Bachelorarbeit, 2017
38 Seiten, Note: 2,7
Einleitung
1. Unbegleitete minderjährige Ausländer_innen
1.1 Definition
1.2 Aktuelle Zahlen und Fluchtmotive
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Das Asylverfahren
2.1.1 Die Verteilung
2.2 Internationale Übereinkommen
2.2.1 UN-Kinderrechtskonvention
2.2.2 Die Aufnahmerichtlinie
2.2.3 Die Dublin-III-Verordnung
2.2.4 Forderungen zur Gesetzesänderung
2.3 Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
2.3.1 Die vorläufige Inobhutnahme
2.3.2 Das Verteilungsverfahren
2.3.3 Aufnahmequote und Übergangsregelung
2.3.4 Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
2.3.5 Örtliche Zuständigkeit
2.3.6 Änderung im Aufenthaltsgesetz
3. Die Vormundschaft
3.1 Formen
3.2 Die Personensorge
3.3 Vertretung bei asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren
3.3.1 Anhörung im Asylverfahren
3.3.2 Familienzusammenführung
3.4 Ergänzungspflegschaft als Ausgleich
4. Kritik am Umverteilungsgesetz
5. Aufnahmesituation - Erste Evaluation
5.1 Unterbringung und Gesundheitsversorgung
5.2 Verfahrensdauer und Beteiligung der Minderjährigen
5.3 Qualifizierung der Fachkräfte und Informationsweitergabe
5.4 Bildungszugang
5.5 Zusammenfassung
6. Fazit
Diese Bachelorarbeit untersucht die Auswirkungen des "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" auf die Praxis der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Ausländer_innen (umA), insbesondere im Hinblick auf Vormundschaften, Verteilung und Kindeswohl.
3.3.1 Anhörung im Asylverfahren
Eines der asylrechtlichen Verfahren, bei denen die Vormünder mitwirken, ist die Anhörung von umA im Asylverfahren. Im Juni 2016 haben der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und der BumF zur Vorbereitung auf die Anhörung eine Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen erstellt. Damit es zu einer Anhörung kommt, muss der/die Vormund_in im Vorfeld einen schriftlichen Asylantrag beim BAMF gestellt haben. Nachdem die örtliche Ausländerbehörde über den gestellten Asylantrag in Kenntnis gesetzt wurde, lädt diese den/die Vormund_in und sein/ihr Mündel ein. Dort wird die bisherige Duldung (Vgl. §60a AufenthG) gegen eine Aufenthaltsgestattung ausgetauscht. Diese gilt als Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt zur Durchführung eines Asylverfahrens. Anschließend erhält der/die Vormund_in eine Einladung zur persönlichen Anhörung im Asylverfahren.
Sofern nicht bereits im schriftlichen Asylantrag geschehen, muss der/die Vormund_in Angaben zur Muttersprache des Mündels machen, damit entsprechende Dolmetscher_innen ebenfalls eingeladen werden können. Vor der Anhörung selbst erhält der/die Vormund_in Merkblätter und Belehrungen, welche er/sie gemeinsam mit dem Mündel besprechen und ausfüllen muss. Weiterhin sollten Minderjährige ihren Vormündern alle wichtigen Gesichtspunkte der Flucht mitteilen, damit diese in der Anhörung selbst ggf. vergessene Punkte ansprechen können. Beweise, welche z.B. eine Verfolgung belegen können, sollten vor der Anhörung gesammelt und aufgehoben werden. Als Beweise können E-Mails, Briefe, Notizen oder Fotos zählen.
