Diplomarbeit, 2005
137 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Reform des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts. Sie untersucht die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes und analysiert deren Auswirkungen auf das deutsche Aktienrecht.
Die Einleitung stellt die Relevanz des Themas dar und gibt einen Überblick über den Aufbau der Arbeit. Das zweite Kapitel behandelt die aktuellen Entwicklungen im Aktienrecht, insbesondere den Deutschen Corporate Governance Kodex und das Transparenz- und Publizitätsgesetz. Der dritte Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Neuregelung des Innenhaftungsrechts der Organe im Rahmen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität. Hier werden die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen und die Schaffung eines Aktionärsforums im elektronischen Bundesanzeiger betrachtet. Der vierte Schwerpunkt behandelt die Neuerungen bezüglich des Anfechtungsrechts. Hier werden die Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen, die Einführung eines allgemeinen Freigabeverfahrens und das Auskunftsrecht des Aktionärs untersucht. Schließlich werden im fünften Kapitel weitere Änderungen durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts zusammengefasst.
Aktiengesetz, Unternehmensintegrität, Anfechtungsrecht, Corporate Governance, Sorgfaltspflicht, Verantwortlichkeit, Vorstandsmitglieder, Aktionäre, Hauptversammlung, Auskunftsrecht, Transparenz, Publizität
Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) trat am 1.11.2005 in Kraft und reformierte zentrale Teile des deutschen Aktiengesetzes.
Sie kodifiziert ein Haftungsprivileg für Vorstände: Handelt ein Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung auf Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft, liegt keine Pflichtverletzung vor.
Das System der Verfolgungsrechte wurde neugeregelt, unter anderem durch die Einführung eines gerichtlichen Klagezulassungsverfahrens für Schadenersatzansprüche gegen Organmitglieder.
Das UMAG modernisierte das Anfechtungsrecht von Hauptversammlungsbeschlüssen, führte ein allgemeines Freigabeverfahren ein und stärkte die Leitungsbefugnisse des Versammlungsleiters.
Es ist eine durch das UMAG geschaffene Plattform, die es Aktionären ermöglicht, sich untereinander zu vernetzen und gemeinsam Anträge oder Klagen vorzubereiten.
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