Diplomarbeit, 2005
119 Seiten, Note: 2,0
I. Einleitung
II. Wirtschaftsjuristische Beratung
A Der wirtschaftsjuristische Beratungsmarkt
1. Abgrenzung von Selbständigen und Abhängigen
2. Die Märkte für Rechts- und Wirtschaftsberatung
a.) Der Rechtsberatungsmarkt
i. Der Rechtsanwalt
ii. Der Patentanwalt
iii. Der Notar
b.) Der Wirtschaftsberatungsmarkt
i. Der Wirtschaftsprüfer und der vereidigte Buchprüfer
ii. Der Steuerberater
iii. Der Unternehmensberater
3. Fazit
B Selbständige Beratung von Wirtschaftsjuristen
1. Der Wirtschaftsjurist
a.) Ausbildungswege zum Wirtschaftsjuristen
i. Juristisches Studium
ii. Wirtschaftswissenschaftliches Studium
iii. Die Verbindung beider Studienwege
b.) Der Diplom-Wirtschaftsjurist (FH)
2. Abhängige Beschäftigungsmöglichkeiten für Wirtschaftsjuristen
a.) Im erwerbswirtschaftlichen Unternehmen
b.) In Kammern, Verbänden und Organisationen
c.) Abhängige Beschäftigung von Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH)
3. Selbständige Tätigkeit des Wirtschaftsjuristen
a.) Besondere Situation von Unternehmensberatern
b.) Zum Konfliktpotential mit dem RBerG
c.) Aufbau und Wirkung des RBerG
d.) Selbständige Beratung von Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH)
4. Gemeinsame Ausübungsformen selbständig beratender Tätigkeit
a.) Berufsausübungsgesellschaften
i. Gesellschaft bürgerlichen Rechts
ii. Interprofessionelle Sozietät
iii. Vorschriften des StBerG und der WPO
iv. Die Partnergesellschaft
v. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
vi. AG, KGaA, Genossenschaft
vii. Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
b.) Kooperationen
i. Bürogemeinschaft
ii. Sonstige Kooperationen
5. Fazit
C Besonderheiten des RBerG
1. Schutzzwecke des RBerG
a.) Verbraucherschutz
b.) Verbraucherschutz im deutschen Recht
c.) Leitbilder des Verbraucherschutzes
d.) Verbraucherschutz beim RBerG
e.) Schutz vor unqualifiziertem Rechtsrat
f.) Zwischenfazit
2. Ausnahmetatbestände des RBerG
a.) Ausnahmen des Art. 1 § 3 RBerG
b.) Ausnahmen des Art. 1 § 5 RBerG
c.) Wirtschaftsjuristische Beratung und das RBerG
d.) Einschränkungen wirtschaftsjuristischer Beratung
III. Änderung des RBerG
A Verfassungsmäßigkeit des RBerG
1. RBerG und europäisches Gemeinschaftsrecht
2. Primäres Gemeinschaftsrecht
3. Die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG)
4. RBerG und sekundäres Gemeinschaftsrecht
5. Zwischenfazit
6. Vereinbarkeit des RBerG mit dem Grundgesetz
a.) Vereinbarkeit mit Art. 2 GG
b.) Vereinbarkeit mit Art. 5 GG
c.) Vereinbarkeit mit Art. 12 I GG
i. Zur Berufswahl
ii. Zur Berufsausübung
iii. Zwischenfazit
B Notwendigkeit einer Novellierung des RBerG
1. Repräsentative Studie
2. Unabhängige Studie
3. Aktuelle Notwendigkeiten für eine Novellierung des RBerG
C Einfluss von Interessenverbänden auf die Novellierung
1. Einfluss
2. Politische Legitimation von Einflussnahme
3. Möglichkeiten der Einflussnahme
4. Einflussnahme bei der Reform des RBerG
5. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
6. Einflussnahme durch BRAK und DAV
a.) Einflussnahme durch die BRAK
b.) Einflussnahme durch den DAV
7. Zwischenfazit
8. Vergleich der Gesetzesentwürfe zur Änderung des RBerG
a.) Vorschlag des DAV zur Reform des RBerG
b.) Synopse der Gesetzesentwürfe der BRAK und des BMJ
9. Zwischenfazit
IV. Resümee
Die Arbeit analysiert die Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen für eine selbständige wirtschaftsjuristische Beratung, insbesondere durch Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH). Dabei liegt ein zentraler Fokus auf der Vereinbarkeit dieser Tätigkeit mit den bestehenden Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Novellierung angesichts eines sich wandelnden Beratungsmarktes.
