Bachelorarbeit, 2016
39 Seiten, Note: 1,3
A. Einführung in die Thematik
I. Problemstellung und Relevanz
II. Gang der Untersuchung
B. Systemische Grundlagen
I. Werbungskosten, Sonderausgaben und Verlustabzug
1. Der allgemeine Werbungskostenbegriff
a) Aufwendungen
b) Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Einnahmen
2. Der allgemeine Sonderausgaben-Begriff
3. Der Verlustabzug
a) Verlustrücktrag
b) Verlustvortrag
c) Die Verlustabzugsfähigkeit von Sonderausgaben und Werbungskosten
II. Die Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten
1. Die Rechtslage ab dem 1. Januar 2015
a) Das Erststudium außerhalb eines Dienstverhältnisses
b) Das Erststudium innerhalb eines Dienstverhältnisses
c) Das Zweitstudium
d) Die Berufserstausbildung
e) Umschulung
f) Fortbildung
g) Aufbaustudium
aa) Konsekutiver Master
bb) Postgradualer Master
III. Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofes
1. Der Betriebswirt (BFH-Beschluss v. 17. Juli 2014 – VI R 8/12)
a) Sachverhalt
b) Verfassungsrechtliche Beurteilung des Gerichts
aa) Der allgemeine Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 GG
(1) Verbot ungleicher Belastungen wie ungleicher Begünstigungen
(2) Leistungsfähigkeitsprinzip und Folgerichtigkeitsgebot
(3) Objektives und subjektives Nettoprinzip
(3) Zwangsläufig pflichtbestimmter Aufwand
(4) Durchbrechung des Veranlassungsprinzips nicht gerechtfertigt
(5) Verfassungswidrige Typisierung
(6) Sonderausgabenabzug läuft ins Leere
(7) Steuerunerheblichkeit bereits im Gesetzgebungsverfahren
(8) Keine Rechtfertigung des Abzugsverbotes durch staatliche
IV. Kritische Würdigung
1. Argumente gegen die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbotes
2. Argumente für die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbotes
3. Verbesserungsvorschlag für § 9 Absatz 6 EStG und Praxishinweis zum Sonderausgabenabzug
a) Berücksichtigung des Familienausgleichs
b) Verlustabzug durch Abflussprinzip aushebeln
4. Reaktionen innerhalb der Literatur, des Gesetzgebers und des Bundesministeriums für Finanzen zum 1. Januar 2016
C. Resultat
Die Arbeit untersucht die steuerrechtliche Problematik der Absetzbarkeit von Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufserstausbildungskosten und die stattdessen vorgesehene, häufig ineffektive Behandlung als Sonderausgaben mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.
1. Der allgemeine Werbungskostenbegriff
Werbungskosten verringern die Höhe der Einkünfte und somit auch die Höhe der Steuerbelastung des Steuerpflichtigen. Das Gesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen gem. § 9 Absatz 1 Satz 1 EStG, die der Einkunftsart abzuziehen sind, in der sie entstanden sind gem. § 9 Absatz 1 Satz 2 EStG.
Allgemein versteht man unter Aufwendungen, jede freiwillige Verwendung von Vermögen für bestimmte Zwecke. Innerhalb des Steuerrechts hat dieser Begriff jedoch eine eigenständige Bedeutung, dessen Definition sich von § 8 Absatz 1 EStG ableiten lässt. § 8 Absatz 1 EStG definiert den Begriff der Einnahmen. Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten zufließen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Aufwendungen im Sinne des § 9 EStG alle Güter in Geld oder Geldeswert sind, die bei dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten abfließen.
Innerhalb der Überschuss-einkünfte sind im Sinne des § 9 Absatz 1 EStG nur die tatsächlichen Aufwendungen bzw. Ausgaben gemeint. Tatsächliche Ausgaben setzen ein Abfließen eines Vermögenswertes im Sinne des § 11 EStG voraus. Dabei bedeutet „Abfließen“ das Ausscheiden eines Vermögenswertes des Aufwendenden durch den Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Dies hat dann die Minderung des Vermögens zur Folge.
