Masterarbeit, 2015
84 Seiten, Note: 2,0
1. Die Besonderheit der Freistellungsmethode
2. Grundlagen und Definitionen
2.1. Besteuerungsprinzipien
2.2. Doppelbesteuerung
2.2.1. Definition
2.2.2. Ursachen
2.2.3. Notwendigkeit, Arten und Methoden der Vermeidung
2.3. Doppelte Nichtbesteuerung
2.3.1. Definition
2.3.2. Ursachen
2.3.3. Methoden der Vermeidung
2.3.3.1. Notwendigkeit
2.3.3.2. Switch-over-Klauseln
2.3.3.3. Aktivitätsklauseln
3. Einschränkung der Freistellungsmethode durch das Abkommensrecht
3.1. Hintergrund und Ziel der Subject-to-tax-Klauseln
3.2. Terminologie der Subject-to-tax-Klauseln
3.3. Typen der Subject-to-tax-Klauseln
3.3.1. Untergliederungsform
3.3.2. Quellenstaats- und Ansässigkeitsstaatsadressierte Subject-to-tax-Klauseln
3.3.3. Quellenregeln
3.3.4. Remittance-Base-Klauseln
3.4. Die Nichtbesteuerung als Anwendungsvoraussetzung
3.4.1. Fehlende abstrakte oder konkrete Steuerpflicht
3.4.2. Behandlung von Einkunftsteilen
3.5. Rechtsfolge
4. Innerstaatliche Einschränkung der Freistellungsmethode
4.1. Ausgangspunkt der unilateralen Rückfallklauseln
4.2. Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG
4.2.1. Hintergrund und Ziel
4.2.2. Anwendungsvoraussetzungen
4.2.3. Rechtsfolge
4.3. Rückfallklausel des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG
4.3.1. Aufbau und Funktion
4.3.2. Entstehungsgeschichte
4.3.3. Anwendungsvoraussetzungen
4.3.3.1. Generelle Bedingungen
4.3.3.2. Spezielle Voraussetzungen
4.3.4. Rechtsfolge
5. Beurteilung
5.1. Funktionsweise der Subject-to-tax-Klauseln
5.1.1. Verwendung und Wirkung im Vergleich
5.1.2. Rangfolge der Verwendung
5.1.2.1. Verhältnis der unilateralen Regeln zum Abkommensrecht
5.1.2.2. Verhältnis der beiden unilateralen Regelungen zueinander
5.2. Problembereiche der abkommensrechtlichen Subject-to-tax-Klauseln
5.2.1. Einordnung in das System der OECD
5.2.2. Defizite der deutschen Umsetzung
5.3. Defizite der unilateralen Rückfallklauseln
5.3.1. § 50d Abs. 8 EStG
5.3.2. § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2 EStG
5.3.3. Schwierigkeiten beider Rückfallklauseln
5.4. Fazit und Ausblick
Diese Arbeit analysiert die Funktionsweise von Subject-to-tax-Klauseln (Rückfallklauseln) im internationalen Steuerrecht, um der doppelten Nichtbesteuerung entgegenzuwirken, wobei der Fokus sowohl auf abkommensrechtlichen als auch auf den nationalen Regelungen des deutschen EStG liegt.
3.4.2. Behandlung von Einkunftsteilen
Neben dem essentiellen Tatbestand der Nichtbesteuerung ist es fraglich, ob diese für die Subject-to-tax-Klauseln anzunehmen ist, wenn Teile der Einkünfte besteuert werden, ein Teil unbesteuert bleibt.