Besondere Situation von Unternehmensberatern
Bei einer selbständigen Tätigkeit als Unternehmensberater findet sich vor allem auf dem Gebiet der Vertragsgestaltungen erhebliches Konfliktpotential. An dieser Stelle wird eines ganz deutlich: Nicht jeder, der es kann, darf es auch, vielmehr steht das ´Dürfen´ über dem ´Können´. Vertragsgestaltungen durch externe Berater werden von Unternehmen unterschiedlichster Größenordnung, Tätigkeitsgebieten und auch Stellungen am Markt nachgefragt. Firmen, welche keinen Syndikus beschäftigen, haben die Optionen, zum einen auf Anwälte oder Anwaltskanzleien mit Spezialisierung im Wirtschaftsrecht zurückzugreifen, oder aber das anstehende Problem mit dem ans Unternehmen gebundenen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu besprechen.
I. Einleitung: Die Einleitung skizziert die Problematik zunehmender gesetzlicher Regelungsdichte für mittelständische Unternehmen und führt den Studiengang Wirtschaftsrecht (FH) als Antwort auf den Bedarf nach interdisziplinärer Beratung ein.
II. Wirtschaftsjuristische Beratung: Dieses Kapitel erläutert die bestehenden Märkte für Rechts- und Wirtschaftsberatung, definiert den Wirtschaftsjuristen und beleuchtet die rechtlichen Hürden der selbständigen Beratung unter dem geltenden RBerG.
III. Änderung des RBerG: Hier werden die Verfassungsmäßigkeit des bestehenden Gesetzes geprüft, die Notwendigkeit einer Novellierung diskutiert und die verschiedenen Einflussnahmen von Interessenverbänden auf den Gesetzgebungsprozess analysiert.
IV. Resümee: Das Resümee fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass eine marktgerechte Ausübung wirtschaftsjuristischer Beratung de lege ferenda zwar möglich wird, jedoch weiterhin eine enge Kooperation mit zugelassenen Rechtsanwälten erfordert.
Rechtsberatungsgesetz, Wirtschaftsjurist, Diplom-Wirtschaftsjurist, Unternehmensberatung, Rechtsberatungsmonopol, RBerG, Verbraucherschutz, Rechtsbesorgung, Gesetzgebungsverfahren, Anwaltschaft, Interessensverbände, Novellierung, Interdisziplinarität, Vertragsgestaltung, Rechtsanwaltskammer
Die Diplomarbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit und den praktischen Möglichkeiten einer selbständigen wirtschaftsjuristischen Beratung in Deutschland im Kontext des geltenden Rechtsberatungsgesetzes (RBerG).
Zu den zentralen Themen zählen die Abgrenzung von Rechts- und Wirtschaftsberatung, das Berufsbild des Wirtschaftsjuristen (insbesondere des Absolventen der Fachhochschule), die Schutzzwecke des RBerG sowie die politische Einflussnahme bei Gesetzesreformen.
Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen der selbständigen wirtschaftsjuristischen Beratung aufzuzeigen und insbesondere die Rolle der Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH) im aktuellen sowie zukünftigen Rechtsgefüge darzustellen.
Der Autor führt eine tiefgehende Literaturanalyse sowie eine Synopse verschiedener Gesetzesentwürfe durch und bewertet die aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und verfassungsrechtlichen Maßstäben.
Im Hauptteil werden zunächst die klassischen Märkte vorgestellt, dann die Qualifikationswege von Wirtschaftsjuristen dargelegt, gefolgt von einer detaillierten Analyse der rechtlichen Konfliktpotentiale bei selbständiger Beratung und einer Untersuchung des Einflusses von Verbänden auf die RBerG-Novellierung.
Wirtschaftsjurist, Rechtsberatungsgesetz (RBerG), Unternehmensberatung, Rechtsbesorgung, Anwaltsmonopol und Verbraucherschutz.
Das Konfliktpotential entsteht, da Unternehmensberater bei ihrer Arbeit, etwa bei Vertragsgestaltungen, oft in den gesetzlich vorbehaltenen Bereich der Rechtsberatung vordringen, was das Spannungsfeld zwischen dem faktischen „Können“ und dem rechtlichen „Dürfen“ aufzeigt.
Eine Novellierung wird als zwingend notwendig erachtet, da das bestehende Gesetz als veraltet und unübersichtlich eingestuft wird und in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft den Bedarf an interdisziplinärer Beratung faktisch nicht mehr adäquat abbilden kann.
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