Masterarbeit, 2015
84 Seiten, Note: 2,0
Die vorliegende Arbeit analysiert die Einschränkungen der Freistellungsmethode im internationalen Steuerrecht. Dabei liegt der Fokus auf der Beurteilung von Subject-to-tax-Klauseln im Abkommensrecht und der deutschen Umsetzung dieser Klauseln in Form von unilateralen Rückfallklauseln.
Kapitel 1 führt in die Besonderheiten der Freistellungsmethode ein und stellt deren Bedeutung im internationalen Steuerrecht dar. Kapitel 2 behandelt die relevanten Grundlagen und Definitionen, wie Besteuerungsprinzipien, Doppelbesteuerung und doppelte Nichtbesteuerung. Kapitel 3 untersucht die Einschränkung der Freistellungsmethode durch das Abkommensrecht und beleuchtet dabei die Funktionsweise von Subject-to-tax-Klauseln. Kapitel 4 analysiert die innerstaatliche Einschränkung der Freistellungsmethode durch die unilateralen Rückfallklauseln in § 50d Abs. 8 und 9 EStG. Kapitel 5 befasst sich mit der Beurteilung der verschiedenen Regelungen und analysiert deren Funktionsweise, Problemfelder und Defizite. Abschließend werden in Kapitel 5.4 Fazit und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des internationalen Steuerrechts gegeben.
Freistellungsmethode, Subject-to-tax-Klauseln, Abkommensrecht, Doppelbesteuerung, Doppelte Nichtbesteuerung, unilaterale Rückfallklauseln, § 50d EStG, internationales Steuerrecht, OECD, Defizite, Problemfelder, Lösungsansätze.
Die Freistellungsmethode dient dazu, eine Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Einkünften zu vermeiden, indem Deutschland als Ansässigkeitsstaat auf die Besteuerung verzichtet, wenn das Besteuerungsrecht dem anderen Staat zugewiesen ist.
Davon spricht man, wenn die Freistellungsmethode dazu führt, dass Einkünfte letztlich in keinem der beiden Staaten besteuert werden, was zu einer als unangemessen empfundenen doppelten Nichtbesteuerung führt.
Diese Klauseln (auch Rückfallklauseln genannt) stellen sicher, dass die Freistellung nur gewährt wird, wenn die Einkünfte im anderen Staat tatsächlich einer Besteuerung unterliegen. Andernfalls fällt das Besteuerungsrecht an Deutschland zurück.
Dies sind nationale (unilaterale) Rückfallklauseln im deutschen Einkommensteuergesetz, die die Anwendung der Freistellungsmethode einschränken, um eine doppelte Nichtbesteuerung zu verhindern.
Der Fokus der Arbeit liegt auf der steuersystematischen Beurteilung für natürliche Personen; daher bleibt die spezifische Klausel für Körperschaften (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG) außen vor.
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