Bachelorarbeit, 2015
126 Seiten, Note: 1,0
Kurzfassung
A. Einleitung
I. Problemstellung und Relevanz des Themas
II. Hypothese und Ziel der Arbeit
B. Google, ein Big - Data - Unternehmen
I. Big Data und die Digitalisierung der Welt
1. Definition und Herkunft von Big Data
a) High - Volume / Datenvolumen
b) High - Velocity / Geschwindigkeit der Datenverarbeitung und der Veränderungsdynamik
c) High - Variety / Unterschiedliche Datenklassen und Datenstrukturen
d) Erweiterung um Value / Datenwert
2. Technische Hintergründe zu Big Data
3. Ökonomische Chancen
II. Datenkrake Google
1. Der Google Konzern
2. Die Google Dienste
3. Vorsprung durch Daten
III. Big Data und gesellschaftlicher Wandel
C. Informationelle Selbstbestimmung versus Marktmacht
I. Änderung des Umfangs des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
1. Verfassungsrechtliche Grundlage des Datenschutzes
a) Volkszählungsurteil, BVerfG - Urteil vom 15.12.1983
b) Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
c) Rechtliche Wirkung der informationellen Selbstbestimmung
2. Die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten
3. Von quasi-absolut zu absolut
4. Auswirkungen
a) Allgemeine Auswirkung eines Ausschließlichkeitsrechts auf informationelle Selbstbestimmung
b) Ein absolutes Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Google
5. Kurzzusammenfassung
II. Personenbezogene Daten im wettbewerbsrechtlichen Kontext
1. Die Kommerzialisierung personenbezogener Daten
a) Konfliktpotentiale durch unternehmerisches Handeln
b) Schutz der Selbstbestimmung durch das Wettbewerbsrecht
2. Vorsprung durch Rechtsbruch – Handelt Google unlauter iSd § 4 Nr. 11 UWG?
a) Grundlagen
i) Marktverhaltensregelung
ii) Schutzzweck Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht
1) Schutzzweck des UWG
2) Schutzzweck des BDSG
3) Schutzzwecküberschneidung
b) Datenschutzregelungen als Marktverhaltensregelung gem. § 4 Nr. 11 UWG
i) Rechtsprechung
ii) Literatur
c) Auswirkungen
i) Allgemeine Auswirkungen
ii) Auswirkungen auf Google
1) Anwendbarkeit deutsches Datenschutz- und Wettbewerbsrecht
3. Kurzzusammenfassung
III. Verbraucherschutz und Datenschutzrecht
1. Grundlegendes
2. Änderung des Unterlassungsklagegesetzes
3. Auswirkungen
a) Allgemeine Auswirkungen
b) Auswirkungen für Google
4. Kurzzusammenfassung
IV. Datenschutz und Änderungen im europäischen Recht
1. Grundlegendes
a) Grundzüge des deutschen Datenschutzrechts
b) Fortschritt und der Schutz personenbezogener Daten
2. Untersuchung der kommenden Änderungen in der DS-GVO
a) Räumlicher Anwendungsbereich
i) Derzeitige Regelung
ii) Sitz-Land-Prinzip wird zu Markt-Ort-Prinzip
iii) Auswirkungen auf die Marktmacht Googles
b) Datensparsamkeit
i) Derzeitige Regelung
ii) Änderungen in der DS-GVO
iii) Auswirkungen auf die Marktmacht Googles
c) Zweckbindung
i) Bisherige Regelung
ii) Verwässerung des Zweckbindungsgrundsatzes
iii) Auswirkungen auf die Marktmacht Googles
d) Sanktionen
i) Derzeitige Regelung
ii) Änderung
iii) Auswirkungen auf die Marktmacht Googles
e) Profiling unter dem ausdrücklichen Einwilligungsvorbehalt des Betroffenen
i) Derzeitige Regelung
ii) Änderung
iii) Auswirkungen auf die Marktmacht Googles
3. Kurzzusammenfassung
D. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Marktmacht des IT-Unternehmens Google Inc. in Deutschland durch das Datenschutzrecht effektiv beschränkt werden kann, wobei der Fokus auf dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt.
1. Definition und Herkunft von Big Data
Weltweit wird versucht das Thema zu definieren und Lösungen für eine Handhabung zu erarbeiten, während sich das Phänomen selbst ständig weiter entwickelt.
