Masterarbeit, 2015
74 Seiten, Note: 2,3
1 Die Maßregel Führungsaufsicht - Arbeiten im multiprofessionellen Team unter besonderer Berücksichtigung der Unterstützung durch die Polizei
1.1 Was ist ein multiprofessionelles Team im Rahmen der Führungsaufsicht und, gehört die Polizei dazu?
1.2 Von der Polizeiaufsicht zur Führungsaufsicht
2 Rückfallgefährdete Sexual - und Gewaltstraftäter Risikotäter
2.1 Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei - die Entstehung von HEADS
2.2 Was ist HEADS?
3 Planung der Befragung - Organisation der Durchführung
3.1 Erarbeitung des Forschungsvorhabens
3.2 Zielgruppendefinition, Entscheidung für die Erhebungsmethodik.
3.3 Entwicklung des Erhebungsinstrumentes
3.4 Zusammenstellung der Stichprobe
4 Auswertung und Analyse des Datenmaterials
4.1 Berlin - Auswertung und Analyse der Daten
4.1.1 Einleitende Auswertung
4.1.2 Informationen zur Anzahl der Überwachten
4.1.3 Auswertung zur Informationsweitergabe
4.1.4 Auswertung der Kontaktaufnahme zu den überwachten Probanden
4.1.5 Auswertung der Frage zum Umgang mit Weisungsverstößen
4.1.6 Auswertung der Fragen zum landeseigenen Überwachungskonzept bzw. der Verwaltungsvorschrift
4.1.7 Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Bewährungshilfe
4.1.8 Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Führungsaufsichtsstelle
4.1.9 Auswertung der Fragen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht
4.1.10 Auswertung der Fragen zur Sanktionsmöglichkeit des § 145a StGB
4.2 Mecklenburg-Vorpommern – Auswertung und Analyse der Daten
4.2.1 Einleitende Auswertung
4.2.2 Informationen zur Anzahl der Überwachten
4.2.3 Auswertung zur Informationsweitergabe
4.2.4 Auswertung der Kontaktaufnahme zu den überwachten Probanden
4.2.5 Auswertung der Frage zum Umgang mit Weisungsverstößen
4.2.6 Auswertung der Fragen zum landeseigenen Überwachungskonzept bzw. der Verwaltungsvorschrift
4.2.7 Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Bewährungshilfe
4.2.8 Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Führungsaufsichtsstelle
4.2.9 Auswertung der Fragen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht
4.2.10 Auswertung der Fragen zur Sanktionsmöglichkeit des § 145a StGB
4.3 Thüringen – Auswertung und Analyse der Daten
4.3.1 Einleitende Auswertung
4.3.2 Informationen zur Anzahl der Überwachten
4.3.3 Auswertung zur Informationsweitergabe
4.3.4 Auswertung der Kontaktaufnahme zu den überwachten Probanden
4.3.5 Auswertung der Frage zum Umgang mit Weisungsverstößen
4.3.6 Auswertung der Fragen zum landeseigenen Überwachungskonzept bzw. der Verwaltungsvorschrift
4.3.7 Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Bewährungshilfe
4.3.8 Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Führungsaufsichtsstelle
4.3.9 Auswertung der Fragen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht
4.3.10 Auswertung der Fragen zur Sanktionsmöglichkeit des § 145a StGB
4.4 Zusammenfassung der Ergebnisse aus den anderen teilnehmenden Bundesländern
4.4.1 Einleitende Auswertung
4.4.2 Informationen zur Anzahl der überwachten Probanden
4.4.3 Auswertung zur Informationsweitergabe
4.4.4 Auswertung der Kontaktaufnahme zu den überwachten Probanden
4.4.5 Auswertung der Frage zum Umgang mit Weisungsverstößen
4.4.6 Auswertung der Fragen zum landeseigenen Überwachungskonzept bzw. der Verwaltungsvorschrift
4.4.7 Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Bewährungshilfe
4.4.8 Auswertung der Fragen zur Zufriedenheit mit der Führungsaufsichtsstelle
4.4.9 Auswertung der Fragen zur Ausgestaltung der Führungsaufsicht
4.4.10 Auswertung der Fragen zur Sanktionsmöglichkeit des § 145a StGB
5 Zusammenfassung der Ergebnisse
5.1 Organisation der Polizei im Rahmen der Überwachungstätigkeit
5.2 Informationen durch INPOL
5.3 Kontaktaufnahme zu überwachten Probanden
5.4 Umgang mit Weisungsverstößen
5.5 Einschätzungen zum landeseigenen Überwachungskonzept
5.6 Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe und Aufsichtsstelle
5.7 Einschätzung der gesetzlichen Vorschriften zur Führungsaufsicht
5.8 Sanktionsmöglichkeiten des § 145a StGB
6 Zusammenfassung und Ausblick
Die Masterarbeit untersucht den aktuellen Status quo der Kooperation zwischen Polizei, Führungsaufsichtsstelle und Bewährungshilfe bei der Überwachung rückfallgefährdeter Sexual- und Gewaltstraftäter. Ziel ist es, die Rolle der Polizei in diesem multiprofessionellen Team zu bewerten und Ansätze zur Optimierung der Zusammenarbeit sowie der Handhabung gesetzlicher Vorschriften zu identifizieren.
1 Die Maßregel Führungsaufsicht - Arbeiten im multiprofessionellen Team unter besonderer Berücksichtigung der Unterstützung durch die Polizei
Die nicht freiheitsentziehende Maßregel der Führungsaufsicht verfolgt das Ziel, verurteilte Straftäterinnen und Straftäter, i. d. R. nach Vollverbüßung einer entsprechenden Haftstrafe bzw. nach Erledigung oder im Rahmen einer zur Bewährung ausgesetzten freiheitsentziehenden Maßregel, durch Hilfe und Unterstützung, aber auch mittels Kontrolle des Verhaltens und gerichtlicher Weisungen, von weiteren Straftaten abzuhalten.
