Masterarbeit, 2016
89 Seiten, Note: 1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Forschungsfragen
1.4 Methodische Vorgehensweise
1.5 Aufbau der Arbeit, Vorgehensweise in der Literaturrecherche
2 Begriffsabgrenzungen und –definitionen
2.1 Bilanzrichtlinie
2.2 Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014)
2.3 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
2.4 Einheitsbilanz
2.5 Erfüllungsbetrag
2.6 Jahresabschlussanalyse
3 Darlegung der bestehenden Literatur inkl. kritischer Reflexion der Literatur (Autor/Innenvergleich)
3.1 Bilanzrichtlinie und Hintergrund
3.2 Erhöhung der Schwellenwerte
3.3 Änderungen zur Modernisierung und internationalen Vergleichbarkeit
3.3.1 Erweiterung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
3.3.2 Neue Definitionen durch das RÄG 2014
3.3.3 Einheitliche Definition von Umsatzerlösen in Europa
3.3.4 Beseitigung von international nicht üblichen Posten
3.3.5 Latente Steuern
3.3.6 Wesentliche Ausweisänderungen in der Bilanz und GuV
3.4 Änderungen, die das Ziel „Einheitsbilanz“ verfolgen
3.4.1 Disagio
3.4.2 Abschreibungsdauer des Geschäfts-/Firmenwertes
3.4.3 Rückstellungsbewertung
3.4.4 Mindestansatz bei den Herstellungskosten
3.4.5 Verpflichtung zur Zuschreibung
4 Beantwortung der theoretischen Subforschungsfragen
4.1 Welche Maßnahmen wurden mit dem RÄG 2014 gesetzt, um die internationale Vergleichbarkeit zu verbessern?
4.2 Wie wurde das Ziel der „Einheitsbilanz“ mit dem RÄG 2014 umgesetzt?
5 Erhebung und Auswertung der empirischen Ergebnisse
5.1 Forschungsdesign
5.2 Datenerhebung
5.3 Datenauswertung
5.4 Interpretation der Interviews
5.4.1 Kategorie I: Einfluss neuer Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
5.4.2 Kategorie II: Ermessensspielräume und Wirkungen auf die Jahresabschlussanalyse
5.4.3 Kategorie III: Internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse
5.4.4 Kategorie VI: Ergibt künftig Informationsgewinn/-verlust
5.4.5 Kategorie V: Auswirkungen auf die Mehr-Weniger-Rechnung
5.4.6 Kategorie VI: Herausforderungen in der Umsetzung der Reform
6 Beantwortung der empirischen Subforschungsfragen
6.1 Welche Konsequenzen hat das RÄG 2014 auf bilanzierende Unternehmen?
6.2 Welche Auswirkungen im Sinne von Informationsgewinn oder –verlust hat das RÄG 2014 auf Bilanzadressat/innen?
7 Conclusio und Ausblick
7.1 Beantwortung der Hauptforschungsfrage
7.2 Diskussion und Ausblick
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) auf österreichische bilanzierende Unternehmen und Bilanzadressaten. Das Hauptziel besteht darin, die Modernisierung des Bilanzrechts sowie die stärkere Annäherung der Unternehmensbilanz an die Steuerbilanz („Einheitsbilanz“) zu analysieren und mittels Experteninterviews deren praktische Konsequenzen sowie Auswirkungen auf die Informationsfunktion des Jahresabschlusses aufzuzeigen.
1.1 Problemstellung
Am 12. Juni 2013 wurde die europäische Bilanzrichtlinie 2013/34//EU vom EU-Parlament verabschiedet. Die Bilanzrichtlinie richtet sich vorrangig an mittelständische Unternehmen, die ihren Abschluss nach nationalen Regeln erstellen müssen. Ein wesentliches Ziel der Richtlinie besteht in der weitgehenden Vereinheitlichung der Bilanzierungsregelungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen im Mittelstand. Mit dieser Absicht soll die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes weiter verwirklicht und die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen in der EU gefördert werden. Ein weiteres zentrales Ziel besteht in der Entlastung kleiner und mittelgroßer Unternehmen von Verwaltungskosten im Rahmen der Jahresabschlusserstellung (vgl. Sekanina 2014, S. 65).
Die Realisierung der Bilanzrichtlinie erfolgt in Österreich im Rahmen des Rechnungslegungs-Änderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) (vgl. Egger, Samer und Bertl 2015, S. 13). Die Zielsetzung des RÄG 2014 sieht, gleichermaßen wie die Bilanzrichtlinie, nicht nur eine Förderung des europaweiten Vergleiches von Jahres- und Konzernabschlüssen, sondern auch eine Verbesserung der Aussagekraft der Jahresabschlüsse vor. Gleichzeitig wird über eine Angleichung der unternehmensrechtlichen Bilanz an die Steuerbilanz auch das Ziel einer Einheitsbilanz zwischen UGB und EStG verfolgt (Bertl, UGB zwischen IFRS und Bilanzrichtlinie 2015, S. 15).
