Bachelorarbeit, 2016
82 Seiten, Note: 1,3
1 Problemstellung der Arbeit
1.1 Relevanz der vGA und Bedeutung der Pensionszusage
1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung
2 Systematik der vGA
2.1 Tatbestandsmerkmale einer vGA
2.1.1 Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung
2.1.2 Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis
2.1.3 Auswirkung auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG
2.1.4 Kein Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung
2.1.5 Geeignet ist einen sonstigen Bezug i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG auszulösen
2.2 Rechtsfolgen der vGA
2.2.1 Auf Ebene der Gesellschaft
2.2.2 Auf Ebene des Gesellschafters
2.2.2.1 Gesellschafter ist eine natürliche Person (Anteile im Privatvermögen)
2.2.2.2 Gesellschafter ist eine natürliche Person (Anteile im Betriebsvermögen bzw. Sonderbetriebsvermögen)
2.2.2.3 Gesellschafter ist eine Kapitalgesellschaft
2.2.2.4 Auswirkungen der vGA auf die Gewerbesteuer
2.3 Bewertung der vGA
3 Problemfeld Pensionszusage
3.1 Allgemeines zur Pensionszusage
3.2 Zivilrechtliche Wirksamkeit und Kriterien für die Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a EStG
3.2.1 Zivilrechtliche Voraussetzungen
3.2.2 Anforderungen des § 6a EStG
3.3 Körperschaftsteuerrechtliche Kriterien für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage
3.3.1 Ernsthaftigkeit
3.3.1.1 Pensions-Altersgrenze
3.3.1.2 Warte- / Probezeit
3.3.1.3 Rückdeckungsversicherung
3.3.2 Erdienbarkeit
3.3.2.1 Beherrschende GesGf
3.3.2.2 Nicht beherrschende GesGf
3.3.3 Angemessenheit
3.3.4 Finanzierbarkeit
3.4 Sonderfälle
3.4.1 Unverfallbarkeit
3.4.2 Dienstzeitunabhängige Invaliditätsversorgung bzw. BFH Urteil v. 24.1.2004
3.4.3 Nur-Pension
3.4.4 Weiterbeschäftigung des GesGf über den vorgesehenen Pensionszeitpunkt hinaus
3.4.5 Erteilung einer zusätzlichen Pensionszusage an einen beherrschenden GesGf für eine nach dem vereinbarten Pensionszeitpunkt ausgeübte Tätigkeit
3.4.6 Pensionsanpassung bei beherrschenden GesGf
3.4.7 Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten
3.5 Checkliste
4 Conclusio
Die vorliegende Arbeit untersucht die körperschaftsteuerlichen Kriterien für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GesGf). Ziel ist es, eine fundierte Grundlage zu schaffen, um Pensionszusagen zu gestalten, die sowohl steuerlich anerkannt werden als auch die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) vermeiden.
1.1 Relevanz der vGA und Bedeutung der Pensionszusage
„Wenn sich zwei streiten, ist auf dem Gebiet des Körperschaftsteuerrechts der Auslöser dafür häufig ein Thema, das Steuerberater, Gerichte, Finanzverwaltung und Wirtschaftsprüfer nun schon seit Jahren intensiv beschäftigt: die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).“ Nach Auffassung des ehemaligen Richters am Bundesfinanzhof Klaus Buciek seien im Jahr 2005 mindestens die Hälfte der im Bereich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften streitig geführten Verfahren Fälle aus dem Themenbereich der vGA. Die Vielzahl an höchstrichterlichen Entscheidungen und die zahlreichen Beiträge der steuerrechtlichen Literatur zeigen, dass das Thema auch aktuell nicht an Brisanz verloren hat.
Der Begriff vGA ist tatbestandsmäßig gesetzlich nicht geregelt. Lediglich § 8 Abs. 3 S. 2 KStG gibt vor, dass eine vGA das Einkommen i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG nicht mindern darf. Es handelt sich somit um eine Gewinnkorrekturvorschrift bzw. eine Einkünfteermittlungsvorschrift, die - ganz allgemein - sicherstellen soll, dass die Leistungsfähigkeit der Körperschaft und des Gesellschafters zutreffend festgestellt wird. Die vGA soll gewährleisten, dass die im Gesellschaftsrecht (GmbHG, AktG) erfolgte Trennung von Gesellschaft und seinen Anteilseignern auch im Steuerrecht durchgeführt wird und die Kapitalgesellschaft ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen kann. Das Schutzobjekt der vGA ist somit die „Besteuerung der Körperschaft nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“.
1 Problemstellung der Arbeit: Einleitung in die Relevanz der verdeckten Gewinnausschüttung und die Bedeutung der Pensionszusage sowie Darlegung des Untersuchungsziels.
2 Systematik der vGA: Detaillierte Analyse der Tatbestandsmerkmale einer vGA, ihrer steuerlichen Rechtsfolgen auf verschiedenen Ebenen und der Bewertungsmethodik.
3 Problemfeld Pensionszusage: Umfassende Darstellung der zivilrechtlichen und körperschaftsteuerrechtlichen Anerkennungskriterien sowie Behandlung von Sonderfällen und Bereitstellung einer Checkliste.
4 Conclusio: Abschließende Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse und Fazit der Untersuchung.
Verdeckte Gewinnausschüttung, vGA, Pensionszusage, Pensionsrückstellung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Körperschaftsteuer, EStG, KStG, Erdienbarkeit, Ernsthaftigkeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit, steuerliche Anerkennung, Betriebliche Altersvorsorge, Gewerbesteuer.
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und der Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in diesem Kontext.
Die Schwerpunkte liegen auf der Systematik der vGA, den Anforderungen des § 6a EStG für Pensionsrückstellungen und den körperschaftsteuerlichen Kriterien (Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit).
Das Ziel ist die Erstellung einer fundierten Grundlage, die es ermöglicht, Pensionszusagen so zu erteilen, dass sie steuerlich anerkannt werden und gleichzeitig die Annahme einer vGA vermieden wird.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der Auffassung der Finanzverwaltung sowie der einschlägigen steuerrechtlichen Fachliteratur.
Der Hauptteil analysiert die Tatbestandsmerkmale der vGA, die steuerlichen Folgen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene sowie detailliert die Kriterien zur steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen unter Berücksichtigung von Sonderfällen.
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie "verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)", "Pensionszusage", "Gesellschafter-Geschäftsführer" und "Körperschaftsteuer" definieren.
Für diesen Personenkreis gelten aufgrund fehlender Interessengegensätze verschärfte Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der klaren und eindeutigen Vereinbarung im Voraus sowie der Einhaltung strenger Erdienungszeiträume.
Es dient dazu, zu prüfen, ob die Pensionszusage auch bei ungünstigem Geschäftsverlauf tragbar ist, um eine Überschuldung zu vermeiden und somit einem Fremdvergleich standzuhalten.
Die Nur-Pension (ohne laufendes Gehalt) wurde in der Vergangenheit uneinheitlich beurteilt, führt aber nach aktueller Rechtslage (unter Beachtung des BMF-Schreibens vom 13.12.2012) in vielen Fällen zur steuerlichen Problematik und Überversorgung.
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