Masterarbeit, 2016
87 Seiten, Note: 1,7
1. Gegenstand & Motivation
1.1 Themenabgrenzung
1.2 Schwerpunkt & Zielstellung
1.3 Aufbau der Arbeit
2. Einteilung der Zollverfahren nach neuer Rechtslage
3. Wesen der Zollverfahren
3.1 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
3.2 Besondere Verfahren
3.2.1 Versand
3.2.1.1 Externer Versand
3.2.1.2 Interner Versand
3.2.2 Lagerung
3.2.2.1 Zolllager
3.2.2.2 Freizonen
3.2.3 Verwendung
3.2.3.1 Vorübergehende Verwendung
3.2.3.2 Endverwendung
3.2.4 Veredelung
3.2.4.1 Aktive Veredelung
3.2.4.2 Passive Veredelung
3.3 Ausfuhr
3.4 Besonderheiten im Zusammenhang mit Verkehrsträgern
4. Zollrechtliche Vereinfachungen & Zertifikate
4.1 Elektronische Zollabwicklungssysteme
4.2 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
4.3 Vereinfachte Zollanmeldung
4.4 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
4.5 Zahlungsaufschub
4.6 Reduzierung von Sicherheitsleistungen
4.7 Zugelassener Empfänger & zugelassener Versender
4.8 Ermächtigter Ausführer
4.9 Eigenkontrolle
4.10 Zentrale Zollabwicklung
5. Empirische Untersuchung
5.1 Zielstellung
5.2 Zielgruppe
5.3 Erhebungsform
5.4 Konzeption
5.5 Durchführung
5.6 Auswertung
5.6.1 Deskriptive Analyse
5.6.2 Induktive Analyse
5.7 Wesentliche Erkenntnisse & Handlungsempfehlungen
6. Fazit & Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen der durch den Unionszollkodex (UZK) eingeleiteten Zollkodexreform auf die Abläufe der Wirtschaftsbeteiligten. Das primäre Ziel ist es, den tatsächlichen Veränderungsumfang der Zollverfahren zu analysieren und zu ermitteln, welche operativen und finanziellen Herausforderungen für die Unternehmen entstehen, um daraus fundierte Handlungsempfehlungen für die Praxis abzuleiten.
3.2 Besondere Verfahren
Die zweite Art der Zollverfahren gemäß Art. 5 Nr. 16 Buchst. b UZK sind die besonderen Verfahren. Während im ZK (Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates) die rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Verfahren noch apart ausgewiesen wurden, gelten bei den besonderen Verfahren künftig gemeinsame allgemeine Vorschriften. Diese werden per se zusammen vor den einzelnen Geltungsbereichen im Titel VII Kapitel 1 UZK ausgewiesen und sind somit grundlegend für alle enthaltenen Zollverfahren wirksam. (vgl. Witte, Henke & Kammerzell 2014, S. 190) Die allgemeinen Verhaltensregeln stützen sich zum Teil auf die des ZK und enthalten, ungeachtet von den einzelnen Befugnisübertragungen und Übertragungen von Durchführungsbefugnissen der jeweiligen Artikel, folgende Schwerpunkte:
Gemäß Art. 211 UZK ist eine Bewilligung für die Verwendungs- und Veredelungsverfahren sowie für den Betrieb von Zolllagerstätten zwingend notwendig (Abs. 1). Erfüllt der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen, sind selbst rückwirkende Bewilligungen realisierbar (Abs. 2). Grundsätzliche Restriktionen für deren Erhalt umfassen Abs. 3 und 4.
Für Bewilligungsinhaber, Inhaber des Verfahrens sowie jedermann, der an den besonderen Verfahren beteiligt ist, besteht die Pflicht entsprechende Aufzeichnungen (Art. 214 UZK) zu führen, womit der Warenverlauf eindeutig identifiziert werden kann. Versandverfahren sind von dieser Maxime ausgenommen.