Die Anhörung selbst wird bei unbegleiteten Minderjährigen durch besonders geschulte Anhörer_innen durchgeführt. Bei der Frageweise werden Alter und Entwicklungsstand des/der Minderjährigen berücksichtigt und das Verfahren soll besonders einfühlsam durchgeführt werden. Sollte dem/der Vormund_in während der Anhörung jedoch auffallen, dass der/dem Sonderbeauftragten eine einfühlsame Befragung nicht gelingt, hat der/die Vormund_in das Recht und die Pflicht für sein/ihr Mündel einzutreten. Er/sie kann dabei auf die Mängel der Anhörung hinweisen, eine Pause einberufen oder im äußersten Fall die Anhörung abbrechen.
Einleitung: Einführung in das Thema, die Relevanz der umA für die Kinder- und Jugendhilfe sowie Darlegung der Zielsetzung und Struktur der Arbeit.
1. Unbegleitete minderjährige Ausländer_innen: Definition der Zielgruppe, Darstellung aktueller Zahlen sowie Erörterung von Fluchtmotiven.
2. Rechtliche Grundlagen: Erläuterung des Asylverfahrens, internationaler Übereinkommen sowie der spezifischen Neuregelungen durch das Umverteilungsgesetz.
3. Die Vormundschaft: Darstellung der Formen, Funktionen und der rechtlichen Vertretung durch Vormünder sowie die Rolle der Ergänzungspflegschaft.
4. Kritik am Umverteilungsgesetz: Kritische Auseinandersetzung mit der Begriffsänderung und der kurzen Umsetzungsfrist des neuen Gesetzes.
5. Aufnahmesituation - Erste Evaluation: Präsentation und Analyse der Ergebnisse einer bundesweiten Online-Umfrage unter Fachkräften zur praktischen Umsetzung.
6. Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse, Reflektion der Gesetzesänderung und Ausblick auf zukünftige Anforderungen an das Berufsfeld.
Unbegleitete minderjährige Ausländer_innen, umA, SGB VIII, Inobhutnahme, Vormundschaft, Asylverfahren, Kindeswohl, Umverteilungsgesetz, Familienzusammenführung, Jugendhilfe, Aufenthaltsgesetz, Erstscreening, Aufnahmesituation, Integration, Soziale Arbeit.
Die Arbeit analysiert die Situation von unbegleiteten minderjährigen Ausländer_innen (umA) in Deutschland im Kontext des "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher".
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, das System der Vormundschaft, die Abläufe der Inobhutnahme und Verteilung sowie eine erste Evaluation der praktischen Umsetzung des Gesetzes.
Das Ziel ist es zu untersuchen, wie sich das neue Gesetz auf die Arbeit mit minderjährigen Geflüchteten auswirkt und inwieweit die beteiligten Akteure die gesetzlichen Vorgaben im Sinne des Kindeswohls umsetzen können.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse der rechtlichen Grundlagen sowie einer kritischen Auswertung einer bundesweiten Online-Umfrage unter Fachkräften zur Aufnahmesituation.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den rechtlichen Grundlagen, den verschiedenen Vormundschaftsformen, der Vertretung in asylrechtlichen Verfahren sowie einer Evaluation der tatsächlichen Aufnahmesituation durch Fachkräfte.
Wichtige Schlüsselwörter sind umA, Vormundschaft, Inobhutnahme, SGB VIII, Kindeswohl, Asylverfahren und Soziale Arbeit.
Die Autorin kritisiert insbesondere die kurzfristige Vorverlegung des Inkrafttretens des Gesetzes, die zu Umsetzungsschwierigkeiten führte, sowie die sprachliche Umbenennung von Flüchtlingen zu Ausländer_innen, die ihre spezifische Schutzbedürftigkeit verschleiern könnte.
Die befragten Fachkräfte berichten von Mängeln bei der Unterbringung und Gesundheitsversorgung, einer oft schleppenden Vormundschaftsbestellung sowie unzureichendem Zugang zu Bildung während der Inobhutnahme.
Der Vormund übernimmt die rechtliche Vertretung, inklusive der Personensorge, der Antragstellung im Asylverfahren und der Wahrnehmung der Interessen des Mündels, um dessen Kindeswohl sicherzustellen.
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