Um dieses - zugegebenermaßen - hochgesteckte Ziel zu erreichen, wurde die Arbeit im Rahmen der Führungsaufsicht, aber auch der Bewährungshilfe, in den letzten Jahren auf immer mehr Schultern verteilt. Im Zuge der Reform der Führungsaufsicht im Jahr 2007 wurden zunächst auf Bundesebene die Forensischen Ambulanzen mit strafbewehrten Vorstellungsweisungen einbezogen, durch die Einführung einschlägiger Verwaltungsvorschriften wurde sodann auf Länderebene die Zusammenarbeit mit der Polizei intensiviert. In allen Bundesländern wurden Konzepte zum Umgang mit besonders gefährlichen und rückfallgefährdeten Sexual- bzw. auch Gewaltstraftätern erarbeitet und eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Polizei im Grunde genommen „über Nacht“ ein wichtiger Ansprechpartner für die Bewährungshilfe und die Führungsaufsichtsstellen. Vor diesem Hintergrund ist mit dieser Arbeit beabsichtigt, den Status quo der Kooperation zu eruieren und zu bewerten.
Im Rahmen einer Befragung konnte ein Großteil der Bundesländer zur Teilnahme an der Evaluation gewonnen werden. Die Befragung diente dem Ziel, zum einen den Stand der Kooperation von Polizei, Führungsaufsichtsstelle und Bewährungshilfe in der Bundesrepublik Deutschland darzustellen, zum anderen sollte sie im besten Fall Ansätze zur Verbesserung der Zusammenarbeit aller Beteiligten liefern.
Im Ergebnis der Befragung, dies kann bereits vorweg genommen werden, ist die Polizei ein sehr gefragter Partner, wenn es um die Kontrolle der Weisungen zur Führungsaufsicht im Sinne der Gefahrenabwehr und zu Präventionszwecken geht. Ob die Polizei mit dieser Einordnung ebenfalls mitgehen kann, oder ob sich aus ihrer Sicht noch Verbesserungsbedarf ergibt, werde ich im Folgenden versuchen aufzudecken.
1 Die Maßregel Führungsaufsicht - Arbeiten im multiprofessionellen Team unter besonderer Berücksichtigung der Unterstützung durch die Polizei: Einführung in das Thema und die Zielsetzung der Arbeit sowie die historische Entwicklung der Führungsaufsicht.
2 Rückfallgefährdete Sexual - und Gewaltstraftäter Risikotäter: Analyse der Risikotäter-Definition und Vorstellung des HEADS-Konzepts als Beispiel für die polizeiliche Zusammenarbeit.
3 Planung der Befragung - Organisation der Durchführung: Darstellung der methodischen Vorgehensweise, der Fragebogenentwicklung und der Auswahl der Stichprobe.
4 Auswertung und Analyse des Datenmaterials: Detaillierte Darstellung der empirischen Ergebnisse, unterteilt nach den einzelnen Bundesländern und deren spezifischen Verwaltungsvorschriften.
5 Zusammenfassung der Ergebnisse: Synthese der Untersuchungsergebnisse hinsichtlich Organisation, Informationsfluss, Umgang mit Weisungsverstößen und Zusammenarbeit.
6 Zusammenfassung und Ausblick: Abschließende Betrachtung der Entwicklung der Führungsaufsicht und Ausblick auf zukünftige Herausforderungen.
Führungsaufsicht, Polizei, Bewährungshilfe, rückfallgefährdete Straftäter, multiprofessionelles Team, Verwaltungsvorschriften, HEADS, SPREE, Weisungsverstoß, § 145a StGB, Datenaustausch, Resozialisierung, Risikomanagement, Kriminologie, Gefahrenabwehr.
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle der Polizei innerhalb des multiprofessionellen Teams der Führungsaufsicht und untersucht, wie die Zusammenarbeit mit Bewährungshilfe und Aufsichtsstellen bei der Überwachung rückfallgefährdeter Straftäter gestaltet ist.
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Führungsaufsicht, die unterschiedlichen Überwachungskonzepte in den deutschen Bundesländern, der Informationsfluss (insbesondere via INPOL) und die Sanktionierung von Weisungsverstößen.
Das Hauptziel ist die Evaluation des aktuellen Stands der Kooperation zwischen den verschiedenen beteiligten Institutionen, um daraus Ansätze zur Verbesserung der Zusammenarbeit abzuleiten.
Die Arbeit verwendet eine quantitative empirische Sozialforschung mittels einer bundesweiten Befragung von Polizeibeamten anhand eines standardisierten schriftlichen Fragebogens.
Im Hauptteil erfolgt eine detaillierte Auswertung der empirischen Daten, gegliedert nach Bundesländern, sowie eine zusammenfassende Analyse der polizeilichen Organisation, der Informationsweitergabe und der Einschätzungen zu gesetzlichen Regelungen.
Die wichtigsten Schlagworte sind Führungsaufsicht, Polizei, Bewährungshilfe, rückfallgefährdete Straftäter, Verwaltungsvorschriften, § 145a StGB und Resozialisierung.
INPOL dient als zentrales Informationssystem, dessen Informationen von den Befragten grundsätzlich als hilfreich eingestuft werden, wobei jedoch der Wunsch nach höherer Aktualität der Einträge und stärkerer Vernetzung besteht.
Die Befragten halten diese Sanktionsmöglichkeit für sinnvoll und notwendig, kritisieren jedoch die teilweise inkonsequente Umsetzung sowie die hohen Hürden für eine erfolgreiche Verurteilung.
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