Im Art. 215 UZK wird, unbeschadet vom Art. 254 UZK, von der Erledigung eines besonderen Verfahrens gesprochen, wenn Waren in ein anderes Zollverfahren übergehen, die Union verlassen, vernichtet oder „zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden“ (Abs.1). Dieser Meilenstein ist für den Versand separat im Abs. 2 determiniert.
1. Gegenstand & Motivation: Einleitung in die europäische Zollwirtschaft, Abgrenzung des Themas sowie Darstellung der Zielsetzung der Arbeit.
2. Einteilung der Zollverfahren nach neuer Rechtslage: Erläuterung der durch den UZK reformierten Systematik, die nun nur noch drei Hauptarten von Zollverfahren kennt.
3. Wesen der Zollverfahren: Detaillierte Charakterisierung der Zollverfahren wie Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, Versand, Lagerung, Verwendung und Veredelung.
4. Zollrechtliche Vereinfachungen & Zertifikate: Beschreibung der verschiedenen Möglichkeiten zur Erleichterung der Zollabwicklung, inklusive AEO-Status und spezieller Zollverfahren.
5. Empirische Untersuchung: Methodische Erläuterung und Auswertung der Unternehmensbefragung zur praktischen Umsetzung und den Herausforderungen der Zollkodexreform.
6. Fazit & Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Untersuchungsergebnisse sowie ein Ausblick auf die zukünftige Bedeutung des Zollbereichs.
Unionszollkodex, UZK, Zollverfahren, Außenhandel, Vereinfachte Zollanmeldung, Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, AEO, Zollabwicklung, Supply Chain, Zollkodexreform, Zolllager, Veredelungsverfahren, Zollrecht, Unternehmensbefragung, Außenwirtschaft.
Die Arbeit analysiert die Veränderungen und Herausforderungen, die sich für Wirtschaftsbeteiligte durch die Einführung des Unionszollkodex (UZK) und die damit verbundene Reform der Zollverfahren ergeben haben.
Die zentralen Themen sind die Neustrukturierung der Zollverfahren, zollrechtliche Vereinfachungen wie AEO-Zertifikate, sowie die empirische Erhebung der administrativen und operativen Auswirkungen dieser Änderungen auf Unternehmen.
Ziel ist es, den tatsächlichen Veränderungsgrad der Zollabläufe zu erfassen und aufzuzeigen, wie Unternehmen auf die Anforderungen des UZK reagieren und welche Potenziale für Prozessoptimierungen bestehen.
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Auseinandersetzung mit der Rechtsmaterie sowie eine empirische Untersuchung in Form einer anonymisierten Online-Unternehmensbefragung, die deskriptiv und induktiv ausgewertet wurde.
Im Hauptteil werden die verschiedenen Zollverfahren (Versand, Lagerung, Verwendung, Veredelung) charakterisiert, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vereinfachungen erläutert und die Ergebnisse der Umfrage zu Umsetzungsaufwänden und AEO-Status detailliert dargestellt.
Wesentliche Begriffe sind Unionszollkodex, AEO-Status, Zollverfahren, Zollabwicklung, Supply Chain, Vereinfachte Zollanmeldung und Zollkodexreform.
Die Befragung zeigt, dass Unternehmen den Umstellungsaufwand primär als zeitintensive Prozesseinarbeitung und theoretische Vorbereitung wahrnehmen, während finanzielle Mehrkosten eine untergeordnete Rolle spielen.
Elektronische Zollabwicklungssysteme sind laut UZK zentral für die Handelserleichterung, jedoch ist die vollständige Implementierung aufgrund technischer Verzögerungen bei den Mitgliedstaaten eine Herausforderung, die den Zeitplan bis 2020 als ambitioniert erscheinen lässt.
Als "anonymen AEO" bezeichnet der Autor den Umstand, dass zwar viele Unternehmen AEO-Voraussetzungen erfüllen, diese aber nicht gezielt zur Vereinfachung nutzen oder nicht ausreichend über die Vorteile aufgeklärt sind.
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