Bachelorarbeit, 2016
66 Seiten, Note: 1,3
1. DEPRESSION
1.1. BEHINDERUNG UND PSYCHISCHE STÖRUNG
1.1.1. BEGRIFFSBESTIMMUNG
1.1.2. DAS BIO-PSYCHO-SOZIALE MODELL
1.1.3. SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
1.2. UNIPOLARE DEPRESSION
1.2.1. SYMPTOMATIK
1.2.2. VERLAUFSMUSTER
1.2.3. ÄTIOLOGIE
2. SOZIALE ARBEIT IN DER PSYCHIATRISCHEN KLINIK
2.1. DIE PSYCHIATRISCHE KLINIK
2.2. STATUS DER SOZIALEN ARBEIT
2.3. AUFGABENBEREICH DER SOZIALEN ARBEIT
3. GRUNDLAGEN DES REHABILITATIONS- UND TEILHABERECHTS
3.1. VORAUSSETZUNGEN
3.2. FORMEN
3.3. ZIELE
3.4. LEISTUNGSTRÄGER
3.5. EXKURS: PERSÖNLICHES BUDGET
4. LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN
4.1. ORGANISATION DES ARBEITSMARKTES
4.2. INSTITUTIONEN DER BERUFLICHEN BERATUNG
4.2.1. INTEGRATIONSAMT
4.2.2. INTEGRATIONSFACHDIENST
4.2.3. GEMEINSAME SERVICESTELLEN
4.3. EINRICHTUNGEN DER BERUFLICHEN REHABILITATION
4.3.1. BERUFSBILDUNGSWERK UND BERUFSFÖRDERUNGSWERK
4.3.2. BERUFLICHES TRAININGSZENTRUM
4.3.3. WERKSTATT FÜR BEHINDERTE MENSCHEN
4.4. ALTERNATIVE WEGE AUF DEN ARBEITSMARKT
4.4.1. BEGLEITETE BETRIEBLICHE AUSBILDUNG UND UMSCHULUNG
4.4.2. INTEGRATIONSFIRMEN
4.4.3. UNTERSTÜTZTE BESCHÄFTIGUNG
4.4.4. ZUVERDIENSTANGEBOTE
4.4.5. EXKURS: ARBEITS- UND ERGOTHERAPIE
5. LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT
5.1. SOZIALPSYCHIATRISCHER DIENST
5.2. TAGESSTRUKTURIERENDE HILFEN
5.2.1. KONTAKT- UND BERATUNGSSTELLE
5.2.2. TAGESSTÄTTE
5.2.3. SELBSTHILFE- UND ANGEHÖRIGENGRUPPE
5.3. WOHNBEZOGENE HILFEN
5.3.1. BETREUTES WOHNEN
5.3.2. THERAPEUTISCHE WOHNGEMEINSCHAFT
5.3.3. WOHNHEIM
6. REHABILITATION ALS AUFGABE DER SOZIALEN ARBEIT
6.1. SOZIALE ARBEIT IN DER REHABILITATION
6.2. REHABILITATIVE SOZIALE ARBEIT BEI DEPRESSIVEN PATIENTEN
6.3. METHODEN UND KONZEPTE DER SOZIALEN ARBEIT
6.3.1. KERNKOMPETENZ: BERATUNG
6.3.2. SOZIALANAMNESE
6.3.3. MOTIVIERENDE GESPRÄCHSFÜHRUNG
6.3.4. EMPOWERMENT
6.3.5. CASE MANAGEMENT
7. SCHLUSSBETRACHTUNG
Die Arbeit untersucht die Rolle der Sozialen Arbeit bei der beruflichen und sozialen Rehabilitation von Patienten mit einer unipolaren Depression innerhalb einer psychiatrischen Klinik. Ziel ist es, das Aufgabenspektrum des Sozialdienstes sowie die Vermittlungsmöglichkeiten in verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen zu erörtern.