Das RÄG 2014 ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen. Diese Problemstellung wurde gewählt, da es noch wenige Aussagen über die Effekte der Neugestaltungen in der Literatur gibt. Die konkreten Auswirkungen, wie beispielsweise Unschärfen in der Kennzahlenanalyse, aufgrund geänderter Rahmenbedingungen, oder die Beseitigung bilanzpolitischer Gestaltungsspielräume durch den Entfall des getrennten Ausweises außerordentlicher Aufwendungen und Erträge vom Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, werden mittels qualitativen Interviews mit erfahrenen Bilanzersteller/innen und Adressat/innen im empirischen Teil erforscht.
1 Einleitung: Die Einleitung begründet die Wahl des RÄG 2014 als Forschungsthema, definiert die Ziele Modernisierung und Einheitsbilanz und stellt die Forschungsfragen sowie die methodische Vorgehensweise vor.
2 Begriffsabgrenzungen und –definitionen: In diesem Kapitel werden grundlegende Termini wie Bilanzrichtlinie, RÄG 2014, GoB, Einheitsbilanz, Erfüllungsbetrag und Jahresabschlussanalyse theoretisch erläutert.
3 Darlegung der bestehenden Literatur inkl. kritischer Reflexion der Literatur (Autor/Innenvergleich): Dieser Teil analysiert die wichtigsten Änderungen des RÄG 2014 (u.a. Schwellenwerte, Umsatzerlöse, latente Steuern, Herstellungskosten) und ordnet diese im Kontext aktueller wissenschaftlicher Fachliteratur ein.
4 Beantwortung der theoretischen Subforschungsfragen: Hier erfolgt die Beantwortung der theoretischen Fragen zur Verbesserung der internationalen Vergleichbarkeit und zur Umsetzung des Ziels der Einheitsbilanz auf Basis der vorherigen Literaturanalyse.
5 Erhebung und Auswertung der empirischen Ergebnisse: Dieses Kapitel beschreibt das Forschungsdesign und die qualitative Methode der Experteninterviews nach Mayring sowie die Kategorienbildung für die Interpretation.
6 Beantwortung der empirischen Subforschungsfragen: Basierend auf der Auswertung der Interviews werden die Auswirkungen des RÄG 2014 auf bilanzierende Unternehmen und Bilanzadressaten in Bezug auf Informationsgehalt und Konsequenzen beantwortet.
7 Conclusio und Ausblick: Die Arbeit schließt mit der Beantwortung der Hauptforschungsfrage sowie einer kritischen Diskussion der Ergebnisse und einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
RÄG 2014, Bilanzrichtlinie, Jahresabschluss, Einheitsbilanz, Unternehmensgesetzbuch, Bilanzanalyse, latente Steuern, Herstellungskosten, Experteninterviews, Rechnungslegung, Informationsgehalt, internationale Vergleichbarkeit, Wahlrechte, Umsatzrentabilität, qualitative Inhaltsanalyse.
Die Arbeit behandelt die durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) ausgelösten Veränderungen in der österreichischen Rechnungslegung und deren Auswirkungen auf die Jahresabschlusspraxis.
Im Mittelpunkt stehen die Modernisierung des Bilanzrechts, die internationale Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen sowie die Annäherung der Unternehmensbilanz an die Steuerbilanz.
Die Hauptforschungsfrage analysiert, wie sich das RÄG 2014 konkret auf Bilanzersteller und relevante Stakeholder auswirkt und ob die Reform zu einem Informationsgewinn oder -verlust führt.
Die empirische Untersuchung stützt sich auf eine qualitative Methode, bei der problemzentrierte Experteninterviews geführt und mittels der Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet wurden.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Literaturanalyse zu den Neuregelungen und einen empirischen Teil, der Expertenmeinungen zu Themen wie Ermessensspielräume, Kennzahlenveränderungen und Umsetzungsherausforderungen präsentiert.
Wichtige Begriffe sind RÄG 2014, Bilanzrichtlinie, Einheitsbilanz, Jahresabschlussanalyse, latente Steuern, Herstellungskosten und Informationsfunktion.
Die Ausweitung des Begriffs führt tendenziell zu höheren ausgewiesenen Umsatzerlösen, was wiederum Auswirkungen auf die Einordnung in Größenklassen und somit auf Prüfungspflichten haben kann.
Experten sehen darin eine Erhöhung der Komplexität und einen deutlichen Mehraufwand bei der Berechnung, wobei dies insbesondere für Unternehmen in Krisenzeiten ein kritisches Thema bei der Abschlussprüfung darstellt.
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