Bachelorarbeit, 2016
43 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Versuch einer Begriffsabgrenzung
2.1 Das Lernen: eine definitorische Annäherung
2.2 Das erste Lernfeld: das formale Lernen
2.3 Das zwei Lernfeld: das non-formale Lernen
2.4 Das dritte Lernfeld: das informelle Lernen
2.5 Die Bedeutung der Lernfelder
3 Dimensionen des informellen Lernens
3.1 Die erste Dimension: das Erfahrungslernen
3.2 Die zweite Dimension: das implizite Lernen
3.3 Die dritte Dimension: das selbstgesteuerte Lernen
3.4 Informelles Lernen im Arbeitsprozess
4 Exkurs: Die europäische Berufsbildungspolitik
5 Das informelle Lernen in der Berufsausbildung
5.1 Das duale Berufsausbildungssystem: ein Überblick
5.1.1 Gesetzliche Grundlagen des dualen Ausbildungssystems
5.1.2 Die Zuständigkeiten im dualen Ausbildungssystem
5.1.3 Die Expertenprüfung als informelles Qualifizierungsverfahren
5.2 Die Lernfelder im dualen System
5.2.1 Die formale und informelle Qualifizierung im Berufsbildungssystem
5.2.2 Reformansätze und bildungspolitische Maßnahmen
6 Fazit
Die Arbeit untersucht die Rolle des informellen Lernens innerhalb des dualen Ausbildungssystems in Deutschland im Kontext europäischer Bildungsreformen und analysiert die Möglichkeiten sowie Defizite bei der Anerkennung und Validierung informell erworbener Kompetenzen.
3.1 Die erste Dimension: das Erfahrungslernen
Über Jahre hinweg wurde dem Erfahrungslernen im beruflichen Alltag und in der dualen Ausbildung nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Erst durch den Input der Europäischen Kommission und der Debatte zum lebenslangen Lernen trat diese Dimension zunehmend in den Fokus. (vgl. Dybowski 1999, S. 17)
Insbesondere im angelsächsischen Raum werden die Termini Erfahrungslernen und informelles Lernen oftmals gleichgesetzt, weshalb eine eindeutige Definition nur sehr schwer möglich ist. Grundsätzlich aber spricht man dann vom Erfahrungslernen, wenn sogenannte „Primärerfahrungen“ (Dohmen 2001, S. 27) zu einer unmittelbaren Auseinandersetzung mit der Umwelt führen und in der Folge handlungs- und lösungsrelevantes Wissen hervorbringen. (vgl. ebd.) Primärerfahrungen können dabei sowohl rational-bewusst als auch latent durch Erlebnisse sowie den Zugewinn von Erkenntnissen und Informationen gewonnen werden.
Die kritische Auseinandersetzung mit den Primärerfahrungen stellt dabei das zentrale Kriterium dar, um von Erfahrungslernen sprechen zu können. Der Input für diese Auseinandersetzung kann vom Individuum selbst oder von seiner Umwelt (z.B. Freunden, der Arbeit) kommen. (vgl. Kirchhof/Kreimeyer 2003, S. 224) Das geschieht in aller Regel, wenn sich die Lebenssituation so stark verändert, dass das vorhandene Erfahrungswissen zur Problemlösung unzureichend ist. In diesem Falle erfolgen die Erkenntnis des unzureichenden Wissens sowie die Reflexion der Erfahrung bewusst, indem vorhandene Verhaltensmuster neu strukturiert, koordiniert und verknüpft werden. (vgl. Trier et. al. 2001, S. 164f.)
Benötigt eine Situation aber ein schnelles und effizientes Handeln, so erfolgt üblicherweise keine bewusste Reflexion des Erfahrungswissens. Das Individuum verknüpft latent die gewonnenen Erkenntnisse mit dem vorhandenen Erfahrungsschatz und dem formalen Wissen und kommt unterbewusst zu einer Entscheidung. Folglich kann das Erfahrungslernen niemals losgelöst von den anderen Lernfeldern betrachtet werden, da sonst ein Mangel an Fakten und Systematik entstehe. (vgl. Dohmen 2001, S. 29ff.)
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Paradigmenwechsel im europäischen Bildungsraum und die steigende Bedeutung des informellen Lernens in einer Wissensgesellschaft.
2 Versuch einer Begriffsabgrenzung: Dieses Kapitel differenziert zwischen den Lernfeldern formal, non-formal und informell und erarbeitet Arbeitsdefinitionen zur Einordnung der Lernprozesse.
3 Dimensionen des informellen Lernens: Hier werden das Erfahrungslernen, das implizite sowie das selbstgesteuerte Lernen als wesentliche Merkmalsdimensionen des informellen Lernens analysiert.
4 Exkurs: Die europäische Berufsbildungspolitik: Der Exkurs beschreibt die Rolle supranationaler Instanzen und die Methoden der Koordination bei der Gestaltung einheitlicher Bildungsrahmen in Europa.
5 Das informelle Lernen in der Berufsausbildung: Dieses Hauptkapitel untersucht das deutsche duale System, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Rolle der Externenprüfung sowie die Einführung des DQR.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Analyse zusammen und diskutiert das Potenzial informellen Lernens für eine Internationalisierung und Modernisierung des dualen Ausbildungssystems.
Informelles Lernen, duale Ausbildung, lebenslanges Lernen, Erfahrungslernen, Berufsbildungspolitik, DQR, Externenprüfung, Bildungsreform, Kompetenzerwerb, Validierung, formale Bildung, Berufsausbildung, berufliche Qualifizierung, Wissensgesellschaft, Lernfelder.
Die Arbeit analysiert das informelle Lernen als einen zentralen Bestandteil des Lernens in der dualen Berufsausbildung im deutschen und europäischen Kontext.
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf der Definition von Lernfeldern, den Dimensionen informellen Lernens, den europäischen Reformbemühungen und den strukturellen Besonderheiten des deutschen Ausbildungssystems.
Das Ziel ist eine Momentaufnahme der Ausbildungssituation in Deutschland zu erstellen, um aufzuzeigen, wie informelle Lernpotenziale besser in das duale System integriert werden könnten.
Die Arbeit basiert primär auf einer umfassenden Dokumentenanalyse von bildungspolitischen Texten, Studien und gesetzlichen Grundlagen.
Der Hauptteil befasst sich mit der Begriffsabgrenzung, den Dimensionen des informellen Lernens, der Rolle der EU-Politik und der detaillierten Betrachtung des dualen Ausbildungssystems einschließlich DQR und Externenprüfung.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören informelles Lernen, duale Ausbildung, lebenslanges Lernen, Erfahrungslernen und die Validierung beruflicher Kompetenzen.
Die Externenprüfung ist ein gesetzlich legitimiertes Verfahren, das es Personen ohne formale duale Ausbildung ermöglicht, ihre informell erworbenen Kompetenzen durch einen offiziellen Berufsabschluss anerkennen zu lassen.
Kritisiert wird unter anderem die mangelhafte Berücksichtigung informell erworbener Kompetenzen sowie die Zuordnung der dualen Ausbildung zu bestimmten Leistungsstufen, die von einigen Experten als nicht angemessen empfunden wird.
Es besagt, dass die Europäische Union keine direkten rechtlichen Eingriffe in die Bildungspolitik der Mitgliedsstaaten vornehmen darf, wodurch die Kooperation auf Empfehlungen und koordinative Methoden beschränkt bleibt.
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