Bachelorarbeit, 2015
48 Seiten
1. Einleitung
2. Begriffsklärungen
2.1 Jazz
2.2 Weimarer Republik
2.3 Nationalsozialismus und Drittes Reich
3. Jazz in der Weimarer Republik
3.1 Verbreitung und Rezeption des Jazz‘
3.2 Musikbolschewismus beginnende Politisierung des Jazz‘
3.3 Jazz zum Zeitpunkt des Machtwechsels
4. Jazz im Dritten Reich
4.1 Das Fallbeispiel des Saxophons
4.2 Musikpolitik im Dritten Reich
4.2.1 Reichsmusikkammer
4.3 Jazz in den Medien des Dritten Reichs
4.3.1 Rundfunk
4.3.1.1 Rundfunkpolitik
4.3.1.2 Charlie and his Orchestra
4.3.2 Schallplatte
4.4 Jazz im nationalsozialistischen Lagersystem
5. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht den Widerspruch zwischen der rassistisch motivierten Ablehnung des Jazz durch das nationalsozialistische Regime und dessen tatsächlicher Entwicklung sowie Duldung in Deutschland. Ziel ist es, die Ursprünge und Erscheinungsformen dieser Ambivalenz durch eine Analyse der Musikpolitik, der medialen Darstellung und der Situation in Konzentrationslagern nachzuvollziehen.
4.1 Das Fallbeispiel des Saxophons
Das Saxophon galt bereits in der Weimarer Republik und auch im Dritten Reich als typisches Jazzinstrument. Die politisch motivierte Bewertung dieses Instruments gibt Aufschluss über die Wechselhaftigkeit der Nationalsozialisten im Umgang mit dem Genre. Das Saxophon, als Symbol für den Jazz, war bereits in der Weimarer Republik heftigen Polemiken durch die Musikpresse ausgesetzt und wurde von rechtsorientierten Kräften mit sexueller Besessenheit und anderen negativen Konnotationen in Verbindung gebracht. Dennoch scheint die dezidierte Hervorhebung des Saxophons als typisches Jazzinstrument fraglich, da Tonaufnahmen aus der Weimarer Republik belegen, dass Trompeten und Posaunen weit häufiger als Soloinstrument in Jazzstücken zu hören waren. Das Saxophonspiel wurde von deutschen Jazzmusikern erst in den 20er Jahren erlernt und ist auf Grund dessen im internationalen Vergleich als qualitativ unterdurchschnittlich einzustufen. Das erklärt möglicherweise warum sich in einigen Kreisen bereits früh eine Aversion gegen dieses Instrument herausbildete.
Auch nach dem Machtwechsel wurden die Diffamierungen gegen das Saxophon und gegen den Jazz von Seiten der nationalsozialistischen Führung intensiviert. Auf Grund zahlreicher diffamierender Artikel in der Musikpresse, die das Saxophon als Ausdruck von minderwertiger und bolschewistischer Musik werteten, verkauften zahlreiche Musiker das Instrument. Auch aus den Militärkapellen von Heer und Marine wurde das Saxophon verbannt. Dies führte dazu, dass eine ganze Sparte der deutschen Instrumentenfabrikation in Absatzschwierigkeiten geriet. Das Reichswirtschaftsministerium sah sich durch diese ökonomischen Einbußen in der Instrumentenfabrikation und im Verkauf dazu gezwungen, regulierend einzugreifen. So wurde in der Fachpresse der Artikel Zur Ehrenrettung des Saxophons veröffentlicht, der den wirtschaftlichen Schaden einzudämmen versuchte. Darin hieß es:
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des ambivalenten Verhältnisses der Nationalsozialisten zum Jazz ein, der ideologisch als "undeutsch" diffamiert, praktisch aber nicht vollständig unterdrückt wurde.
2. Begriffsklärungen: Dieses Kapitel definiert Jazz als komplexes Genre und erläutert die historischen Kontexte der Weimarer Republik sowie den Aufstieg des Nationalsozialismus.
3. Jazz in der Weimarer Republik: Es wird die Etablierung des Jazz als Modemusik und kulturelles Symbol der Modernität in den 1920er Jahren beschrieben, ebenso wie die beginnende Politisierung durch rechtskonservative Kreise.
4. Jazz im Dritten Reich: Der Hauptteil analysiert die inkonsequente Musikpolitik des NS-Regimes, die Rolle der Reichsmusikkammer, die mediale Überwachung und das paradoxe Dasein des Jazz in Konzentrationslagern.
5. Fazit: Das Fazit stellt zusammenfassend fest, dass der Jazz aufgrund wirtschaftlicher und propagandistischer Interessen trotz ideologischer Ablehnung nie vollständig ausgerottet wurde.
Jazz, Nationalsozialismus, Musikpolitik, Reichsmusikkammer, Weimarer Republik, Saxophon, Musikbolschewismus, Propaganda, Rundfunk, Schallplatte, Konzentrationslager, Swing, Diffamierung, Duldung, Kulturwissenschaften
Die Arbeit untersucht das ambivalente Verhältnis der Nationalsozialisten zur Jazzmusik. Sie beleuchtet, warum der Jazz ideologisch bekämpft, praktisch jedoch oft geduldet oder sogar für Propagandazwecke genutzt wurde.
Die zentralen Themen umfassen die Musikpolitik im "Dritten Reich", die mediale Kontrolle durch Rundfunk und Schallplattenindustrie sowie die paradoxe Existenz von Jazzformationen in Konzentrationslagern.
Ziel ist es, den Ursprung und die Erscheinungsformen der Ambivalenz zwischen der rassistischen Ablehnung des Genres und dem tatsächlichen Handeln des Regimes aufzuzeigen.
Die Arbeit nutzt eine kulturwissenschaftliche Analyse, bei der historische Quellen, Presseberichte und Fachliteratur zur Jazzgeschichte herangezogen werden, um Widersprüche zwischen Ideologie und Praxis zu identifizieren.
Der Hauptteil behandelt die Rolle der Reichsmusikkammer, die Zensurmaßnahmen im Rundfunk, das Beispiel des Saxophons als "verpöntes" Instrument und die Nutzung von Jazz im Auslandsrundfunk.
Wichtige Begriffe sind Musikpolitik, Ideologie, Propaganda, Gleichschaltung, Jazz-Duldung, Reichsmusikkammer und Widerstand.
Das Saxophon wurde als Symbol für den Jazz und als Ausdruck "minderwertiger" Musik diffamiert, da es jedoch ein deutsches Patent war und die Instrumentenindustrie unter Einbußen litt, musste das Regime seine Haltung teils korrigieren.
Es handelt sich um ein paradoxes Phänomen: Während der Jazz in der Öffentlichkeit als "entartet" galt, duldeten oder erzwangen Aufseher in Lagern wie Theresienstadt oder Auschwitz Jazzaufführungen, um die menschenunwürdigen Bedingungen zu kaschieren.
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