Magisterarbeit, 2013
31 Seiten, Note: cum laude
Einleitung
I. Die Arten der Vertretungsmacht
1. Die gewillkürte Vertretungsmacht
2. Die gesetzliche Vertretungsmacht
3. Die organschaftliche Vertretungsmacht
II. Der Vertreter mit Vertretungsmacht
1. Die Voraussetzungen der Stellvertretung
a) Zulässigkeit
b) Eigene Willenserklärung des Vertreters
c) Offenkundigkeit
d) Vertretungsmacht
aa) Die Innenvollmacht
bb) Die Außenvollmacht
cc) Die nach außen mitgeteilte Innenvollmacht
2. Die Rechtsfolge der Stellvertretung
III. Der Vertreter ohne Vertretungsmacht
1. Definitionen
a) Falsus procurator
b) Vertretung ohne Vertretungsmacht
2. Die Voraussetzungen der Vertretung ohne Vertretungsmacht
a) Das Handeln im Namen eines Anderen
aa) Das Handeln unter fremdem Namen
bb) Das Handeln unter Namen einer nicht existierenden Person
b) Ohne Vertretungsmacht
aa) Duldungsvollmacht
bb) Anscheinsvollmacht
3. Der Bote ohne Botenmacht
a) Bote
b) Die Abgrenzung zwischen Bote und Stellvertreter
c) Schwierigkeiten
IV. Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
1. Die Stellung des ohne Vertretungsmacht geschlossenen Vertrags
a. Ähnliche Struktur des § 177 ff. wie im Minderjährigenrecht
b. Schwebend Unwirksamkeit des Vertrags
a) Genehmigung des Vertrags
b) Verweigerung der Genehmigung
c) Aufforderung zur Genehmigung
d) Wiederruf des Vertrags
c. Das Fehlen der Vertretungsmacht bei einseitigen Rechtsgeschäften
2. Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
a. Die Haftung gemäß § 179 Abs.1
aa) Erfüllungsanspruch
bb) Schadenersatzsanspruch
b. Die Haftung gemäß § 179 Abs.2
c. Der Haftungsausschluss gemäß § 179 Abs.3
aa) Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des anderen Teils
bb) Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
d. Der Haftungausschluss bei der Ausübung des Widerufsrechts
e. Der Haftungausschluss bei der Ausübung des Anfechtungsrechts
3. Die mehrstufige Vertretung
a. Fehlende Untervollmacht
b. Fehlende Hauptvollmacht
aa) Die Offenlegung der Untervollmacht
bb) Nicht offengelegte mehrstufige Vertretung
cc) Handeln als Vertreter des Hauptvertreters
4. Missbrauch der Vertretungsmacht
a) Kollusion
b) Bösgläubigkeit des Geschäftspartner
5. Der Anspruch gegen den falsus procurator im Verhältnis zu anderen Haftungsansprüchen
a. Die Haftung des Vertretenen gegenüber dem Vertreter
b. Die Haftung des Vertreters gegenüber dem Geschäftsherrn
C. Die Haftung des Vertretene gegenüber dem Geschäftsgegner
6. Zussamenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Stellung des sogenannten "falsus procurator", also eines Vertreters, der ohne die erforderliche Vertretungsmacht handelt. Ziel ist es, die dogmatischen Voraussetzungen für eine solche Vertretung, die Haftungsfolgen für den Vertreter gegenüber dem Geschäftspartner sowie die Möglichkeiten der Genehmigung durch den Vertretenen systematisch darzustellen.
Die Voraussetzungen der Vertretung ohne Vertretungsmacht
Von §177 I kann man die Voraussetzungen der Vertretung ohne Vertretungsmacht entnehemen.
a) Das Handeln im Namen eines Anderen
Laut §177 I muss der Handelnde erkennbar als Vertreter (im Namen eines anderen) seine Willenserklärung abgeben (Offenkundigung). Diese kann entweder ausdrücklich erfolgen oder sich aus den Umständen ergeben (§164 I.2). Ansonsten ist diese Person kein Vertreter (§164 I.1) und deshalb auch nicht Vertreter ohne Vertretungsmacht (§177), sondern sein Verhalten wird als sein eigenes (nicht als Vertretungsgeschäft) anerkannt (§164 II). In solchen Fällen ist der Handelnde selbt an den Vertrag gebunden und er muss den Vertrag selbst erfüllen.
