr, kann man im Gegensatz zur natürlichen Mutation die Richtung der Veränderung bestimmen und vor allem auch die Häufigkeit.
Veränderungen können sowohl bloß an den Körperzellen (somatische Zellen oder Somazellen) vorgenommen werden, was keine Auswirkungen auf die Nachkommenschaft hat, als auch an den Keimzellen, wobei diese Änderungen dann weitervererbt werden.
Die genetische Information eines Organismus (das Genom) liegt auf einer gewissen Anzahl von Chromosomen. Chromosomen bestehen vor allem aus Desoxyribonukleinsäure (DNA). Auf dem DNA-Strang eines Chromosoms liegen mehrere Gene. Gene bestehen wiederum aus Kombinationen von bestimmten Basen. Es gibt vier Basen: Adenin (A), Thymin (T), Cytosin (C) und Guanin (G), diese binden sich immer nur paarweise: A–T, T–A, C–G und G–C. Es gibt somit nur 4 Kombinationsmöglichkeiten dieser Basenpaare. Um die ca 20 existierenden Aminosäuren eindeutig codieren zu können, bedarf es also dreier Basenpaare (4³=64). Eine Vielzahl solcher Drei-Basenpaar-Verbindungen (sog Basentripletts oder Codogene) bilden ein Gen. Gene enthalten somit einen „Bauplan“ für Verbindungen von Aminosäuren und somit für alle organischen Verbindungen die der Organismus braucht, vor allem die Proteine. Diese Verbindungen werden wie gesagt aus bloß 20 verschiedenen Aminosäuren gebaut. Wichtig ist, daß der „Bauplan“ für die Aminosäuren, der genetische Code, universell ist, also für alle Organismen gilt. Dadurch ist es erst möglich, Gene in anderen Organismen zur Expression, also zum Aufbau von Proteinen, zu bringen.
1. KAPITEL – EINFÜHRUNG IN DIE BIOTECHNOLOGIE: Bietet einen Überblick über die begrifflichen Grundlagen, die historische Entwicklung der Biotechnologie sowie die Anwendungsgebiete und ökonomische Relevanz der Gentechnik.
2. KAPITEL – GRUNDZÜGE DER GENTECHNIKREGELUNG: Analysiert das österreichische Gentechnikgesetz, dessen Genese, den rechtlichen Aufbau, die Zuständigkeiten sowie die grundlegenden Prinzipien wie Vorsorge- und Stufenprinzip.
3. KAPITEL – FREISETZUNG UND INVERKEHRBRINGEN VON GVO: Behandelt die spezifischen gesetzlichen Regelungen für das Freisetzen und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen sowie die damit verbundenen Anmelde- und Genehmigungsverfahren.
4. KAPITEL – HAFTPFLICHT UND PATENTIERUNG: Erörtert die zivilrechtlichen Haftungsfragen sowie die Voraussetzungen und den Nutzen der Patentierung von biotechnologischen Erfindungen.
5. KAPITEL – KRITIK UND AUSBLICK: Fasst die Schwachstellen der aktuellen gesetzlichen Regelungen zusammen und diskutiert die zukünftigen Herausforderungen und Anpassungserfordernisse im Gentechnikrecht.
Gentechnikgesetz, GTG, GVO, Freisetzung, Inverkehrbringen, Biotechnologie, Gentechnikkommission, Risikobeurteilung, Haftpflicht, Patentierung, Rechtssicherheit, Gentechnische Anlagen, Somatische Gentherapie, Genanalyse, Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Diplomarbeit widmet sich dem Gentechnikrecht in Österreich und beleuchtet insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen für die Freisetzung und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO).
Zu den zentralen Themen gehören die regulatorischen Rahmenbedingungen des Gentechnikgesetzes (GTG), die Sicherheitsforschung, das Anmelde- und Genehmigungsmanagement sowie Haftungsfragen und Patentierungsmöglichkeiten biotechnologischer Erfindungen.
Das Ziel der Arbeit ist eine systematische Darstellung des GTG, die den Einfluß allgemeiner Regelungen auf die Gentechnik beleuchtet und die Wechselwirkungen zwischen Technik, Wirtschaft und Recht unter den damaligen Rahmenbedingungen aufzeigt.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die das österreichische GTG mit europäischen Richtlinien (S-RL, FS-RL) und dem deutschen Gentechnikrecht (GenTG) vergleicht und eine systematische Darstellung der Materie bietet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Einführung in die Biotechnologie, die Analyse des GTG-Aufbaus und der Gentechnikregelung, spezifische Verfahrensregelungen für Freisetzung und Inverkehrbringen sowie rechtliche Aspekte zur Haftung und Patentierung.
Gentechnikgesetz, GVO, Freisetzung, Inverkehrbringen, Biologische Sicherheit, Patentrecht, Haftungsrecht, Öffentlichkeitsbeteiligung und Gentechnikkommission.
Das Vorsorgeprinzip ist ein zentraler Grundsatz (§ 3 Z 1), der festlegt, dass Arbeiten mit und Freisetzungen von GVO nur zulässig sind, wenn keine nachteiligen Folgen für die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu erwarten sind.
Es gibt kein spezifisches Regime für gentechnische Anlagen. Ihre Genehmigung erfolgt primär nach anderen Regelungen (z.B. Gewerbeordnung), wobei das GTG eine indirekte Kontrolle durch die Verknüpfung mit der Sicherheit gentechnischer Arbeiten ausübt.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