Vereinfacht bedeutet dies, dass Aufwendungen in der Regel nur dann tatsächliche und abzugsfähige Aufwendungen sein können, wenn diese auch geleistet worden sind. Entscheidend ist also der tatsächlich vollzogene Realakt.
A. Einführung in die Thematik: Darstellung der Problemstellung bezüglich der steuerlichen Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis bei Ausbildungskosten sowie der Relevanz für betroffene Steuerpflichtige.
B. Systemische Grundlagen: Erläuterung der steuerrechtlichen Definitionen von Werbungskosten, Sonderausgaben und der Funktionsweise des Verlustabzugs als Basis für die weitere Untersuchung.
II. Die Absetzbarkeit von Berufsausbildungskosten: Detaillierte Analyse der Rechtslage ab 2015, inklusive Differenzierungen zwischen Erststudium, Zweitstudium, Berufserstausbildung, Umschulung und verschiedenen Formen des Aufbaustudiums.
III. Die Beschlüsse des Bundesfinanzhofes: Untersuchung der Argumentationslinie des VI. Senats des BFH, der das Abzugsverbot für Berufserstausbildungskosten als verfassungswidrig ansieht.
IV. Kritische Würdigung: Gegenüberstellung von Pro- und Kontra-Argumenten aus der Fachliteratur und Erörterung von Verbesserungsvorschlägen für die aktuelle gesetzliche Regelung.
C. Resultat: Abschließendes Fazit der Arbeit mit der Forderung, das Abzugsverbot aufgrund der Ungleichbehandlung und Verletzung des Leistungsfähigkeitsprinzips aufzuheben.
Berufsausbildungskosten, Werbungskosten, Sonderausgaben, Erstausbildung, Erststudium, Verlustabzug, Abflussprinzip, Bundesfinanzhof, Verfassungsrecht, Gleichheitssatz, Typisierung, Leistungsfähigkeitsprinzip, Nettoprinzip, Steuererklärung, Einkommensteuergesetz.
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Kosten für eine Erstausbildung und der Frage, warum diese oft nicht als Werbungskosten, sondern lediglich eingeschränkt als Sonderausgaben abziehbar sind.
Die Arbeit analysiert die Unterschiede zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben, die rechtliche Definition von Erstausbildungen sowie die verfassungsrechtliche Kritik des Bundesfinanzhofs an der aktuellen Regelung des § 9 Abs. 6 EStG.
Ziel ist es, die steuerrechtliche Ungleichbehandlung aufzuzeigen, die dadurch entsteht, dass Studenten und Auszubildende ohne Einkünfte ihre Ausbildungskosten steuerlich kaum geltend machen können, während dies in anderen Fällen möglich ist.
Es erfolgt eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis aktueller Gesetze, BFH-Beschlüsse, einschlägiger Fachliteratur sowie die kritische Würdigung bestehender Argumentationen zur Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots.
Der Hauptteil umfasst die systematischen steuerrechtlichen Grundlagen, eine detaillierte Erläuterung der Rechtslage ab 2015 für verschiedene Ausbildungstypen und eine umfassende Darstellung der verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs.
Die Kernbegriffe sind Erstausbildungskosten, Werbungskosten, Sonderausgaben, Verlustabzug und das Verfassungsgebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Da Studenten während der Erstausbildung meist keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielen, kann sich der Sonderausgabenabzug nicht auswirken, zumal diese Kosten im Gegensatz zu Werbungskosten nicht in andere Veranlagungszeiträume vorgetragen werden können.
Der BFH bemängelt, dass der Gesetzgeber eine "Hinwegtypisierung" vornimmt, indem er Auszubildende fälschlicherweise der privaten Lebensführung zuordnet und dabei die Realität ausblendet, dass diese Ausbildung eine notwendige Voraussetzung für künftige berufliche Einkünfte ist.
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