1.1.2. Das bio-psycho-soziale Modell
Das bio-psycho-soziale Modell betrachtet die multidimensionale Entstehung von Erkrankungen und bildet damit das grundlegende Verständnis von Krankheit für die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) (Vgl. hier und im Folgenden Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 2010, S. 7, 14f. und 35). Die ICF nimmt genau wie das ICD-10 die Rolle eines Klassifikationssystems ein und ist ebenfalls der WHO zugehörig. Nach diesem Modell werden die Beeinträchtigungen eines Menschen nicht mehr kontextlos als reine Krankheitsfolge gesehen, sondern als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen verschiedenen Komponenten (Vgl. Abb.1). Diese Komponenten bestehen dabei aus den Körperfunktionen und -strukturen, den Aktivitäten und der Partizipation sowie aus den individuellen umwelt- und personenbezogenen Faktoren. Durch das gegenseitige Bedingen kann jeder dieser Faktoren einen Ursprung für eine neue potentielle Beeinträchtigung bilden. Im Mittelpunkt steht demnach nun eine ganzheitliche und ressourcenorientierte Betrachtung des Menschen.
1. DEPRESSION: Einführung in die Begrifflichkeiten von Behinderung und psychischen Störungen sowie detaillierte Darstellung der unipolaren Depression inklusive Symptomatik und Ätiologie.
2. SOZIALE ARBEIT IN DER PSYCHIATRISCHEN KLINIK: Analyse des Status und der spezifischen Aufgabenbereiche der Sozialen Arbeit im interdisziplinären klinischen Umfeld.
3. GRUNDLAGEN DES REHABILITATIONS- UND TEILHABERECHTS: Erläuterung der rechtlichen Voraussetzungen, Ziele und verschiedenen Formen der Rehabilitation sowie der Leistungsträger nach dem SGB IX.
4. LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN: Umfassende Darstellung der Institutionen, Einrichtungen und alternativen Wege für die berufliche Integration von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
5. LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM LEBEN IN DER GEMEINSCHAFT: Untersuchung von psychosozialen Hilfsangeboten, tagesstrukturierenden Maßnahmen und verschiedenen Wohnformen.
6. REHABILITATION ALS AUFGABE DER SOZIALEN ARBEIT: Diskurs über die Bedeutung der Sozialen Arbeit im Rehabilitationsprozess und Analyse spezifischer Methoden wie Beratung, Sozialanamnese und Case Management.
7. SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassendes Fazit zur Rolle der Sozialen Arbeit und Ausblick auf notwendige Verbesserungen in der Angebotsstruktur für psychisch kranke Patienten.
Soziale Arbeit, psychiatrische Klinik, unipolare Depression, Rehabilitation, Teilhabe, SGB IX, berufliche Rehabilitation, Sozialdienst, Case Management, Empowerment, motivierende Gesprächsführung, soziale Isolation, Integration, therapeutische Wohngemeinschaft, psychosoziale Betreuung.
Die Arbeit analysiert die spezifischen Aufgaben und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit bei der beruflichen und sozialen Rehabilitation von Patienten mit einer unipolaren Depression innerhalb des klinischen Settings.
Die zentralen Themen umfassen die Definition psychischer Störungen, die rechtlichen Grundlagen der Rehabilitation nach SGB IX, die verschiedenen Angebote zur beruflichen Integration sowie Methoden der professionellen psychosozialen Beratung.
Die Forschungsfrage lautet: „Doch inwiefern ist die berufliche und soziale Rehabilitation Aufgabe der Sozialen Arbeit in der psychiatrischen Klinik bei depressiven Patienten?“
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Auseinandersetzung mit aktueller Fachliteratur und rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Rolle und das methodische Repertoire der Sozialen Arbeit wissenschaftlich fundiert darzulegen.
Im Hauptteil werden neben den theoretischen Grundlagen der Erkrankung (Depression) die verschiedenen Leistungsbereiche der Rehabilitation (Arbeit, Gemeinschaft, Wohnen) sowie spezifische Konzepte der Sozialen Arbeit detailliert erläutert.
Wesentliche Begriffe sind Soziale Arbeit, Rehabilitation, Teilhabe, Depression, Sozialdienst, Case Management und Empowerment.
Gemäß §2 Abs. 1 SGB IX sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft dadurch beeinträchtigt ist.
Sie ist besonders bei depressiven Patienten hilfreich, da sie Autonomie und Handlungsfreiheit betont und die intrinsische Motivation zur Veränderung stärkt, was den Einstieg in den Rehabilitationsprozess erleichtert.
Das Case Management dient der Koordination und Strukturierung komplexer Hilfesysteme, wobei stets die spezifische Problemlage des Patienten im Vordergrund steht, um eine individuelle und zielgerichtete Unterstützung sicherzustellen.
Mit dem Inkrafttreten des SGB IX trat der einseitige Fokus auf Fürsorge und Versorgung zurück, während Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe ins Zentrum der politischen und praktischen Bemühungen rückten.
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