Dazu nimmt der BFH Stellung. Er hat über die Anwendung der bereits erwähnten Quellenklausel in Art. 23 Abs. 3 DBA-Kanada 1981 bei nur teilweise besteuerten Einkünften zu entscheiden. Eine in Kanada gelegene Betriebsstätte einer deutschen Gesellschaft erwirtschaftet Gewinne. Diese werden teilweise mit kanadischer Steuer belastet, während die erzielten Kapitalerträge vollständig aus der Besteuerung ausgenommen werden. Zunächst hat der BFH verdeutlicht, was unter dem Begriff der Einkünfte zu verstehen ist. Nach dieser Auffassung sind „Gewinne oder Einkünfte“ der Quellenregel nur solche „der einzelnen Einkunftsarten gemäß Art. 6-21 DBA Kanada 1981“. Entscheidend ist schließlich die Beurteilung der Teilbesteuerung. Der BFH versagt die Anwendbarkeit von Art. 23 Abs. 3 DBA-Kanada 1981, der Quellenklausel, da ein Teil der Einkünfte besteuert wird. Diese Einkünfte sind insofern als Ganzes zu betrachten. Argumentiert wird mit dem qualitativ-konditionalen Wortlaut der Quellenklausel. „Wenn“ die Einkünfte besteuert werden, gelten sie als aus Kanada stammend. Es ist hier nicht von einem „soweit“ die Rede. Der Gewinn der Betriebsstätte kann nicht in seine Bestandteile gesplittet werden, da dies zu erheblichen Abgrenzungsproblemen für den anderen Vertragsstaat führt. Zudem soll nicht in dessen „Steuersouveränität“ eingegriffen werden.
1. Die Besonderheit der Freistellungsmethode: Einführung in die Freistellungsmethode als Präferenz des deutschen Steuerrechts zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten.
2. Grundlagen und Definitionen: Darstellung der Besteuerungsprinzipien sowie der Konzepte der Doppelbesteuerung und der doppelten Nichtbesteuerung als Ausgangspunkt für die weiteren Analysen.
3. Einschränkung der Freistellungsmethode durch das Abkommensrecht: Detaillierte Betrachtung der abkommensrechtlichen Subject-to-tax-Klauseln und ihrer Funktion, eine tatsächliche Besteuerung im Quellenstaat sicherzustellen.
4. Innerstaatliche Einschränkung der Freistellungsmethode: Untersuchung der nationalen deutschen Rückfallklauseln (§ 50d Abs. 8 und Abs. 9 EStG) als unilaterale Ergänzung zum Abkommensrecht.
5. Beurteilung: Vergleichende Analyse der verschiedenen Klauseln hinsichtlich ihrer Funktionsweise, Defizite sowie ein Fazit zur zukünftigen Ausrichtung der DBA-Politik.
Freistellungsmethode, Doppelbesteuerung, Nichtbesteuerung, Subject-to-tax-Klausel, Rückfallklausel, § 50d EStG, DBA, Quellenstaat, Ansässigkeitsstaat, Treaty Override, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerpflicht, Betriebsstätte, Besteuerungsrecht, Arbeitnehmer
Die Arbeit untersucht die Mechanismen, mit denen Deutschland versucht, eine doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften bei Anwendung der Freistellungsmethode in Doppelbesteuerungsabkommen zu verhindern.
Im Zentrum stehen die abkommensrechtlichen sowie die unilateralen deutschen Regelungen, insbesondere die Subject-to-tax-Klauseln und die Rückfallklauseln des EStG.
Ziel ist es, die Funktionsweise der verschiedenen Klauseln zu analysieren, deren Anwendungsbereiche gegeneinander abzugrenzen und Defizite in der praktischen Umsetzung aufzuzeigen.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, insbesondere der Interpretation von Gesetzestexten, Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der Verwaltungsauffassung des BMF.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen, die Analyse der abkommensrechtlichen Klauseln und die detaillierte Untersuchung der innerstaatlichen Normen § 50d Abs. 8 und Abs. 9 EStG.
Zu den zentralen Begriffen zählen unter anderem Freistellungsmethode, Subject-to-tax-Klausel, Rückfallklausel, Doppelbesteuerungsabkommen und Treaty Override.
Der BFH lehnt eine Zerlegung von Einkünften in Bestandteile ab, um festzustellen, ob eine Teilbesteuerung vorliegt. Die Finanzverwaltung hingegen strebt eine solche „Atomisierung“ an, um auch nur teilweise unbesteuerte Einkommensteile zu erfassen.
Die Arbeit diskutiert, inwiefern die unilateralen Rückfallklauseln gegen das Völkerrecht (Pacta sunt servanda) verstoßen und ob sie als verfassungsrechtlich bedenkliche „Treaty Overrides“ einzustufen sind.
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