Dies aber unterscheidet sich von der Handlung unter fremdem Namen und von der Handlung unter Namen einer nicht existierenden Person.
aa) Das Handeln unter fremdem Namen
Wenn der Handelnde den Vertrag nicht als Vertreter des Vertretenen unterschrieben hat, sondern mit dem Namen des Vertretenen unterzeichnet hat, spricht man vom Handeln unter fremden Namen.
Hier ist zu fragen, ob der Handelnde (der Vertreter) oder der Namensträger (der Vertretene) Geschäftspartner geworden ist.
In solchen Fällen ist beim Fehlen der Vertretungsmacht und dem Fehlen der Genehmigung des Vertretenen §179 analog anwendbar.
Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die Notwendigkeit der Stellvertretung in der modernen Gesellschaft und führt in die Problematik des Handelns ohne Vertretungsmacht ein.
I. Die Arten der Vertretungsmacht: Es werden die verschiedenen Formen der Vertretungsmacht – gewillkürte, gesetzliche und organschaftliche – voneinander abgegrenzt.
II. Der Vertreter mit Vertretungsmacht: Dieses Kapitel erläutert die Grundvoraussetzungen der wirksamen Stellvertretung, einschließlich Zulässigkeit, Offenkundigkeit und Vollmachtserteilung.
III. Der Vertreter ohne Vertretungsmacht: Hier werden die Definition des "falsus procurator" und die Voraussetzungen für das Handeln ohne Vertretungsmacht, inklusive spezieller Fallgruppen, dargelegt.
IV. Die Stellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Der Hauptteil analysiert die schwebende Unwirksamkeit von Verträgen, die Haftungsregeln des § 179 BGB sowie Sonderfälle wie mehrstufige Vertretung und Missbrauch der Vertretungsmacht.
Vertretungsmacht, Stellvertretung, falsus procurator, § 179 BGB, Schwebende Unwirksamkeit, Genehmigung, Innenvollmacht, Außenvollmacht, Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht, Haftung, Erfüllungsanspruch, Schadenersatz, mehrstufige Vertretung, Missbrauch der Vertretungsmacht
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Auswirkungen, wenn eine Person ohne oder außerhalb einer ihr verliehenen Vertretungsmacht rechtsgeschäftlich für einen anderen handelt.
Im Fokus stehen die Haftung des Vertreters, die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge sowie die Rechte des Vertretenen und des Geschäftspartners.
Ziel ist die systematische Aufbereitung der Rechtslage des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach den §§ 177 ff. BGB unter Einbeziehung relevanter Kommentarliteratur und Rechtsprechung.
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, um die gesetzlichen Regelungen des BGB zu interpretieren und anhand von Literatur und BGH-Entscheidungen zu konkretisieren.
Der Hauptteil widmet sich der schwebenden Unwirksamkeit, der gesetzlichen Garantiehaftung des § 179 BGB und dem Umgang mit speziellen Vertretungskonstellationen.
Zentrale Begriffe sind Falsus procurator, Vertretungsmacht, Haftung des Vertreters und Genehmigung des Rechtsgeschäfts.
Der Autor grenzt diese Vollmachtsarten von der Vertretung ohne Vertretungsmacht ab, da bei ihnen eine Haftung des Vertretenen aufgrund gesetzlicher Rechtsscheinsgrundsätze eintreten kann.
Der Autor stellt klar, dass der Bote keine eigene Willenserklärung abgibt, während der Vertreter als "falsus procurator" ein eigenes Vertretungsgeschäft vornimmt, für das ihm jedoch die Befugnis fehlt.
Bei einem Missbrauch handelt der Vertreter zwar im Rahmen seines "rechtlichen Könnens", aber pflichtwidrig. Das Geschäft bleibt grundsätzlich wirksam, begründet aber Haftungsansprüche.
Ja, unter anderem wenn der Geschäftspartner den Mangel der Vertretungsmacht kannte oder wenn der Vertreter in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.
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