Dan Ariely, Professor für Psychologie und Verhaltensökonomik in den USA, führte aus, dass es mit Big Data genauso ist wie mit Sex im Teenager-Alter: „Jeder spricht darüber aber keiner weiß, wie es wirklich geht.“ Grundlegend basiert das Verständnis von „Big Data“ auf Datenerzeugung, Datenverarbeitung und Datennutzung. Erst die Erkenntnis vom Zusammenhang dieser Vorgänge kann zu einem Gesamtverständnis verhelfen. Die Auswirkungen der Informationsgesellschaft und ihrer rasanten Entwicklung durch neuartige Technologien sind markant. Ein halbes Jahrhundert nach dem Einzug des Computers führt, so scheint es, fast jeder Smartphones, Tablet-Computer, digitale Uhren, Laptops u.a. elektronische Geräte mit sich. Durch die schnelle und weltweite Verbreitung der Internettechnologie sind seit Mitte der 1990 er Jahre alle diese Geräte und ihre Informationen miteinander verknüpft. In den Naturwissenschaften, insbesondere in der Genetik und der Astronomie wurde diese Explosion an Daten und Informationen schon früh bemerkbar und dort entwickelte sich der Begriff Big Data - benutzt von einem Forscher an der Universität von Pennsylvania. Im Jahr 2000 wurde ein Teleskop in Betrieb genommen, welches schon in den ersten beiden Wochen mehr Daten gesammelt und aufgezeichnet hatte, als bis dato in der gesamten Geschichte der Astronomie möglich war. Der Oxford Professor Viktor Mayer-Schönberger erwähnte in einem Vortrag über Big Data in Salzburg, dass ein Nachfolgeteleskop, welches im Jahr 2016 in Betrieb genommen werden soll, diese Datenmenge alle fünf Tage aufzeichnen wird. Es wird deutlich, dass eine Eigenschaft von Big Data die stetig ansteigende Menge an Daten sein muss.
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik ein, die sich aus der Marktmacht von Google und dem Umgang mit personenbezogenen Daten im Zeitalter von Big Data ergibt, und formuliert die zentrale Forschungsfrage.
B. Google, ein Big - Data - Unternehmen: Dieses Kapitel definiert Big Data, erläutert die technischen Grundlagen und analysiert die marktbeherrschende Stellung von Google sowie die ökonomischen Chancen, die sich aus der massiven Datensammlung ergeben.
C. Informationelle Selbstbestimmung versus Marktmacht: Dieser Hauptteil untersucht die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes, die Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts bei Datenschutzverstößen und die potenziellen Auswirkungen der kommenden DS-GVO auf die Marktmacht von Google.
D. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und stellt fest, dass das Datenschutzrecht allein derzeit nicht ausreicht, um die Marktmacht von Google zu beschränken, und verweist auf die Notwendigkeit von Spezialregelungen und verstärkter Aufklärungsarbeit.
Big Data, Google Inc., informationelle Selbstbestimmung, Datenschutzrecht, Marktmacht, Wettbewerbsrecht, Digitalisierung, Datenschutz-Grundverordnung, personenbezogene Daten, Privatsphäre, Marktortprinzip, Verbraucherschutz, Profiling.
Die Arbeit analysiert die Marktmacht von Google und untersucht, ob das Datenschutzrecht, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, als Mittel zur Begrenzung dieser Macht dienen kann.
Die zentralen Themen sind der technologische Wandel durch Big Data, das Wettbewerbsrecht im digitalen Kontext, das europäische Datenschutzrecht und die Auswirkungen neuer regulatorischer Entwürfe wie der DS-GVO.
Das primäre Ziel ist es festzustellen, inwieweit das Datenschutzrecht dazu in der Lage ist, die Markt-, Daten- und Informationsmacht des US-Konzerns Google einzuschränken.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der einschlägigen Literatur, des Forschungsstandes bis Mai 2015 sowie der juristischen Auseinandersetzung mit nationalen und europäischen Rechtsquellen.
Der Hauptteil behandelt neben den technischen Grundlagen von Big Data auch die juristische Qualifizierung von Datenschutzverstößen als wettbewerbswidrig sowie die Auswirkungen der geplanten EU-Datenschutz-Grundverordnung auf die Praxis von Big-Data-Unternehmen.
Wichtige Schlüsselwörter sind Big Data, Google Inc., informationelle Selbstbestimmung, Marktmacht, Wettbewerbsrecht und Datenschutz-Grundverordnung.
Die Arbeit analysiert, dass die Zweckbindung in der geplanten DS-GVO aufgeweicht wird, was für Unternehmen wie Google eine wirtschaftsfreundlichere Datennutzung ermöglicht und den ursprünglichen Datenschutzgedanken potenziell schwächt.
Die Arbeit stellt fest, dass die Streichung des Prinzips der Datensparsamkeit im Entwurf der DS-GVO zugunsten einer wirtschaftsfreundlichen, datenintensiven Nutzung von Big-Data-Technologien geht, was im Widerspruch zum bisherigen deutschen Verständnis des Datenschutzes steht.
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